Sie haben einen gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen und sollen eine Kaution stellen?
Wenn Sie keine Barkaution hinterlegen möchten, können Sie auch eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe abschließen. Ihr Vermieter ist abgesichert und Sie erhalten wertvolle Liquidität für Ihr Unternehmen.
Mietkautionsbürgschaft: Einfach erklärt
Diese und weitere Fragen beantwortet unsere Spezialistin für Bürgschaften in unserem Video zum Thema Mietkautionsbürgschaft.

Was ist eine Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte?
Mieten oder pachten Sie als Unternehmer eine Immobilie, verlangt Ihr Vermieter in der Regel eine Kaution. Deren Höhe ist frei verhandelbar und kann, je nach Branche und Objekt, auch bis zu 12 Monatsmieten betragen. Das kann die eigene Liquidität ganz schön belasten. Als Alternative für eine Barkaution bietet sich daher eine Bürgschaft an.

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Für alle Gewerbetreibende, die Ihre Geschäftsräume gemietet oder gepachtet haben und eine Sicherheit für den Vermieter stellen müssen. Besonders in der Gastronomie können die geforderten Kautionen relativ hoch ausfallen.

Praxisbeispiel
Herr Gastlich pachtet von einer großen Münchener Brauerei ein Gasthaus mit Zapfanlage, Kühlräumen und Küche. Er betreibt zukünftig das "Brauschatzl" und nutzt natürlich auch die gepachteten Anlagen. Als Sicherheit für Mietausfälle, Betriebskostennachzahlungen oder Beschädigungen an den Anlagen vereinbaren Herr Gastlich und die Brauerei eine Bürgschaft über den fünffachen Pachtzins.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Vermieter, Eigentümer der Immobilie
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Gastronomie, Franchisenehmer
Möchten Sie eine Beratung?
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Tanja Vuksanovic
Teamleitung Liquiditätsmanagement

Melanie Larcher
Spezialistin für Bürgschaften