Sie erhalten eine behördliche Genehmigung zur Beförderung und Entsorgung von Abfällen?
Dann müssen Sie oft eine Sicherheit für den Fall stellen, dass die Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt und dann auf Staatskosten beseitigt werden müssen.
Was ist eine Notifizierungsbürgschaft?
Der Begriff Notifizierung leitet sich aus dem Genehmigungsverfahren ab, das Unternehmen für die Ausfuhr aus der EU und die Entsorgung von Abfällen durchlaufen müssen. In deutsches Recht umgesetzt im Abfallverbringungsgesetz. Eine Sicherheit muss für den Fall gestellt werden, das dieses Notifizierungsverfahren nicht korrekt eingehalten und der Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. In diesem Fall muss der Staat für die Entsorgung Rechnung tragen. Kosten, die in diesem Fall durch eine Bürgschaft ersetzt werden.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Für alle Unternehmen die Aufträge von Gemeinden zum Transport und Entsorgung von notifizierungspflichtigen Abfällen erhalten und diese ins Ausland exportieren und dort entsorgen lassen. Das sind Abfälle, die besonders umwelt- oder gesundheitsbelastende Stoffe enthalten. Das Umweltbundesamt stellt eine sog. "Grüne Liste" zur Verfügung. Auf dieser sind Stoffe aufgeführt, die keiner Notifizierung und statt dessen nur allgemeinen Informationspflichten unterliegen. Da im Störfall hohe Kosten entstehen können, ist eine Absicherung Unternehmen jeder Größe und Bonität zu empfehlen.
Praxisbeispiel
Die Umweltpunkt GmbH beantragt eine Genehmigung zur Ausfuhr deutschen Plastikmülls nach Malaysia. Dort soll der Abfall ordnungsgemäß getrennt und recycelt werden. Ein attraktives Geschäft. Um sicherzustellen, dass der Staat nicht auf den Kosten sitzen bleibt, sollte der Müll doch auf nicht genehmigten Deponien landen und zurückgeholt werden müssen, wird die Umweltpunkt GmbH aufgefordert, Sicherheiten zu stellen. Gelöst wird das über eine Bürgschaft.
Auf einen Blick
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Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen