Absicherung von Arbeitnehmerüberlassungen

Sie beschäftigen Zeitarbeitnehmer im eigenen Unternehmen?

Dann tragen Sie als Auftraggeber immer ein gewisses Risiko! Schließlich macht Sie der Gesetzgeber auch für die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Als Personaldienstleister schaffen Sie mit einer Bürgschaft Sicherheit für Ihren Kunden und so die Grundlage für weitere Geschäfte.

Bürgschaft

Was sichert eine Bürgschaft von Arbeitnehmerüberlassungen?

Bei der Überlassung von Arbeitnehmern haften sowohl der Personaldienstleister als auch der Auftraggeber gemeinschaftlich für die Zahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Durch die sog. Subsidiärhaftung (vgl. § 28e Sozialgesetzbuch IV) tritt der Auftraggeber für den Personaldienstleister ein, sollte dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz. Sicherheit kann hier eine Bürgschaft bringen.

Bürgschaft sinnvoll

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?

Eine Sicherheit ist für jeden Auftraggeber von Personaldienstleistern unverzichtbar. Schließlich kann man sich in der aktuellen Wirtschaftslage nie zu hundert Prozent sicher sein, ob ein Zeitarbeitsunternehmen von einer Krise oder einem neuen Gesetz getroffen wird und in Schwierigkeiten gerät. Der Verleiher dagegen kann kein Interesse daran haben, Kapital zu hinterlegen. Eine Bürgschaft ist also für beide Seiten vorteilhaft.

versicherungsleistungen

Praxisbeispiel

Die Schnell & Sauber GmbH beschäftigt Leiharbeiter um flexibel auf die schwankende Auftragslage reagieren zu können. Dabei ist der Geschäftsleitung klar, dass gerade auch Personaldienstleister in der Krise die ersten sind, die unter rückläufigen Aufträgen leiden. Um hier nicht bei einer Insolvenz selbst haften zu müssen, besteht sie in ihren Verträgen auf eine Bürgschaft des Personaldienstleisters. Da die Wisch & Weg GmbH finanziell solide da steht, ist eine Bürgschaft für sie relativ günstig. So sichert sie sich attraktive Aufträge und kann die Kosten für die Bürgschaft in die eigenen Preise einkalkulieren.

Auf einen Blick

Bürgschaften

ab 5.000 EUR

Bürgschaftsempfänger

Auftraggeber

Musterbürgschaft

Besonders geeignet für


Alle Unternehmen die Leiharbeiter beschäftigen.

Möchten Sie eine Beratung?

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

tanja

Tanja Vuksanovic

Teamleitung Liquiditätsmanagement

larcher neu

Melanie Larcher

Spezialistin für Bürgschaften

Das könnte Sie auch interessieren

Leasingbürgschaften

Sie möchten einen Leasingvertrag z.B. für ein Fahrzeug oder eine Maschine abschließen?Mit einer Leasingbürgschaft können sich Leasinggeber die monatlichen Leasingraten oder Anzahlungen absichern.​Leasingbürgschaft: Einfach erklärtWas ...

weiter
Leasingbürgschaften

Bürgschaft für Warenlieferung

Sie bestellen Ware auf Rechnung bei einem Lieferanten?Dann möchte er häufig eine Sicherheit, dass Sie die Forderung später auch begleichen können. Mit einer Warenlieferungsbürgschaft oder ...

weiter
Bürgschaft für Warenlieferung

Mietkautionsbürgschaften für Gewerbeobjekte

Sie haben einen gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen und sollen eine Kaution stellen?Wenn Sie keine Barkaution hinterlegen möchten, können Sie auch eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe ...

weiter
Mietkautionsbürgschaften für Gewerbeobjekte