Sie betreiben oder planen eine Anlage, von der nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) umweltschädliche Kontaminationen ausgehen könnten?
Dann kann die Behörde, die Gemeinde oder das Landratsamt eine Bürgschaft für die Beseitigung von Umweltschäden für den Fall Ihrer Insolvenz verlangen.
Was sind Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz?
Das Gesetz soll Mensch und Umwelt vor schädlichen Einflüssen und Verschmutzung schützen. Wer durch sein Unternehmen oder eine Anlage möglicherweise Umweltschäden verursachen könnte, der kann von der zuständigen Behörde bereits bei der Anmeldung des Gewerbes oder der Anlage aufgefordert werden, Sicherheiten für die Beseitigung möglicher Umweltverschmutzung vorzuweisen. Das kann auch in Form einer Bürgschaft erfolgen.
Zu solchen Anlagen gehören beispielsweise Deponien (§7 Abs. 4 BImSchG). Im Rahmen der Nachsorgeverpflichtungen ist das Anlagengrundstück nach §5 Abs. 4 BImSchG in den Ausgangszustand vor der Nutzung zurückzuführen. Die Bürgschaft sichert die Erfüllung dieser Auflagen, auch im Fall der Insolvenz des Betreibers.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Die Bürgschaft ist für alle Unternehmen sinnvoll, die Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betrieben. Insbesondere sind das Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen und Fahrzeuge, sowie Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können (siehe §3 Abs. 2 BImSchG). Die Sicherheit ist im Verlauf des Genehmigungsverfahrens meist gegenüber dem Regierungspräsidium, der Stadt bzw. dem Land vorzulegen.
Praxisbeispiel
Die Super Baustoff GmbH plant eine neue Kiesgrube und wendet sich wegen einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzverordnung an das zuständige Landratsamt. Neben den üblichen Planungsunterlagen wie Plänen, Betriebs- und Verfahrensbeschreibung etc. werden auch Sicherheiten verlangt. Es soll sichergestellt werden, dass Bagger und Förderbänder auch nach der Nutzung entfernt und ggf. Rückstände auf dem Grundstück ordnungsgemäß entfernt werden können. Mit einer Bürgschaft kann die Genehmigung schnell erteilt werden, ohne die Liquidität der GmbH stark zu beanspruchen.
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Matthias Wiegelmann
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