Sie schließen einen Werkvertrag ab, z. B. über den Bau einer Immobilie?
Dann können Sie mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag absichern. Von der Ausführung bis zum Schadenersatz. Unabhängig davon, ob nach § 631 BGB oder ob Sie VOB/B vereinbart haben.

Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Bürgschaft garantiert die ordnungsgemäße Erfüllung eines Anspruchs aus einem Vertrag, beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag. Bei einem Bauwerkvertrag deckt sie beispielsweise auch die Mängelansprüche nach der Abnahme der Immobilie ab. Die Höhe der Bürgschaft richtet sich dabei am Vertragswert.

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist sowohl für den Auftraggeber, als auch für den Auftragnehmer sinnvoll. Aus Sicht des Auftraggeber garantiert sie die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und ggf. die Beseitigung von Mängeln. Bei einem Bauwerkvertrag auch bis zu 5 Jahre nach der Abnahme. Gegenüber dem Auftragnehmer sichert sie die Bezahlung (bzw. den Werklohn) ab. Bei Bauverträgen hat der Auftragnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Absicherung von bis zu 20% der Bausumme (Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB). Der Auftraggeber dagegen hat das Recht bis zu 5% der Vertragssumme als Sicherheitsleistung einzubehalten bis die Abnahme erfolgt ist.

Praxisbeispiel
Die Schnellbau GmbH schließt mit Herrn Wohnlich einen Bauvertrag im Wert von 250.000 EUR ab. Um sicherzustellen, dass Herr Wohnlich die bestellten Leistungen auch bezahlen kann, verlangt sie von ihm eine >> Bauherren Bürgschaft in Höhe von 25.000 EUR. Im Werkvertrag werden Abschlagzahlungen nach Bauabschnitten vereinbart.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Auftragnehmer, Bauunternehmen
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.
Möchten Sie eine Beratung?
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Tanja Vuksanovic
Teamleitung Liquiditätsmanagement

Melanie Larcher
Spezialistin für Bürgschaften