Rekultivierungsbürgschaften
Eine Rekultivierungsbürgschaft ist eine spezielle Form der Sicherheit. Sie wird überall dort gefordert, wo Unternehmen stark in die Natur eingreifen, etwa im Tagebau. Mit der Bürgschaft soll sichergestellt werden, dass nach dem Ende der Tätigkeiten der Ursprungszustand der genutzten Flächen wiederhergestellt wird, auch wenn das Unternehmen dazu finanziell nicht in der Lage ist.
Was ist eine Rekultivierungsbürgschaft?
Bei einer Rekultivierungsbürgschaft handelt es sich um eine Form der Bürgschaft, die für eine bestimmte Zielgruppe maßgeschneidert ist. Sie wird überall dort verlangt, wo die Geschäftstätigkeit mit großen Eingriffen in ausgedehnte Flächen einhergeht. Bevor ein Unternehmen überhaupt eine Genehmigung für Aktivitäten wie den Tagebau oder Bergbau erhält, muss es bei der zuständigen Behörde eine Rekultivierungsbürgschaft hinterlegen.
Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass nicht nur Installationen, Gebäude und Maschinen entfernt und das genutzte Areal wieder aufgefüllt wird. Auch die Bepflanzung muss möglichst entsprechend dem früheren Zustand wiederhergestellt werden.
Das ist mit beachtlichen Kosten verbunden. Für den Fall einer Insolvenz des Unternehmens nach Ablauf der Nutzungskonzession springt mit einer Rekultivierungsbürgschaft ein Bürge ein. Wie die Sicherheit beigebracht wird, ist unterschiedlich: in Form eines Avalkredits über eine Bank oder als Bürgschaftsversicherung
Für wen ist eine Rekultivierungsbürgschaft sinnvoll?
Rekultivierungsbürgschaften sind vor allem für Firmen relevant, die in der Rohsstoff-Förderung tätig sind. Denn Rekultivierungsmaßnahmen werden nach dem Abschluss des Tagebaus oder nach dem Ende des Betriebs beispielsweise einer Kiesgrube gefordert. Eine großflächige Nutzung stellen auch ausgedehnte Wind- oder Solarparks dar. Die Betreiber müssen ebenfalls mit dem Ende des Projekts sämtliche Installationen entfernen und die Fläche wieder in ihren früheren Zustand zurückversetzen, dies wird mit einer Rückbaubürgschaft abgesichert. Umfasst der Vertrag auch die Wiederherstellung der Vegetation, des Bodens und des Wassers, ist auch eine Rekultivierungsbürgschaft nötig.
Praxisbeispiel einer Rekultivierungsbürgschaft
Ein Unternehmen möchte eine Kiesgrube öffnen. Vorgesehen ist eine Nutzungszeit von zehn Jahren, auf einer Fläche von 1,5 km² sollen Kies und Sand abgebaut werden. Die Gemeinde, in deren Gebiet die zu pachtende Fläche liegt, fordert eine Bürgschaft, die die spätere Rekultivierung sichert, darunter die Neubepflanzung mit Nadelbäumen. Durch das Beibringen einer Rekultivierungsbürgschaft erhält das Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen.
Der Betreiber der Kiesgrube erhält durch das Beibringen der Rekultivierungsbürgschaft den Zuschlag.
Die Behörde hat eine Sicherheit zur Finanzierung der späteren Rekultivierung in der Hand auch wenn das Unternehmen insolvent wird.
Der Versicherer kommt als dritte Partei zu der Übereinkunft zwischen Unternehmen und Gemeinde hinzu und tritt als Bürge auf, gegen regelmäßige Beitragszahlungen durch den Schuldner.
Rekultivierungsbürgschaft auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Behörden
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Kiesgrubenbetreiber, Bergbau, Sandgewinnung, Baustoffhersteller
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Warum werden Bürgschaften für die Wiederherstellung der Natur gefordert?
Wo Unternehmen in große Flächen drastisch eingreifen, wird der Ist-Zustand der Natur stark beeinträchtigt. Diese Auswirkungen müssen Unternehmen nach dem Ende der Nutzung wieder ausgleichen. Neben dem Abbau aller Anlagen und dem Auffüllen von Tagebauflächen muss eine umfangreiche Bepflanzung vorgenommen werden. Das kostet Geld – und zwar beachtliche Beträge. Geht das Unternehmen zwischenzeitlich in Konkurs, ist die Rekultivierung ohne eine Bürgschaft nicht gesichert. Daher verlangen Behörden die Sicherheitsleistung, um überhaupt Flächennutzungsgenehmigungen zu vergeben.
Rekultivierungsbürgschaft: Kosten und Abläufe
Eine Bürgschaft – auch für eine Rekultivierung – ist für das Unternehmen, das sie beibringen muss, eine Kostenfrage. Welche Kosten und Gebühren anfallen, haben Antragsteller zumindest teilweise selbst in der Hand. Sie setzen sich unterschiedlich zusammen.
Die Einschränkungen der Liquidität können Unternehmen vermeiden – mit der Entscheidung für eine Bürgschaft vom Versicherer.
Eine Versicherungsgesellschaft arbeitet eine passende Lösung aus, die u.a. auf der Bonität des Unternehmens fußt. Die Kosten für eine Rekultivierungsbürgschaft als Kautionsversicherung liegen zwischen 1,5 und 6 Prozent des Bürgschaftsbetrags und werden in regelmäßigen Prämien gezahlt.
Ein Avalkredit für eine Rekultivierungsbürgschaft erfüllt den gleichen Zweck. Wichtig zu wissen ist, dass die Bürgschaftshöhe auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet wird. Zudem können zusätzlich Kosten neben der reinen Gebühr für die Bereitstellung der Bürgschaft anfallen.
Rekultivierungsbürgschaften von der SHL Gruppe
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Melanie Larcher, Spezialistin für Bürgschaften
Naturschutz verbindlich sichern – mit einer Rekultivierungsbürgschaft vom Versicherer
Naturschutz muss sein – auch dort, wo die Natur für die Dauer der Nutzung einer Fläche weichen soll. Eine Rekultivierungsbürgschaft stellt die Mittel bereit, die Eingriffe in die Landschaft später rückgängig zu machen. Durch das Beibringen einer Bürgschaft über eine Versicherungsgesellschaft beschleunigen Unternehmen die Bearbeitung ihrer Anträge und der notwendigen Genehmigungen – und müssen keine Eingriffe in ihre Liquidität hinnehmen. Für die Bürgschaftsversicherungen sind Firmen mit regelmäßigen, meist jährlichen Prämien belastet. Wie eine solche Rekultivierungsbürgschaft erteilt wird und zu welchen Bedingungen, finden Interessenten während der Beratung durch einen Versicherungsmakler heraus. Die Experten erläutern die Abläufe und können mehrere Vorschläge zu geeigneten Angeboten unterbreiten.
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Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Häufige Fragen zur Rekultivierungsbürgschaft (FAQ)
Eine Rekultivierungsbürgschaft bietet Sicherheiten für die Wiederherstellung der Natur auf genutzten Flächen nach dem Ende der Nutzungsdauer.
Unternehmen, die großflächig die genutzten Flächen verändern und später den früheren Zustand, also Bepflanzung, Boden und Wasser, wiederherstellen müssen, können mit einer Bürgschaft Sicherheiten stellen – für die Erteilung der Nutzungsgenehmigungen oft verbindliche gefordert.
Mit dem Ende der gewerblichen Nutzung müssen beispielsweise Gruben aus dem Tagebau aufgefüllt werden und die Qualität von Boden und Wasser wiederhergestellt werden. Die Bepflanzung muss ebenso entsprechend der ursprünglichen Beschaffenheit wiederhergestellt werden.
Die Sicherheit für die spätere Rekultivierung bringen Unternehmen entweder über einen Avalkredit bei ihrer Bank bei oder über eine Bürgschaftsversicherung. Versicherungsgesellschaften stellen Bürgschaften oder Bürgschaftsrahmen gegen Prämienzahlungen zu meist günstigeren Konditionen aus.