Bürgschaften für Unternehmen
Bürgschaften sind ein Aspekt der Geschäftstätigkeit, mit dem so gut wie jede Firma früher oder später in Berührung kommt – unabhängig davon, ob Sie eine Sicherheit erbringen müssen oder diese Leistung von Ihrem Geschäftspartner einfordern. Bürgschaften für Unternehmen werden in verschiedenen Arten und Ausprägungen gestellt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bürgschaften, für wen sie sich eignen und wie sie möglichst günstig beigebracht werden können.
Bürgschaften für Unternehmen: Erhöhen Sie Ihren finanziellen Spielraum
Was leisten Bürgschaften in der Geschäftswelt? Häufig beinhalten Verträge das Erbringen von Sicherheiten. Eine Möglichkeit, eine Sicherheit zu erbringen, sind Bürgschaften. Alle Bürgschaften haben gemeinsam, dass drei Parteien involviert sind: Schuldner (z.B. Auftragnehmer oder Mieter), Gläubiger (z.B. Auftraggeber oder Vermieter) und Bürge (meist Bank oder Versicherer). Sollte der Schuldner nicht mehr in Lage sein, seinen vertraglich vereinbarten Forderungen nachzukommen, leistet der Bürge im Rahmen der Bürgschaft.
Die Bürgschaft sichert unterschiedliche Ansprüche ab, darunter die Vertragserfüllung oder die Gewährleistung bei Mängeln, aber auch Mietverträge für gewerbliche Immobilien. Anstatt eine Sicherheit oder Kaution in bar oder Sachwerten zu hinterlegen, ist es für Unternehmen liquiditätsschonender, sich für eine Bürgschaft zu entscheiden. Entweder als Aval über eine Bank oder eine Bürgschaftsversicherung über einen Versicherer. Letztere haben den zusätzlichen Vorteil, dass die Kreditlinie bei der Bank unberührt bleibt und mehr Finanzierungspielraum bleibt.
Bürgschaft zur Stärkung der Geschäftsbeziehung
Als flexibler und kompetenter Partner stehen wir Ihnen gerne zur Seite, die passende Bürgschaft für neue oder bestehende Geschäftsbeziehungen zu vermitteln. Melden Sie sich gerne bei uns!
Kritaya Moschna, Spezialistin Kautionsversicherungen
Die richtige Bürgschaft für Ihr Unternehmen
Die Auswahl an Bürgschaften ist groß. Darunter gibt es Sicherheiten, die sich für alle Branchen eignen, aber auch solche, die spezifische Anforderungen bedienen. Grundsätzlich lassen sich alle Bürgschaften auf die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens anpassen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten davon vor und beraten Sie gern, um die richtige Bürgschaft für Sie zu finden:
Bürgschaften zur Absicherung von Baumängeln
In der Baubranche spielen Bürgschaften eine ganz besondere Rolle. Bauprojekte sind komplex, stark reguliert und es arbeiten oft viele Parteien an einem Objekt. Dazu kommen lange Haftungs- und Gewährleistungsfristen. Bürgschaften machen in einem solchen Markt viele Projekte erst möglich und sichern alle Beteiligten ab, schaffen Liquidität und sichern damit die Existenz vieler Unternehmen.
Ausführungsbürgschaften
Sie haben einen Werkvertrag geschlossen und möchten Ihrem Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung besichern? Ohne entsprechende Sicherheiten werden heute kaum noch Aufträge vergeben. Besonders in der Baubranche. Durch eine Ausführungsbürgschaft sichern Sie sich den Auftrag und Ihr Auftraggeber ist abgesichert, unabhängig ob der Werkvertrag nach BGB oder VOB/B vereinbart wurde.
Bauhandwerkersicherung nach §650f BGB
Sie schließen einen Werkvertrag über die Errichtung eines Bauwerks ab? Dann sollten Sie den Werklohn mit einer Bürgschaft absichern! Dem Auftragnehmer steht erst nach Abnahme die volle Vergütung zu. Bis dahin trägt er das volle Risiko für den Fall, dass der Auftraggeber zur Fertigstellung nicht zahlen kann. Eine Bürgschaft reduziert dieses Risiko erheblich.
Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften
Sie sind Bauunternehmer oder Handwerker und arbeiten als Partner in einer ARGE an umfangreichen Bauprojekten? Dann sichern Sie sich doppelt ab. Schützen Sie sich mit einer Unterbürgschaft, falls ein ARGE-Partner durch Insolvenz ausfällt. Mit einer Hauptbürgschaft sichert sich die ARGE gegenüber dem Auftraggeber ab.
Bürgschaften zur Absicherung von Franchiseverträgen
Besonders für Gründer in der Franchisewirtschaft können Bürgschaften oft eine große Hilfe sein. Kapital ist bei einer Gründung immer knapp. Da muss eine Kaution für das Ladenlokal aufgebracht werden oder die Leasingverträge besichert werden. Dank der hohen Vergleichbarkeit der Geschäftsmodelle und der Erfahrung des Franchisegebers lassen sich hier viele Engpässe durch Bürgschaften lösen.
Bürgschaften für Franchiseverträge
Sie möchten sich in einem Franchisesystem selbständig machen und Ihre Hausbank oder Ihr Franchisegeber verlangt eine Sicherheit Bürgschaft von Ihnen? Mit einer Bürgschaft erhält ihr neuer Partner die nötige Sicherheit und Sie können so schnell wie möglich loslegen.
Mietkautionsbürgschaften für Gewerbeobjekte
Mieten oder pachten Sie als Unternehmer eine Immobilie, verlangt Ihr Vermieter in der Regel eine Kaution. Deren Höhe ist frei verhandelbar und kann, je nach Branche und Objekt, auch bis zu 12 Monatsmieten betragen. Das kann die eigene Liquidität ganz schön belasten. Als Alternative für eine Barkaution bietet sich daher eine Bürgschaft an.
Bürgschaften zur Absicherung von Verträgen
Ein sehr weit gefasster Begriff: Werkvertrag. Gerade bei größeren Projekten liegt zwischen Auftrag und Bezahlung oft viel Zeit und hohe Investitionen. Damit kommen auch hier Bürgschaften ins Spiel. Was ist, wenn der Auftraggeber nach Vollendung des Auftrags nicht mehr zahlen kann? Was ist, wenn der Auftragnehmer sich mit dem Auftrag übernommen hat? Auf diesen Fragen beruhen viele Bürgschaften.
Anzahlungsbürgschaften
In vielen Branchen sind Anzahlungen für Material oder Planung üblich.
Um diese abzusichern, fordern Auftraggeber oft Sicherheiten oder eine Bürgschaft. Der Auftragnehmer erhält durch die Anzahlung die nötige Liquidität um das Projekt umzusetzen. Der Auftraggeber erhält selbst dann seine Anzahlung zurück, wenn der Auftragnehmer im Verlauf des Projekts in Schwierigkeiten gerät.
Bürgschaften zur Absicherung von Umweltrisiken
Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus von Regulierung und öffentlichem Interesse gerückt. Viele neue Gesetze und Verordnungen wurden erlassen. Meist werden Unternehmen wie Produzenten und Händler in die Pflicht genommen. Sie sollen für die Folgen ihres wirtschaftlichen Handelns einstehen und Schäden für die Umwelt beseitigen, sollten sie welche verursachen. Zwischen Ursache und Auswirkung vergehen oft viele Jahre und hier setzen Bürgschaften an. Sie sollen sicherstellen, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen auch später nachkommen können und die Gesellschaft schützen.
Bürgschaften für nachwachsende Rohstoffe
Sie beantragen Zuschüsse für den Anbau nachwachsender Rohstoffe oder stillgelegte Flächen? Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verlangt eine Bürgschaft für den Fall, dass die Flächen nicht den Subventionsbestimmungen entsprechend genutzt oder die Vorgeschriebenen Ertragszahlen nicht erreicht werden und die Subventionen somit zurückgezahlt werden müssen.
Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Sie betreiben oder planen eine Anlage, von der nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) umweltschädliche Kontaminationen ausgehen könnten? Dann kann die Behörde, die Gemeinde oder das Landratsamt eine Bürgschaft für die Beseitigung von Umweltschäden für den Fall Ihrer Insolvenz verlangen.
Bürgschaften zur Erfüllung der WEEE-Richtlinie
Sie verkaufen Elektronik- und Elektrogeräte in oder importieren diese nach Deutschland? Für Hersteller oder Händler von Elektrogeräten fallen zahlreichen Verpflichtungen an. Beispielsweise die Hinterlegung einer Sicherheit zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Geräte. Mit der Bürgschaft zur Erfüllung des ElektroG ist es Ihnen möglich Ihre Produkte zu importieren oder zu verkaufen.
Mineralölbürgschaften
Sie betreiben eine Tankstelle oder sind Mineralölhändler und sollen eine Kaution (besser Sicherheit) für gelieferte Ware stellen? Mit einer Bürgschaft verschaffen Sie sich zusätzlichen Spielraum bei der Begleichung Ihrer Rechnungen und stärken die Liquidität Ihres Unternehmens.
Rekultivierungsbürgschaften
Sie möchten ein Grundstück wirtschaftlich nutzen indem Sie Rohstoffe (Braunkohle, Sand, Kies etc.) abbauen? Dann wird Ihnen in der Regel die Rekultivierung des Grundstücks nach Beendigung der Abbaumaßnahmen auferlegt, um die Verpflichtung zur Wiederherstellung der genutzten Abbauflächen sicher zu stellen.
Bürgschaften für Arbeitgeber
Auch der Arbeitsmarkt ist stark reguliert. Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie die zunehmende Globalisierung von Arbeit machen die Rechtslage komplex. Fehler sind schnell gemacht. Um Arbeitnehmer vor finanziellen Folgen oder den Staat vor dem Verlust von Steuer- und Sozialabgaben zu bewahren, sind vielfach Sicherheiten oder Bürgschaften nötig. Vom Mindestlohn bis zur Absicherung von Konten, die den Arbeitnehmern zustehen.
Absicherung von Arbeitnehmerüberlassungen
Sie beauftragen Subunternehmer oder beschäftigst Leiharbeiteraus dem Ausland? Dann haften Sie für die Einhaltung des Mindestlohns und die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Eine Bürgschaft des Subunternehmers oder Personaldienstleisters sichert den Auftraggeber gegen Forderungen der Sozialversicherungsträger und Mindestlohnforderungen ab.
Absicherung von Arbeitszeitkonten
Sie nutzen Altersteilzeitkonten und Wertguthaben um die Demografie Ihres Unternehmens aktiv zu steuern und Ihrem Personal den schrittweise Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen? Dann haben Sie die Qual der Wahl. Von der Bürgschaft bis zu Treuhandmodellen haben sich etliche Lösungen etabliert.
Absicherung von Mitarbeiterbeteiligungen
Ihre Mitarbeiter investieren einen Anteil ihres Gehalts in Ihr Unternehmen und werden dafür durch eine Gewinnbeteiligung oder Zinsen belohnt. Sie nutzen das Kapital statt Fremdkapital und stärken so die Finanzierung Ihres Unternehmens. Abgesichert werden die Guthaben der Mitarbeiter durch eine Bürgschaft.
Altersteilzeit-Bürgschaft für Arbeitnehmer
Sie nutzen Altersteilzeitkonten und Wertguthaben um die Demografie Ihres Unternehmens aktiv zu steuern und Ihrem Personal den schrittweise Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen? Dann haben Sie die Qual der Wahl. Von der Bürgschaft bis zu Treuhandmodellen haben sich etliche Lösungen etabliert.
Bürgschaften nach §13 Mindestlohngesetz
Mit einer Bürgschaft nach dem Mindestlohngesetzt erhalten Sie die nötige Sicherheit für Ausschreibungen. Besondes für Aufträge mit Subunternehmen kommt es häufig vor, dass Ihr Auftraggeber eine Garantie von Ihnen möchte, dass die Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohns eingehalten wird. Denn nach § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz link (AEntG) haftet der Auftraggeber.
Bürgschaften nach §14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Sie beauftragen Subunternehmer oder beschäftigst Leiharbeiteraus dem Ausland? Dann haften Sie für die Einhaltung des Mindestlohns und die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Eine Bürgschaft des Subunternehmers sichert den Auftraggeber gegen Forderungen der Sozialversicherungsträger ab.
Sonstige Bürgschaften
Ja, wir geben es zu. Auch wir sind manchmal mit Bürgschaften konfrontiert, die so exotisch sind, dass wir keine Kategorie für sie finden. Doch die hier aufgeführten Bürgschaften sind gar nicht so selten. Nur passen sie nicht so richtig in eine Kategorie. Sie haben einen Vorschlag? Immer her damit!
Absicherung von Tankkartenforderungen
Wenn Sie einen Fuhrpark haben, können Tankkarten viele Vorteile bieten. Tankstellen und Mineralölkonzerne geben einen Nachlass beim Kraftstoff, Abrechnung und Verwaltungsaufwand sind deutlich geringer und das Tanken geht auch schneller. Als Sicherheit, dass Sie Ihren Zahlungen nachkommen, wird häufig eine Bürgschaft zur Absicherung von Tankkartenforderungen gefordert.
Bürgschaften für Franchiseverträge
Sie möchten sich in einem Franchisesystem selbständig machen und Ihre Hausbank oder Ihr Franchisegeber verlangt eine Sicherheit Bürgschaft von Ihnen? Mit einer Bürgschaft erhält ihr neuer Partner die nötige Sicherheit und Sie können so schnell wie möglich loslegen.
Mietkautionsbürgschaften für Gewerbeobjekte
Mieten oder pachten Sie als Unternehmer eine Immobilie, verlangt Ihr Vermieter in der Regel eine Kaution. Deren Höhe ist frei verhandelbar und kann, je nach Branche und Objekt, auch bis zu 12 Monatsmieten betragen. Das kann die eigene Liquidität ganz schön belasten. Als Alternative für eine Barkaution bietet sich daher eine Bürgschaft an.
Prozessbürgschaften
Ein Zivilprozess hat stattgefunden. Durch das Urteil wurde der Beklagte zur Zahlung eines Betrags verurteilt. Da noch eine weitere Instanz, z.B. Berufung möglich ist, ist das Urteil nur vorläufig vollstreckbar. Normalerweise muss der Kläger eine Sicherheit stellen, um vorläufig vollstrecken zu können.
Zollbürgschaften
Wenn Sie regelmäßig Waren nach Deutschland importieren ist die Zollbürgschaft eine ideale Lösung um die Geschäftsabwicklung und den Warentransport zu beschleunigen und gleichzeitig Ihre Liquidität zu verbessern. Mit der Zollbürgschaft haben Sie die Möglichkeit die Kosten bei der Zollbehörde stunden zu lassen.
Bürgschaften für Unternehmen: Einfach erklärt
Diese und weitere Fragen beantworten unsere Spezialistinnen für Bürgschaften in unserem Video.
Bürgschaften: Was ist das?
Bürgschaften oder Bürgschaftsversicherungen dienen als Absicherung für Geschäfte bzw. Verträge, bei dem ein Bürge für die Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber dessen Gläubiger einsteht. Sollte der Schuldner nicht in der Lage sein, seine Verpflichtungen zu erfüllen, übernimmt der Bürge.
In der Geschäftswelt sind Bürgschaften weit verbreitet, besonders bei größeren und langfristigen Projekten, bei denen Auftraggeber seine Interessen absichern möchte. Die Bürgschaft kann Vereinbarungen zu Kautionen, Warenlieferungen, Produktionen, Dienstleistungen oder Anzahlungen absichern.
Diese Verbindlichkeiten sind die Hauptschuld des Auftragnehmers oder Mieters gegenüber dem Kunden oder Vermieter als Gläubiger. Mit Bürgschaften erhält der Geschäftspartner die Sicherheit, dass die vereinbarten Forderungen oder auch dann erfüllt werden, wenn der Schuldner zahlungs- bzw. leistungsunfähig wird.
Im gewerblichen Bereich fungieren meist Banken oder Versicherer als Bürgen. Bei einer Bankbürgschaft, auch als Avalkredit bezeichnet, wird die Bürgschaftssumme auf den Kreditrahmen der Bank angerechnet. Eine Bürgschaftsversicherung durch einen Versicherer bietet eine interessante Alternative, da die Kreditlinie unberührt bleibt und die Liquidität des Unternehmens erhalten wird.
Versicherer oder Bank stellt eine Bürgschaftsurkunde aus, die der Gläubiger bis zum Abschluss der vereinbarten Leistungen aufbewahrt. Das Vertragsverhältnis erlischt erst bei Rückgabe dieser Urkunde. Der Schuldner zahlt für die Bürgschaft eine meist jährliche Gebühr, die als Prozentsatz der Bürgschaftssumme berechnet wird.
Neben Banken und Versicherungen, stellen Bund und Länder Bürgschaften an Unternehmen aus. Hierbei handelt es sich jedoch um die Besicherung von Krediten.
Verschiedene Arten von Bürgschaften für verschiedene Branchen
Es gibt unzählige Arten von Bürgschaften: Für bestimmte Zwecke und Verpflichtungen, für bestimmte Branchen und auch Bürgschaften, die für jedes Unternehmen interessant sein könnten. Nicht einfach, hier den Überblick zu behalten. Gemein habe alle, dass sie einen vertragliche Leistung absichern und ein Bürge im Falle des Falles einspringt.
Neben Bürgschaften, die einen Zweck absichern wie beispielsweise die Anzahlungsbürgschaft, können solche Bürgschaften noch in unterschiedlichen Ausprägenungen daherkommen. Beispielsweise eine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Wer mehr zu den Bürgschaftformen wissen möchte, kann sich hier informieren.
Bürgschaften für das Baugewerbe nach VOB und BGB
Bauprojekte sind in der Regel sehr zeitaufwendig, kostenintensiv und komplex, da oft viele unterschiedliche Unternehmen an der Fertigstellung beteiligt sind. Für den Auftraggeber bzw. Bauherren ergeben sich dadurch erhebliche Risiken, insbesondere wenn die Leistung des Auftragnehmers nicht erbracht, nicht fehlerfrei erbracht oder nicht fristgerecht abgeschlossen wird. Daher sind Bürgschaften als Sicherheit für den Auftraggeber gerade im Baugewerbe weit verbreitet. Werden Bürgschaften gefordert, ist es wichtig zu wissen auf welcher gesetzlichen Grundlage der Bauvertrag erstellt wurde: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB). Die Bürgschaft muss den jeweiligen Regularien entsprechen.
Die Hauptunterschiede liegen vor allem beim Mängelanspruch und den Gewährleistungsfristen.
Bürgschaften nach VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine Richtlinie bzw. Ordnung, wie der Name sagt. Sie enthält zusätzliche Vertragsklauseln, die einem Bauvertrag beigefügt werden können, um die Vergabe von Bauaufträgen und die damit verbundenen Vertragsbedingungen transparenter und gerechter zu gestalten. Verpflichtend ist sie für staatliche bzw. öffentliche Bauäuftrage, kann aber auch bei privaten Bauvorhaben angewandt werden. Wichtige Unterschiede zum BGB:
Das Recht auf Mängelanspruch verjährt hier nach 4 Jahren.
Bei Anzeige von Mängeln wird die Verjährung bei einem VOB-Vertrag unterbrochen.
Bürgschaften nach BGB
Wird in einem Bauvertrag die VOB nicht genannt, gelten automatisch die Vorgaben des BGB. Die Bürgschaft ist im BGB 765ff. geregelt. Wichtige Unterschiede zur VOB:
Recht auf Mängelanspruch verjährt hier nach 5 Jahren.
Bei Anzeige von Mängeln wird die Verjährung bei einem BGB-Vertrag fortgesetzt.
Bürgschaften für Bauträger
Ein Bauträger oder Generalunternehmer ist ein Unternehmen, das große Grundstücke oft von Gemeinden oder Kommunen erwirbt, um sie zu planen, zu erschließen und zu bebauen. Nach der Fertigstellung des Bauprojekts werden die bebauten Flächen gewinnbringend an Interessenten verkauft. Dabei ist der Bauträger gegenüber Behörden, Bauunternehmen oder den Käufern der Immobilie verantwortlich, die als Vertragspartner agieren. Die von den Geschäftspartner geforderten Sicherheiten beziehen sich u.a. auf Anzahlungen, Gewährleistung und Vertragserfüllung.
Kaum ein Bauträger kann es sich leisten, das eigene Kapital jahrelang durch Sicherheitseinbehalte gebunden zu haben. Eine Bürgschaft ist daher eine unkomplizierte und - vor allem im Vergleich zum gebunden Kapital - finanzielle attraktive Lösung. Unternehmen bleiben liquide und können gleichzeitig ihre Sicherungspflichten gegenüber Vertragspartnern erfüllen. Weitere Infos zu Baubürgschaften finden Sie hier.
Bürgschaften, Garantie, Aval: Was ist was?
Bürgschaften, Garantien und Avalkredite sind verschiedene Formen von Sicherheiten in Geschäftsbeziehungen. Alle drei Instrumente dienen dazu, das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien zu stärken und Risiken zu minimieren.
Eine Bürgschaftsversicherung ist ein Vertrag, bei dem ein Bürge (Versicherer) für die Verbindlichkeiten eines Schuldners (Auftragnehmer, Vermieter) einsteht, falls dieser seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
Ein Aval oder Avalkredit ist ebenfalls eine Bürgschaft, bei der jedoch eine Bank (und nicht ein Versicherer) als Bürge auftritt und für die Verbindlichkeiten des Schuldners einspringt. Ein Aval schmählert die Liquidität, da dieser in vollem Umfang auf die Kreditlinie der Hausbank angerechnet wird.
Eine Garantie hingegen ist eine eigenständige Verpflichtung, bei der der Garantiegeber unabhängig vom Verhalten des Hauptschuldners haftet. Die Garantie ist im Gegensatz zu den Bürgschaften (egal ob Bank oder Versicherer) nicht akzessorisch, sie ist ein vom Grundgeschäft lösgelöstes Schuldverhältnis.
Bürgschaft ohne Bank: Finanzieller Spielraum für Entwicklung und Innovation
Als Unternehmer wissen Sie, wie wichtig die Liquidität ist – das Kapital Ihres Unternehmens benötigen Sie für Wachstum und Entwicklung, für die Erschließung neuer Märkte und Vorleistungen bei neuen Services oder Produkten. Ihre Liquidität ist ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil und damit maßgeblich für den Unternehmenserfolg.
Wenn Sie Sicherheiten für Ihre Geschäftspartner oder für die Teilnahme an Ausschreibungen beibringen, ist der Umfang dieser Sicherheiten teils erheblich. Entscheiden Sie sich für eine Bürgschaft als Sicherheit, sollten Sie diese beiden Möglichkeiten kennen:
VHV, AXA, R+V: Welcher Versicherer ist der Richtige?
Bürgschaften sind für viele geschäftliche Situationen sinnvoll oder sogar vom Gesetzgeber gefordert. Wo derartige Sicherheitsleistungen vorgesehen sind, können Kautionsversicherungen situationsgerecht ausgestaltet werden. Eine Kautionsversicherung wahrt zudem Ihre Liquidität und damit Ihren finanziellen Handlungsspielraum und sichert Ihnen so auch Wettbewerbsvorteile. Die Palette an seriösen Versicherern ist breit. Oft haben Versicherer Spezialbereiche oder Branchen, bei denen Sie besonders gut aufgestellt sind. Oder sie fokussieren sich auf eine bestimmte Unternehmensgröße oder nationale bzw. internationale Ausrichtung. Wählen Sie einen bekannten und großen Versicherer, können Sie sich sicher sein, dass die Bürgschaft vom Geschäftspartner akzeptiert wird, da eine Insolvenz quasi auzuschließen ist. Fragen Sie zur Sicherheit mehrere Anbieter an für einen Vergleich. Oder lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler wie die SHL beraten und Vergleichsangebote einholen. Für alle Leistungen (Beratung, Angebote, Abstimmung mit Versicherern, Unterlagen einreichen etc) fallen für Sie keine Kosten an. Sie können aber auf Expertise zurückgreifen und haben enorme Zeitersparnis. Win-win also.
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Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.
Matthias Wiegelmann
Key Account Manager
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Häufige Fragen zu Bürgschaften (FAQ)
Mit einer Bürgschaft erbringen Unternehmen eine Sicherheit für bestimmte Aspekte ihres Geschäftsmodells, beschleunigen Abläufe oder Genehmigungen und sichern sich Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen. Die Bürgschaft kann individuell an die Bedarfe der Firma angepasst werden. Als Bürgschaftsversicherung zu günstigeren Konditionen beeinträchtigt sie die Kreditlinie nicht und erhält dem Unternehmen den finanzielle Handlungsspielraum.
Bürgschaften sind grundsätzlich für alle Unternehmen interessant. Egal ob Mietkautionsbürgschaft für gewerblich genutzte Flächen oder spezielle Bürgschaftsversicherungen für Bauunternehmen, Leasing-Anbieter, Importeure oder Anlagenbauer oder Landschaftsgestalter. Bürgschaften sind für kleine Unternehmen und Startups ebenso interessant wie für große und internationale Firmen.
Unabhängig ob der Bürge eine Bank oder Versicherer ist, die Funktionsweise der Bürgschaft ist gleich. Unterschiede ergeben sich jedoch bei näherer Betrachtung:
Bürgschaftsversicherung bzw. Kautionsversicherung
- Keine Anrechnung der Bürgschaftshöhe auf die Kreditlinie der Bank. Damit mehr finanzieller Spielraum.
- Die Beiträge für Bürgschaften sind meist etwas günstiger.
- Bürgschaftsurkunde ist kostenlos.
- Bürgschaftsrahmen ist möglich für schnellere & einfache Abwicklung einzelner Bürgschaften innerhalb des Rahmens.
- Kaum oder nur geringe Sicherheiten gefordert.
- Meist schnellere und flexiblere Ausstellung der Bürgschaft.
- Bürgschaften sind auf individuelle Bedürfnisse anpassbar.
Bankbürgschaft bzw. Bankaval
- Anrechnung der vollen Bürgschaftshöhe auf die Kreditlinie der Bank, somit Einschränkung bei weiteren Investionen.
- Die Beiträge für Bürgschaften liegen meist etwas höher.
- Zusätzliche Kosten für weitere Leistungen, wie z.B. der Austellung der Bürgschaftsurkunde.
- Bürgschaftsrahmen wird nicht angeboten.
- Teils sehr hohe Sicherheiten durch Versicherer gefordert.
- Etwas bürokratischerer Beantragungs- und Austellungsprozess.
- Bürgschaften sind meist standadisiert.
Das lässt sich pauschal nur schwer beantworten, denn der Bedarf oder die Geschäftsfelder sind sehr unterschiedlich. Es gibt jedoch sehr viele verschiedene Bürgschaften, die zudem noch anpassbar auf die individuellen Bedürfnisse sind, so dass für jede Firma die passende Sicherheit erstellt werden kann.
Die Kosten für eine Bürgschaft werden anhand eines Prozentsatzes auf die Bürgschaftssumme berechnet. Wie hoch dieser Prozentsatz ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Branche, der Art der Bürgschaft, dem Alter des Unternehmens und dessen Bonität. Üblicherweise liegt der Beitragssatz zwischen 0,8 % und 7 %. Schließt man die Bürgschaft über eine Bank statt über einen Versicherer ab, ist der Beitragssatz in der Regel etwas höher. Zudem können zusätzliche Gebühren anfallen, wie etwa für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde. Bei einem Versicherer sind hingegen alle Kosten im Beitragssatz enthalten.
Grundsätzlich werden Unternehmensdaten wie Name, Rechtsform, Gründungsjahr, Branche und Jahresumsatz abgefragt. In der Regel sind auch ein Jahresabschluss oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erforderlich, ebenso wie die vertragliche Grundlage für die Bürgschaft, beispielsweise der Mietvertrag bei der Beantragung einer gewerblichen Mietbürgschaft.
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen und alle Fragen geklärt sind, erhalten Sie innerhalb weniger Tage ein Angebot. Nach Annahme des Angebots wird die Bürgschaft innerhalb von ein bis zwei Werktagen ausgestellt.
Wo Sie Ihre Bürgschaft beantragen, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Als unabhängiger Versicherungsmakler verfügen wir jedoch über ein breites Netzwerk von Versicherern, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. Für Sie bedeutet das deutlich weniger Aufwand, da wir Vergleichsangebote einholen und Sie fachkundig beraten. Wir übernehmen die komplette Abwicklung der Beantragung und Ausstellung, sodass der bürokratische Aufwand für Sie minimal bleibt. In vielen Fällen können wir zudem bessere Konditionen aushandeln, als wenn Sie direkt beim Versicherer anfragen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Bonität und geben wertvolle Tipps. Eine gute Bonität wirkt sich nicht nur positiv auf die Beantragung und Kosten einer Bürgschaft aus, sondern ist insgesamt ein wichtiger Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Für Sie fallen weder Kosten für Beratung und Angebotserstellung noch für die Betreuung und Optimierung Ihrer Bürgschaften durch uns an. Unsere Provision erhalten wir direkt vom Versicherer.