Sie betreuen ein Objekt während der Gewährleistungsfrist und möchten Ihr Honorar gegenüber den Bauherren absichern.
Mit einer Bürgschaft ist das einfach und schnell möglich.
Was ist eine Absicherung einer Objektbetreuung?
Ein Architekt oder ein Ingenieur übernimmt nach der Fertigstellung einer Immobilie die Objektbetreuung, die letzte Leistungsphase nach der Honorarordnung (§ 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI, Anlage 10). Er kümmert sich bis zu 5 Jahre nach Abnahme um die Bewertung festgestellter Mängelansprüche und überwacht die Beseitigung. Das für diese Dienstleistung fällige Honorar steht ihm grundsätzlich erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu. Wird hier allerdings eine Anzahlung vereinbart, kann diese über eine Bürgschaft abgesichert werden.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Für Ingenieure und Architekten, die mit Ihren Kunden eine Anzahlung auf die Objektbetreuung vereinbaren und hier für die nötige Sicherheit sorgen möchten, ohne zusätzliche Liquidität zu binden. Die Bürgschaft sichert den Anspruch des Bauherren auf Rückzahlung des Honorars für den Fall der Insolvenz des Architekten oder Ingenieurs ab.
Praxisbeispiel
Herr Baumann beauftragt seinen Architekten mit der Betreuung seiner gerade abgenommenen Immobilie. Zu den Aufgaben des Architekten gehört z.B. eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung, Überwachen nötiger Mängelbeseitigungen, die Aufbereitung von Planungs- und Kostendaten und schließlich auch die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Sie einigen sich auf eine Anzahlung für diese Dienstleistung. Das gesamte Honorar steht dem Architekten eigentlich erst nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist zu. Über diese Anzahlung stellt der Architekt Herrn Baumann eine Bürgschaft aus. So kommt er schneller zu seinem Honorar und Herr Baumann ist abgesichert.
Auf einen Blick
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Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Melanie Larcher
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