Prozessbürgschaft
Eine Prozessbürgschaft ist eine zweifach nützliche Sicherheitsleistung, abhängig davon wer der Antragssteller ist. Mit einer solchen Bürgschaft kann eine vorläufige Vollstreckung des Urteils im Fall einer Klage ermöglicht oder verhindert werden.
Dem Kläger gibt die Prozessbürgschaft unmittelbaren Zugriff auf den eingeklagten Wert, noch vor einer Anfechtung oder Revision. Dem Schulder sichert die Bürgschaft mögliche Schadensersatzansprüche zu, sollte sich das Verfahren zu seinen Gunsten wenden.
Prozessbürgschaft: Einfach erklärt
Diese und weitere Fragen beantwortet unsere Spezialistin für Bürgschaften in unserem Video.
Was ist eine Prozessbürgschaft?
Die Ausgangssituation einer Prozessbürgschaft ist ein Zivilprozess, in der Regel um Geld- oder Sachforderungen. Fällt ein erstes Urteil, ist der Beklagte verpflichtet, einen bestimmten Betrag zu zahlen. Rechtskräftig ist das Urteil damit noch nicht – stattdessen sprechen Juristen von einem „vorläufig vollstreckbaren Urteil“ nach §708 ff. ZPO. Entscheidet sich der Beklagte, in die Berufung zu gehen, kann die Sache neu verhandelt werden und sich möglicherweise zu seinen Gunsten wenden. Hat der Kläger in der Zwischenzeit die Vollstreckung eingefordert und den geforderten Betrag erhalten, müsste er diesen im Fall einer Revision zu seinen Ungunsten zurückzahlen. Wird er selbst zwischenzeitlich zahlungsunfähig, entsteht dem ursprünglich Beklagten ein Schaden, da die geleistete Zahlung nicht zurückerstattet wird. Umgekehrt ist jedoch auch denkbar, dass der Beklagte bereits durch die vorläufige Vollstreckbarkeit seinerseits in die Insolvenz getrieben wird.
So können beide Parteien die Prozessbürgschaft nutzen:
Klägern erleichtert sie die Durchführung der Zwangsvollstreckung, da die Rückzahlung des Betrags in einer weiteren Instanz gewährleistet ist.
Beklagte können die Zwangsvollstreckung durch die Prozessbürgschaft zunächst abwenden, bis das Urteil in der nächsthöheren Instanz rechtskräftig wird.
Für wen ist die Prozessbürgschaft sinnvoll?
Unternehmen als Kläger aber auch Beklagte in einem Zivilprozess können sich mit einer Bürgschaft absichern: Der Kläger erhält die erstrittenen Werte schneller und muss nicht darauf warten, dass aus dem vorläufig vollstreckbaren Urteil erst ein endgültig rechtskräftiges Urteil wird.
Beklagte können durch die Prozessbürgschaft als Sicherheit eine Vollstreckung nach §711 ZPO meist vermeiden. In beiden Fällen wird durch die Prozessbürgschaft vom Versicherer die Kreditlinie bei der Bank nicht berührt – was dem jeweiligen Unternehmen höhere Liquidität und geschäftliche Flexibilität sichert.
Praxisbeispiel einer Prozessbürgschaft
Ein Maschinenbauunternehmen verklagt einen Zulieferer wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfristen für Komponenten. Dem Maschinenbauer sind durch die Verzögerung Vertragsstrafen auferlegt worden, die er nun auf den Zulieferer abwenden will. In erster Instanz bekommt das Unternehmen recht. Doch der Zulieferer plant, sich auf Lieferkettenschwierigkeiten durch höhere Gewalt zu berufen und könnte durchaus eine Revision erzielen. Beide Parteien könnten eine Prozessbürgschaft in Höhe der vorläufig vollstreckbaren Summe nutzen, um so die vorläufige Vollstreckung oder deren Abwendung zu erzielen.
Der Kläger greift dank einer von ihm beigebrachten Prozessbürgschaft direkt auf den ihm zugesprochenen Betrag zu, den er für den Abschluss des Großprojekts dringend benötigt. Dank der Bürgschaft ist eine Rückzahlung des Betrags möglich.
Der Beklagte bringt eine Prozessbürgschaft bei, um die Vollstreckung in erster Instanz abzuwenden, die den mittelgroßen Betrieb in existenzielle Nöte bringen würde, in der Hoffnung auf einen günstigen Ausgang des Verfahrens.
Der Versicherer als dritte Partei bürgt nach dem Versicherungsprinzip gegen die Zahlung regelmäßiger, kalkulierbarer Prämien bis zum endgültigen Abschluss des Prozesses.
Prozessbürgschaft auf einen Blick
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Das sagen unsere Kunden über uns
Mit der SHL Gruppe haben wir einen Partner, der uns bereits seit 2004 begleitet, unser Geschäftsmodell versteht und seitdem aktiv unser Sicherheitspaket sowie die entsprechenden Prozesse gemeinsam mit uns weiterentwickelt. Immer mit dem Ziel, das bestmögliche für uns, unsere Baupartner und Kunden herauszuholen. Eine offene, ehrliche und sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit, die wir sehr schätzen.
Benjamin Dawo
Geschäftsführer der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Durch die kompetente Beratung und Abwicklung konnten wir mit der SHL schnell eine passende Lösung finden. Wir freuen uns, dass wir einen Geschäftspartner an unserer Seite haben, der unsere Konzepte und Wünsche versteht und gemeinsam mit uns umsetzen kann.
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Jan-Christoph Kuban
Founder & Managing
Director von Kuban International Logistics UG
Prozessbürgschaft: Kosten und Ablauf
Die Höhe der Kosten einer Prozessbürgschaft unterliegt einer individuellen Berechnung. Folgende Aspekte beeinflussen den zu zahlenden Beitrag:
Die Wahl haben Unternehmen trotz der Tatsache, dass gemäß § 108 ZPO ausdrücklich Kreditinstitute als Bürgen genannt werden, denn einige spezialisierte Versicherer sind ebenfalls zugelassen.
Eine Bankbürgschaft schmälert den Kreditrahmen des Unternehmens bei der Bank und dadurch auch die geschäftliche Flexibilität. Außerdem fallen zusätzliche Kosten an, beispielsweise für die Ausgabe der Bürgschaftsurkunde.
Eine Bürgschaft von einem Versicherer verlangt abhängig von der Bonität weniger bis kaum Sicherheiten. Die Kosten berechnen sich aus eine Prozentsatz auf die Bürgschaftssumme. Es kommen keine weiteren Kosten dazu, die Kreditlinie bei der Hausbank wird ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Prozessbürgschaften: Vorteilhaft für beide Parteien
Je nachdem wer die Bürgschaftsversicherung ausstellen lässt, kann eine Prozessbürgschaft entweder für den Kläger oder den Beklagten eine gute Möglichkeit sein, die eigenen Ansprüche anzusichern. Melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns, Ihnen die doch sehr komplexe Bürgschaftsart näher zu bringen.
Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen
Zivilprozesse überstehen mit einer Prozessbürgschaft von einer Versicherung
Ein Zivilprozess, bei dem es um mehr oder weniger hohe Werte geht, kann für Unternehmen eine hohe finanzielle Belastung und Unwägbarkeiten mit sich bringen. Die Prozessbürgschaft als Sicherheit ist ein Instrument, mit dem sich sowohl die eine als auch andere Partei zu ihrem Vorteil absichern, um eine vorläufige Vollstreckung zu erreichen oder zu verhindern.
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Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.
Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Häufige Fragen zur Prozessbürgschaft (FAQ)
Bei einem vorläufig rechtskräftigen Urteil in einem Zivilprozess in erster Instanz gewährleistet eine Prozessbürgschaft die potenzielle Rückzahlung des erstrittenen Betrages durch den Kläger. Oder dient als Sicherheit, mit der der Beklagte eine Zwangsvollstreckung abwenden kann.
Prozessbürgschaften können beiden Parteien in einem Zivilprozess Vorteile verschaffen. Unternehmen nutzen sie als Kläger ebenso wie als Beklagte.
Der Kläger muss sich dafür verbürgen, dass er den einstweilen erstrittenen Betrag zurückzahlen kann, sollte in nächster Instanz ein gegenteiliges Urteil ergehen. Der Beklagte wendet die zwangsweise Vollstreckung des vorläufig rechtskräftigen Urteils ab und darf im Fall einer Revision auf einen vorteilhafteren Ausgang hoffen.
Streng genommen muss ein Kreditinstitut als Bürge auftreten – in diesem Fall durch einen Avalkredit. Da jedoch auch einige ausgewählte Versicherungsgesellschaften in Frage kommen, können Interessenten im Gespräch mit einem Versicherungsmakler günstigere Angebote vergleichen und sich beraten lassen.