Sie beantragen Zuschüsse für den Anbau nachwachsender Rohstoffe oder stillgelegte Flächen?
Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verlangt eine Bürgschaft für den Fall, dass die Flächen nicht den Subventionsbestimmungen entsprechend genutzt oder die Vorgeschriebenen Ertragszahlen nicht erreicht werden und die Subventionen somit zurückgezahlt werden müssen.
Was sichert eine Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe?
Auf der Grundlage europäischer Verordnungen werden landwirtschaftliche Betriebe subventioniert wenn sie Flächen zum Anbau von Energiepflanzen nutzen oder Flächen stilllegen und auf diesen nachwachsende Rohstoffe (z.B. Raps für Benzin) anbauen.
Diese Subventionen sind jedoch an Auflagen gebunden und müssen zurückgezahlt werden, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden. Um die Rückzahlung sicherzustellen, muss der Landwirt eine Sicherheit, meist in Form eine Bürgschaft, stellen.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Alle Landwirtschaftlichen Betriebe die Zuschüsse nach den Verordnungen (EG) Nr. 1973/2004 der Kommission vom 29. Oktober 2004 (Nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen oder Energiepflanzen) beantragt haben. Die Bürgschaft sichert eine mögliche Rückforderung der Beihilfe ab, sollten die Rohstoffe nicht fristgerecht und ordnungsgemäß verarbeitet werden.
Praxisbeispiel
Landwirt Müller möchte zukünftig Energiepflanzen wie Raps zur Biokraftstoffproduktion
anbauen. Er beantragt Beihilfen nach Kapitel 8 der Verordnung 1973/2004 der Europäischen Kommission um kostendeckend wirtschaften zu können. Eine Voraussetzung für die Beihilfe ist, dass er der für ihn zuständigen Behörde die Gesamtmenge der geernteten Rohstoffe nach einzelnen Arten und die Liefermenge und den Vertragspartner, dem er diese Rohstoffe geliefert hat, meldet. Erst dann erhält er die Beihilfe. Wichtig: Die gezahlte Beihilfe wird zurückgefordert, wenn die Rohstoffe nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist zu Kraftstoff verarbeitet wurden. Hier kommt die Bürgschaft ins Spiel. Diese Rückforderung kann der Müller durch eine Bürgschaft absichern ohne Liquidität zu binden.
Auf einen Blick
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Matthias Wiegelmann
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Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen