Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag, beispielsweise mit einer Kommune ab?
Dann werden Sie gewöhnlich dazu aufgefordert, eine Sicherheit über mögliche Mehrkosten wegen der Unterbrechung des Vertrags bei einer Insolvenz zu stellen.
Was ist eine Bürgschaft für Dienstleistungsverträge?
Vergibt ein Auftraggeber, z.B. eine Kommune, Aufträge über Dienstleistungen wie den Winterdienst oder die Müllentsorgung, dann trägt er natürlich ein gewisses Risiko. Sollte der Auftragnehmer aufgrund einer Insolvenz die zugesagten Leistungen nicht mehr erbringen, muss der Auftrag neu ausgeschrieben werden. Zur Absicherung dieser möglichen Mehrkosten müssen die beauftragten Unternehmen meist eine Sicherheit stellen.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Alle Unternehmen die Dienstleistungsverträge mit Kommunen abschließen sollten sich die Option einer Bürgschaft durchrechnen lassen. Bei langfristigen Verträgen summieren sich die einbehaltenen Sicherheiten schnell auf hohe Summen und können die Liquidität des Unternehmens erheblich belasten.
Praxisbeispiel
Die Fleißbienchen GmbH soll zukünftig die Müllentsorgung in Sauberstadt übernehmen. Um alle Risiken für die Kommune auszuschließen, verlangt die Stadt Sicherheiten vom Auftragnehmer. Um sich den langfristigen Vertrag zu sichern und die eigene Liquidität nicht zu belasten, bietet die Fleißbienchen GmbH eine Bürgschaft an und sichert damit die Erfüllung des Auftrags ab.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Auftraggeber, Kommune
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Dienstleistungsunternehmen
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Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen