Sie sind als Bauunternehmer tätig und müssen einen Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche stellen?
Mit einer Gewährleistungsbürgschaft lösen sie die Sicherheit ab und erwerben damit den Anspruch auf die vollständige Auszahlung der Rechnungssumme.

Was sichert eine Gewährleistungsbürgschaft?
Gewährleistungsbürgschaft sichern Bauherren und Auftraggeber nach Abnahme einer Baumaßnahme für später auftretende oder entdeckte Mängelansprüche ab. Gesetzliche Grundlage des Werkvertrages ergeben sich aus §§ 631ff. BGB. Eine Sicherheit kann verlangt werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) im Vertrag vereinbart wird.
Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, kann der Auftraggeber einen Betrag von 3-5 % der Vertragssumme als Sicherheit einbehalten. Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch Abgabe einer Bürgschaft abgelöst werden und der Auftragnehmer erwirbt sich den Anspruch auf Auszahlung der vollen Rechnungssumme.

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Für alle Unternehmen des Baugewerbes, vor allem Bauunternehmen, Bauträger und Generalunternehmer, Bauhandwerker, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Garten- und Landschaftsbaus.

Praxisbeispiel
Die Fix & Fertig GmbH baut ein Haus für die Baugrund GmbH. Es wird ein Sicherheitseinbehalt von 5% für spätere Mängelansprüche nach Abnahme vereinbart. Die Fix & Fertig GmbH regelt bereits in Ihren Werkverträgen, dass der Sicherheitseinbehalt nach Abnahme der Immobilie durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgelöst wird. Der Bauherr erhält eine werthaltige Sicherheit in Form einer Bürgschaft für den vereinbarten Zeitraum. Der Fix & Fertig GmbH wird die Abschlussrechnung ohne Abzüge ausbezahlt.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
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Besonders geeignet für
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger, Gartenbaubetreben etc.
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Tanja Vuksanovic
Teamleitung Liquiditätsmanagement

Melanie Larcher
Spezialistin für Bürgschaften