Absicherung von Arbeitnehmerüberlassungen

Sie vermitteln Zeitarbeitskräfte an Unternehmen?

Dann sind Sie als Personaldienstleistungsunternehmen vom Gesetzgeber verpflichtet Löhne und Sozialversicherungsbeiträge abzusichern. Wenn Sie keine Rücklagen bilden und damit Kapital binden möchten, ist eine Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung die ideale Alternative.

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Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung: Einfach erklärt

  • Was ist eine Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung?
  • Für wen ist sie sinnvoll?
  • Was gibt es zu beachten?
  • Wie schnell kann die Bürgschaft erstellt werden?

Diese und weitere Fragen beantwortet unser Spezialist für Bürgschaften in unserem Video.


Bürgschaft

Was genau sichert eine Bürgschaft von Arbeitnehmerüberlassungen ab?

Bei der Überlassung von Arbeitnehmern haften sowohl der Personaldienstleister als auch der Auftraggeber gemeinschaftlich für die Zahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Durch die sog. Subsidiärhaftung (vgl. § 28e Sozialgesetzbuch IV) tritt der Auftraggeber für den Personaldienstleister ein, sollte dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz. Sicherheit kann hier eine Bürgschaft bringen.

Bürgschaft sinnvoll

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?

Eine Sicherheit ist für jeden Personaldienstleister unverzichtbar. Sie müssen kein Kapital als Sicherheit zurücklegen. Für eine Bürgschaft fällt lediglich eine Jahresprämie an. Zudem können Sie Ihren Kunden diese Sicherheit als optimale Basis für eine gute Geschäftsbeziehung vorzeigen.

versicherungsleistungen

Praxisbeispiel

Die Firma Personalfuchs GmbH verleiht Arbeitskräfte an die Firma Schnell und Sauber GmbH. Die Personalfuchs GmbH erhält dafür von ein entsprechendes Entgelt.

Sowohl die Personalfuchs GmbH (als Personaldienstleister) als auch die Schnell und Sauber GmbH (als Auftraggeber) haften für die ordnungsgemäße Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge.

Leider gerät die Firma Personalfuchs GmbH in die Insolvenz, hat jedoch vorgesorgt mit einer Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung. Diese springt nun ein und deckt die Kosten rund um Sozialversicherungsbeiträge ab. Auf die Schnell und Sauber GmbH kommen damit keine Ausgleichszahlungen im Rahmen der Subsidiärhaftung zu.

Auf einen Blick

Bürgschaften

ab 5.000 EUR

Bürgschaftsempfänger

Auftraggeber / Personaldienstl.

Musterbürgschaft

Besonders geeignet für


Alle Unternehmen die Zeitarbeitskräfte beschäftigen bzw. verleihen.

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tanja

Tanja Vuksanovic

Teamleitung Liquiditätsmanagement

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Melanie Larcher

Spezialistin für Bürgschaften

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