Sie möchten sich an einer Ausschreibung beteiligen und benötigen eine Bürgschaft zur Absicherung Ihres Angebots?
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Was ist eine Bietungsbürgschaft?
Bei Ausschreibungen und der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Behörden oder Unternehmen sichert eine Bietungsbürgschaft die zugesagten Konditionen bei späterer Auftragserteilung ab. Da zwischen der Abgabe eines Angebots und dem Zuschlag bei Ausschreibungen oft mehrere Monate vergehen können, besteht für den Auftraggeber ein gewisses Risiko, dass der Anbieter seine zugesagten Konditionen nach dem Zuschlag nicht mehr halten oder vereinbarte Vertrags- oder Konventionalstrafe nicht zahlen kann. Auftraggeber verankern daher i.d.R. eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft in den Ausschreibungsbedingungen. Die Mehrkosten des Auftraggebers werden dann durch die Bürgschaft abgedeckt. Die Bürgschaftssumme beträgt normalerweise 2% - 10% Auftragswerts. Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Laufzeit der Ausschreibung.
Für wen ist sie sinnvoll
Die Bietungsbürgschaft ist für Unternehmen wichtig, die sich an öffentlichen Ausschreibungen und Bietungsverfahren beteiligen und vom Auftraggeber zur Abgabe einer Bürgschaft aufgefordert werden. In der Regel sind das Unternehmen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes, aber auch Architekten und Ingenieure.
Praxisbeispiel
Die Großbau GmbH beteiligt sich an der öffentlichen Ausschreibung zum Bau der Dreifachturnhalle einer städtischen Grundschule. Die Ausschreibung zieht sich über sechs Monate und die Gemeinde hat in den Ausschreibungsbedingungen festgelegt, dass die Teilnehmer eine Bietungsbürgschaft vorweisen müssen. Mit der Bürgschaft eines bonitätsstarken Kreditversicherers schafft die Großbau GmbH die nötige Sicherheit für die Gemeinde und kann an der Ausschreibung teilnehmen.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
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Besonders geeignet für
Bauhaupt- und Ausbaugewerbe
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Tanja Vuksanovic
Teamleitung Liquiditätsmanagement

Melanie Larcher
Spezialistin für Bürgschaften
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Um diese abzusichern, fordern Auftraggeber oft Sicherheiten oder eine Bürgschaft. Der Auftragnehmer erhält durch die Anzahlung die nötige Liquidität um das Projekt umzusetzen. Der Auftraggeber erhält selbst dann seine Anzahlung zurück, wenn der Auftragnehmer im Verlauf des Projekts in Schwierigkeiten gerät.