Sie haben einen Werkvertrag geschlossen und möchten Ihrem Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung besichern?
Ohne entsprechende Sicherheiten werden heute kaum noch Aufträge vergeben. Besonders in der Baubranche. Durch eine Ausführungsbürgschaft sichern Sie sich den Auftrag und Ihr Auftraggeber ist abgesichert, unabhängig ob der Werkvertrag nach BGB oder VOB/B vereinbart wurde.
Was ist eine Ausführungsbürgschaft?
Die Ausführungsbürgschaft sichert den Auftraggeber bei einem Werkvertrag ab und kann der Höhe nach an den Bedingungen des Werkvertrags ausgerichtet werden. Sie soll gewährleisten, dass der Auftraggeber keinen finanziellen Schaden erleidet, wenn der Auftragnehmer den vereinbarten Vertrag nicht vollständig erfüllen kann, z.B. durch eine Insolvenz. Sie ist meist Bestandteil der >> Vertragserfüllungsbürgschaft und kann auch Ausführungsansprüche nach dem BGB oder der VOB/B absichern. Nach Abnahme der Leistungen wird die Bürgschaft zurückgegeben. Im Gegensatz zur >> Gewährleistungsbürgschaft sichert sie also keine Mängelansprüche ab, die erst nach der Abnahme geltend gemacht werden.
Für wen ist sie sinnvoll
Weit verbreitet ist eine solche Bürgschaft vor allem im Baugewerbe, aber auch Maschinen- und Anlagenbau oder dem Landschaftsbau. Immer dann, wenn dem Auftraggeber durch die Nichterfüllung eines Vertrags große finanzielle Nachteile entstehen, ist eine Ausführungsbürgschaft sinnvoll. Etwa, wenn der Vertrag neu ausgeschrieben werden muss oder der Wechsel des Auftragnehmers mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Praxisbeispiel
Die Baugrund GmbH vergibt als Bauträger den Auftrag zum Bau von Doppelhaushälften an die Fix & Fertig GmbH. Der Wert des Auftrags liegt bei 3.000.000 EUR. Die beiden Vertragsparteien einigen sich auf eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages in Höhe von 10% des Auftragswertes. Die Bürgschaft wird mit der Abnahme der Immobilie zurückgegeben.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 10.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Auftraggeber, Bauherr
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.
Möchten Sie eine Beratung?
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Tanja Vuksanovic
Teamleitung Liquiditätsmanagement

Melanie Larcher
Spezialistin für Bürgschaften
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In vielen Branchen sind Anzahlungen für Material oder Planung üblich.
Um diese abzusichern, fordern Auftraggeber oft Sicherheiten oder eine Bürgschaft. Der Auftragnehmer erhält durch die Anzahlung die nötige Liquidität um das Projekt umzusetzen. Der Auftraggeber erhält selbst dann seine Anzahlung zurück, wenn der Auftragnehmer im Verlauf des Projekts in Schwierigkeiten gerät.