Sie möchten einen Vertrag mit einem Factoringunternehmen abschließen und ihre Forderungen zukünftig an dieses verkaufen?
Factoringunternehmen lassen sich in der Regel eine Sicherheit dafür ausstellen, dass die Forderungen tatsächlich bestehen und ohne Abstriche oder Veränderungen eingefordert werden können.
Was sichert eine Factoringbürgschaft?
Mit dieser Bürgschaft wird nicht das Ausfallrisiko abgesichert, das ist ja gerade das Kerngeschäft des Factoringunternehmens. Abgesichert wird, dass die Forderung selbst nicht belastet ist. Das können Einreden, Einwendungen oder Gegenrechte sein aber auch Abtretungen oder Verpfändungen der Forderung sein.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Die Bürgschaft kann von allen Unternehmen abgeschlossen werden, die Ihre Forderungen zukünftig an eine Factoringgesellschaft verkaufen und Ihr Forderungsmanagement auslagern möchten. Dabei haben sich diverse Integrationsstufen entwickelt. Grundlage für die Bürgschaft ist immer Ihr Factoringvertrag.
Praxisbeispiel
Die Cash GmbH möchte ihre Forderungen an die Liquid GmbH verkaufen und ihr komplettes Forderungsmanagement outsourcen. Damit spart sich die Firma Personal in der Buchhaltung, verbessert den Cashflow und die Bonität des Unternehmens. Um sicherzustellen, dass die Forderungen auch werthaltig sind, verlangt die Liquid GmbH eine Bürgschaft.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Factoringunternehmen
Besonders geeignet für
Alle Unternehmen, die ihre Forderungen verkaufen möchten.
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Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen