Wickeln Sie schnell und einfach die Einfuhr von Waren ab!
Wenn Sie regelmäßig Waren nach Deutschland importieren ist die Zollbürgschaft eine ideale Lösung um die Geschäftsabwicklung und den Warentransport zu beschleunigen und gleichzeitig Ihre Liquidität zu verbessern.
Zollbürgschaft: Einfach erklärt
Diese und weitere Fragen beantwortet unsere Spezialistin für Bürgschaften in unserem Video zum Thema Zollbürgschaft.

Was ist eine Zollbürgschaft?
Beim Importieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Die Zahlung ist in der Regel bereits bei der Zollabfertigung zu entrichten. Die Finanzbehörden können die Zollabgabe stunden. Für diese Stundung werden von der Zollverwaltung Bürgschaften als Sicherheit gefordert. Eine Zollbürgschaft beträgt meist zwischen 30 - 100% des vom Zoll festgelegten Warenwertes.

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Interessant ist die Zollbürgschaft vor allem für Importeure, Spirituosenhersteller, Tabakwarenindustrie, Spediteure, Groß- und Einzelhandel.

Praxisbeispiel
Die Tabaki GmbH importiert Tabakerzeugnisse aus Indien nach Deutschland, wo diese zum Teil weiterverarbeitet und vor allem vertrieben werden.
Die Ware kommt über den Seeweg nach Hamburg. Dort, bei der Zollbehörde, ist die Tabaki GmbH verpflichtet direkt die Tabaksteuer und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Firma importiert jedoch mehrmals monatlich Tabakerzeugnisse und möchte daher nicht die hohen Einfuhrabgaben begleichen, bevor die Ware verkauft wurde. Sie hat daher bei der Zollbehörde eine Stundung der Kosten beantragt.
Da die Zollbehörde im Gegenzug sicherstellen muss, dass die Tabaki GmbH ihre Zahlungsverpflichtung termingerecht nachkommt, hat die Tabaki GmbH eine entsprechende Zollbürgschaft bei der Behörde hinterlegt.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Zollbehörde, Finanzamt
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Importeure, Spirituosenhersteller, Tabakwarenindustrie, Spediteure, Groß- und Einzelhandel.
Möchten Sie eine Beratung?
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Tanja Vuksanovic
Teamleitung Liquiditätsmanagement

Melanie Larcher
Spezialistin für Bürgschaften
Relevant sind die Bürgschaften u.a. bei Zahlungsaufschub von Einfuhrabgaben, Verschiebung einer Fälligkeit von Branntweinabgaben, beim Zolllagerverfahren und verbrauchersteuerpflichtiger Waren.
Die Bürgschaft orientiert sich am gestundeten Zoll der betroffenen Güter oder am Stundungsbetrag der sonstigen Steueransprüche.