Sie bestellen Ware auf Rechnung bei einem Lieferanten?
Dann möchte er häufig eine Sicherheit, dass Sie die Forderung später auch begleichen können. Mit einer Warenlieferungsbürgschaft oder Lieferantenbürgschaft geben Sie ihm die Sicherheit, dass die Bezahlung nach Lieferung erfolgen wird.

Was ist eine Bürgschaft für Warenlieferung?
Bei der Bürgschaft für Warenlieferung handelt es sich um eine spezielle Ausfallbürgschaft. Sie sichert die Zahlung gegenüber einem Lieferanten ab. Der Lieferant lässt sich so das Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Bürgschaft absichern. Kann der Abnehmer das Zahlungsziel nicht einhalten, erhält der Lieferant die Bürgschaftssumme ausgezahlt.
Zu beachten ist, dass für bestimmte Warengruppen, wie beispielsweise für verderbliche Waren, keine Bürgschaft gestellt werden kann.
Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von Lieferantenbürgschaft oder Lieferantenkredit gesprochen.

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Alle Unternehmen deren Lieferanten eine Absicherung der Forderungen aus Warenlieferungen verlangen, können durch eine Lieferantenbürgschaft die nötige Sicherheit bieten.

Praxisbeispiel
Der Elektrofachhändler Licht bestellt Ware bei seinem Großhändler. Der Großhändler verlangt eine Sicherheit bis zur endgültigen Bezahlung der Ware. Durch die Stellung einer Bürgschaft für Warenlieferung kann der Elektrofachhändler Licht ein individuelles Zahlungsziel sowie individuelle Abnahmemengen vereinbaren.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Lieferant
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Unternehmen aus den Branchen Baugewerbe, Gastronomie, Groß- und Einzelhandel, verarbeitendes Gewerbe
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Tanja Vuksanovic
Teamleitung Liquiditätsmanagement

Melanie Larcher
Spezialistin für Bürgschaften