Sie betreuen ein Objekt während der Gewährleistungsfrist und möchten Ihr Honorar gegenüber dem Bauherrn absichern?
Gerade bei der Objektbetreuung nach HOAI entsteht häufig ein Spannungsfeld zwischen späterem Honoraranspruch und frühzeitigem Liquiditätsbedarf. Mit einer Bürgschaft für Architekten- und Ingenieurleistungen sichern Sie vereinbarte Anzahlungen rechtssicher ab, ohne eigene Mittel zu binden, und schaffen Vertrauen beim Auftraggeber.

Bürgschaft zur Absicherung der Objektbetreuung nach HOAI
Ein Architekt oder ein Ingenieur übernimmt nach der Fertigstellung einer Immobilie die Objektbetreuung, die letzte Leistungsphase nach der Honorarordnung (§ 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI, Anlage 10). Er kümmert sich bis zu 5 Jahre nach Abnahme um die Bewertung festgestellter Mängelansprüche und überwacht die Beseitigung. Das für diese Dienstleistung fällige Honorar steht ihm grundsätzlich erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu. Wird hier allerdings eine Anzahlung vereinbart, kann diese über eine Bürgschaft abgesichert werden.

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Für Ingenieure und Architekten, die mit Ihren Kunden eine Anzahlung auf die Objektbetreuung vereinbaren und hier für die nötige Sicherheit sorgen möchten, ohne zusätzliche Liquidität zu binden. Die Bürgschaft sichert den Anspruch des Bauherren auf Rückzahlung des Honorars für den Fall der Insolvenz des Architekten oder Ingenieurs ab.
Besonders geeignet ist diese Bürgschaft also für Architekturbüros, Ingenieurbüros und selbstständige Planer, die im Rahmen der Objektbetreuung Anzahlungen vereinbaren und gleichzeitig ihre Liquidität sichern möchten.

Praxisbeispiel
Herr Baumann beauftragt seinen Architekten mit der Betreuung seiner gerade abgenommenen Immobilie. Zu den Aufgaben des Architekten gehört z.B. eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung, Überwachen nötiger Mängelbeseitigungen, die Aufbereitung von Planungs- und Kostendaten und schließlich auch die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Sie einigen sich auf eine Anzahlung für diese Dienstleistung. Das gesamte Honorar steht dem Architekten eigentlich erst nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist zu. Über diese Anzahlung stellt der Architekt Herrn Baumann eine Bürgschaft aus. So kommt er schneller zu seinem Honorar und Herr Baumann ist abgesichert.
Höhe, Empfänger und Muster der Bürgschaft auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Der Bauherr bzw. Auftraggeber der Leistung.
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Für Architekten und Ingenieure
Vorteile der Bürgschaft bei Architekten- und Ingenieurleistungen
1. Liquidität schonen
Der größte Hebel für Ihr Büro ist die sofortige Verfügbarkeit Ihres vollen Honorars. Anstatt 5 % Ihres Umsatzes für fünf Jahre beim Bauherrn "parken" zu müssen, erhalten Sie durch die Übergabe der Bürgschaftsurkunde den kompletten Rechnungsbetrag ausgezahlt. So können Sie aktiv Ihre Liquidität schonen – Architekt und Ingenieur bleiben damit finanziell flexibel für neue Projekte oder Investitionen.
2. Keine Barkaution erforderlich
Im Gegensatz zu Banklösungen oder Hinterlegungen beim Auftraggeber müssen Sie bei einer Kautionsversicherung keine Barkaution stellen. Ihr Kapital bleibt in Ihrem Unternehmen. Zudem belastet diese Lösung in der Regel nicht Ihre Kreditlinie bei der Hausbank (Avalkredit), sodass Ihr finanzieller Spielraum bei der Bank für Kontokorrent- oder Investitionskredite vollständig erhalten bleibt.
3. Planbare Kosten statt Zinsverluste
Ein Sicherheitseinbehalt auf dem Konto des Bauherrn ist totes Kapital, das der Inflation unterliegt. Mit einer Bürgschaft verwandeln Sie diese unkalkulierbaren Opportunitätskosten in geringe, steuerlich absetzbare Beiträge. Das schafft Transparenz und planbare Kosten für Ihr Büromanagement.
4. Professioneller Eindruck beim Bauherrn
Die Vorlage einer Bürgschaftsurkunde eines namhaften Versicherers ist mehr als nur eine Sicherheit, sie ist ein Gütesiegel Ihrer Bonität. Sie signalisieren Ihrem Auftraggeber finanzielle Stabilität und hinterlassen einen professionellen Eindruck beim Bauherrn. Gleichzeitig minimieren Sie Ihr eigenes Risiko: Sollte der Bauherr während der Gewährleistungsphase insolvent gehen, ist Ihr Geld nicht als Einbehalt verloren, da Sie Ihr Honorar absichern und bereits auf dem Konto haben.
Welche Risiken werden abgesichert?
Die Bürgschaft für Architekten und Ingenieure dient dem Bauherrn als Sicherheit, dass vertragliche Ansprüche auch dann erfüllt werden, wenn das Planungsbüro zahlungsunfähig sein sollte.
Konkret deckt die Gewährleistungsbürgschaft (als Ersatz für den Sicherheitseinbehalt) folgende Risiken ab:
Mängel an der Planungsleistung: Fehler in Zeichnungen, Berechnungen oder Leistungsbeschreibungen, die erst nach Abnahme sichtbar werden.
Mängel in der Bauüberwachung: Übersehene Ausführungsfehler der bauausführenden Firmen, für die der Architekt/Ingenieur mitverantwortlich gemacht wird (Überwachungsverschulden).
Insolvenzrisiko: Die finanzielle Sicherheit für den Bauherrn, dass Mängelansprüche oder Schadenersatzforderungen auch dann beglichen werden, wenn das Architekturbüro während der 5-jährigen Gewährleistungsfrist insolvent geht.
Bürgschaft für Architekten- und Ingenieurleistungen anfragen
Sie möchten eine Anzahlung für die Objektbetreuung absichern und dabei Ihre Liquidität schonen. Mit einer Bürgschaft schaffen Sie Sicherheit für den Bauherrn und bleiben finanziell flexibel.
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Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

