Sie möchten sich an einer Ausschreibung beteiligen und benötigen eine Bürgschaft zur Absicherung Ihres Angebots?
Die Ratings unserer Kooperationspartner genügen auch hohen Ansprüchen. Unsere Partner decken auch Großaufträge ab.
Was ist eine Bietungsbürgschaft?
Bei Ausschreibungen und der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Behörden oder Unternehmen sichert eine Bietungsbürgschaft die zugesagten Konditionen bei späterer Auftragserteilung ab. Da zwischen der Abgabe eines Angebots und dem Zuschlag bei Ausschreibungen oft mehrere Monate vergehen können, besteht für den Auftraggeber ein gewisses Risiko, dass der Anbieter seine zugesagten Konditionen nach dem Zuschlag nicht mehr halten oder vereinbarte Vertrags- oder Konventionalstrafe nicht zahlen kann. Auftraggeber verankern daher i.d.R. eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft in den Ausschreibungsbedingungen. Die Mehrkosten des Auftraggebers werden dann durch die Bürgschaft abgedeckt. Die Bürgschaftssumme beträgt normalerweise 2% - 10% Auftragswerts. Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Laufzeit der Ausschreibung.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Die Bietungsbürgschaft ist für Unternehmen wichtig, die sich an öffentlichen Ausschreibungen und Bietungsverfahren beteiligen und vom Auftraggeber zur Abgabe einer Bürgschaft aufgefordert werden. In der Regel sind das Unternehmen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes, aber auch Architekten und Ingenieure.
Praxisbeispiel
Die Großbau GmbH beteiligt sich an der öffentlichen Ausschreibung zum Bau der Dreifachturnhalle einer städtischen Grundschule. Die Ausschreibung zieht sich über sechs Monate und die Gemeinde hat in den Ausschreibungsbedingungen festgelegt, dass die Teilnehmer eine Bietungsbürgschaft vorweisen müssen. Mit der Bürgschaft eines bonitätsstarken Kreditversicherers schafft die Großbau GmbH die nötige Sicherheit für die Gemeinde und kann an der Ausschreibung teilnehmen.
Auf einen Blick
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Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen