Sie haben einen Prozess gewonnen und fordern nun den erstrittenen Betrag vom beklagten Unternehmen ein?
Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, werden Sie aufgefordert, eine Sicherheit in Form einer Prozessbürgschaft über den Betrag für den Fall zu hinterlegen, dass Sie in einer späteren Instanz verlieren sollten.

Was ist eine Prozessbürgschaft?
Erlangt ein Unternehmen gegen ein anderes zivilrechtlich ein Urteil und ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, so kann dieses Urteil nach §708 ff. ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Das bedeutet, der Kläger kann das erstrittene Gut einfordern. Je nach Art des Urteils kann dann z.B. eine Prozessbürgschaft für den Fall hinterlegt werden, dass in einer Berufung oder Revision ein gegenteiliges Urteil gesprochen wird. So soll das Risiko vermieden werden, das der Kläger den zu Unrecht vollstreckten Betrag nicht zurückzahlen kann.

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Eine Prozessbürgschaft kann sowohl für das klagende als auch für das beklagte Unternehmen sinnvoll sein. Ist die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung erklärt worden, kann das unterlegene Unternehmen durch Stellung einer Sicherheit die Vollstreckung nach §711 ZPO meist vermeiden. Im Fall der vorläufigen Vollstreckbarkeit gegen die Stellung von Sicherheiten, erhält der Kläger durch die Prozessbürgschaft schneller das erstrittene Gut und muss nicht die Rechtskräftigkeit des Urteils abwarten.

Praxisbeispiel
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Kläger oder Beklagter in einem Zivilprozess
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Unternehmen in einem nicht rechtskräftigen Zivilprozess.
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Tanja Vuksanovic
Teamleitung Liquiditätsmanagement

Melanie Larcher
Spezialistin für Bürgschaften