Sie vermitteln Zeitarbeitskräfte an Unternehmen?
Dann sind Sie als Personaldienstleistungsunternehmen vom Gesetzgeber verpflichtet Löhne und Sozialversicherungsbeiträge abzusichern. Wenn Sie keine Rücklagen bilden und damit Kapital binden möchten, ist eine Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung die ideale Alternative.
Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung: Einfach erklärt
Diese und weitere Fragen beantwortet unser Spezialist für Bürgschaften in unserem Video.
Was genau sichert eine Bürgschaft von Arbeitnehmerüberlassungen ab?
Bei der Überlassung von Arbeitnehmern haften sowohl der Personaldienstleister als auch der Auftraggeber gemeinschaftlich für die Zahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Durch die sog. Subsidiärhaftung (vgl. § 28e Sozialgesetzbuch IV) tritt der Auftraggeber für den Personaldienstleister ein, sollte dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz. Sicherheit kann hier eine Bürgschaft bringen.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Eine Sicherheit ist für jeden Personaldienstleister unverzichtbar. Sie müssen kein Kapital als Sicherheit zurücklegen. Für eine Bürgschaft fällt lediglich eine Jahresprämie an. Zudem können Sie Ihren Kunden diese Sicherheit als optimale Basis für eine gute Geschäftsbeziehung vorzeigen.
Praxisbeispiel
Die Firma Personalfuchs GmbH verleiht Arbeitskräfte an die Firma Schnell und Sauber GmbH. Die Personalfuchs GmbH erhält dafür von ein entsprechendes Entgelt.
Sowohl die Personalfuchs GmbH (als Personaldienstleister) als auch die Schnell und Sauber GmbH (als Auftraggeber) haften für die ordnungsgemäße Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge.
Leider gerät die Firma Personalfuchs GmbH in die Insolvenz, hat jedoch vorgesorgt mit einer Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung. Diese springt nun ein und deckt die Kosten rund um Sozialversicherungsbeiträge ab. Auf die Schnell und Sauber GmbH kommen damit keine Ausgleichszahlungen im Rahmen der Subsidiärhaftung zu.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Auftraggeber / Personaldienstl.
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Besonders geeignet für
Alle Unternehmen die Zeitarbeitskräfte beschäftigen bzw. verleihen.
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Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen