Sie beauftragen Subunternehmer oder beschäftigst Leiharbeiter
aus dem Ausland?
Dann haften Sie für die Einhaltung des Mindestlohns und die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Eine Bürgschaft des Subunternehmers oder Personaldienstleisters sichert den Auftraggeber gegen Forderungen der Sozialversicherungsträger und Mindestlohnforderungen ab.
Was ist eine Bürgschaft nach §14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz?
Entsendung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von seinem Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit in ein anderes Mitgliedsland entsandt wird. Das Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) überträgt Verantwortung für die Zahlung von Mindestlohn und Sozialabgaben auf den Auftraggeber. Kommt ein Subunternehmer oder Personaldienstleister aus dem Ausland seinen Verpflichtungen nicht nach, haftet der Auftraggeber. Nur verständlich, dass sich viele Auftraggeber eine Bürgschaft zur Absicherung für diesen Fall ausstellen lassen.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Für Unternehmen die regelmäßig Subunternehmer oder Leiharbeiter aus dem Ausland beschäftigen oder selbst Personal in andere Unternehmen entsenden. Sehr häufig in der Baubranche, Logistik oder der Pflege.
Praxisbeispiel
Die Gut & Günstig GmbH erhält einen attraktiven Auftrag über die Errichtung einiger Doppelhaushälften in einem Neubaugebiet. Sie verfügt aber nicht über genügend Arbeitskräfte um den Auftrag in der geforderten Zeit zu erfüllen. Sie beauftrag daher die polnische Budowa Domu Sp.zo.o. mit einigen Gewerken. Um im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Zahlung des Auftragnehmers nicht selber Löhne und Sozialversicherungsbeiträge der dort angestellten Arbeitnehmer ausgleichen zu müssen, sichert die Gut & Günstig GmbH durch eine Bürgschaft ab.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Auftraggeber, Generalunternehmer oder Bauträger
Musterbürgschaft
Besonders geeignet für
Alle Unternehmen die Subunternehmer aus dem Ausland beschäftigen. Besonders die Baubranche, Logistik und die Pflege
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Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen