Absicherung von Erschließungsmaßnahmen

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Sie sind damit beauftragt worden, ein Neubau-, Gewerbe- oder Industriegebiet zu erschließen?

Wahrscheinlich benötigen Sie dann auch eine Bürgschaft für die Erfüllung dieses Vertrages gegenüber der Gemeinde oder der Stadt.

Bürgschaft

Was ist eine Erschließungsbürgschaft?

Eine Erschließungsbürgschaft ist eine spezielle Form der Vertragserfüllungsbürgschaft. Sie wird in der Regel von der Stadt oder Gemeinde verlangt, wenn sie ein Bauunternehmen mit der Erschließung eines Baugebiets, Gewerbegebiets oder Industriegebiets beauftragt.

Kann das beauftragte Unternehmen die zugesagten Erschließungsmaßnahmen nicht vollständig oder nicht wie vereinbart ausführen und muss ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung beauftragt werden, deckt die Bürgschaft den entstandenen finanziellen Schaden ab.

Bürgschaft sinnvoll

Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?

Eine Erschließungsbürgschaft ist für Bauunternehmen und Erschließungsgesellschaften sinnvoll, die Aufträge für Städte und Gemeinden ausführen. Sie sichern sich damit attraktive Aufträge und geben dem Auftraggeber die nötige Sicherheit.

versicherungsleistungen

Praxisbeispiel

In Glückstadt soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Dazu wird eine neue Straße gebaut, Kanäle, Wasser- und Stromleitungen müssen verlegt werden. Auch Umweltschutzmaßnahmen und ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu beachten. Insgesamt ein großes Projekt. Die Großbau GmbH soll mit dem Projekt beauftragt werden. Voraussetzung ist aber eine Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen. Die Stadt will schließlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn die Großbau GmbH sich übernimmt und im Verlauf des Projekts Insolvenz anmelden muss.

Empfänger, Muster und Eignung auf einen Blick

Bürgschaften

ab 5.000 EUR

Bürgschaftsempfänger

Stadt oder Gemeinde

Musterbürgschaft

Besonders geeignet für


Bau- und Erschließungsunternehmen.

Kosten einer Erschließungsbürgschaft

Die Kosten einer Erschließungsbürgschaft hängen von mehreren Faktoren ab und werden üblicherweise in Form einer laufenden Prämie erhoben. Wichtig ist, dass Unternehmen die Kosten frühzeitig einplanen.

Typische Einflussfaktoren sind:

  • Höhe der Bürgschaftssumme für die Erschließungsmaßnahmen
  • Laufzeit der Erschließungsbürgschaft
  • Bonität und Unternehmenskennzahlen
  • bestehende Bürgschaftsrahmen und deren Auslastung

Im Vergleich zur Hinterlegung eigener Mittel oder zur Belastung der Kontokorrentlinie kann eine Bürgschaftslösung häufig wirtschaftlicher sein, weil sie die Liquidität schont und den finanziellen Spielraum im Projektgeschäft erhält (mehr dazu im Vergleichsabschnitt weiter unten).

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen einer Erschließungsbürgschaft ergeben sich unter anderem aus dem allgemeinen Bürgschaftsrecht und dem Werkvertragsrecht. In der Praxis werden die Details jedoch in den jeweiligen Verträgen geregelt.

Üblicherweise sind dort genau festgelegt:

1. für welche Erschließungsmaßnahmen die Bürgschaft gilt,

2. bis zu welcher Höhe Ansprüche geltend gemacht werden können

3. welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit aus der Bürgschaft gezahlt wird

4. wie lange die Bürgschaft für die Erschließung eines Baugebiets oder Gewerbegebiets bestehen soll.


Wichtig: Die hier dargestellten Informationen geben nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel sollten Sie den konkreten Vertragstext und die rechtlichen Anforderungen mit Ihrer Rechtsabteilung oder einem spezialisierten Anwalt prüfen.


Erschließungsbürgschaft im Vergleich zu anderen Sicherheiten

Bevor sich ein Unternehmen entscheidet, stellt sich oft die Frage, welche Alternativen es gibt und worin sich Lösungen unterscheiden. Ein kurzer Vergleich hilft bei der Einordnung.

Erschließungsbürgschaft vs. allgemeine Vertragserfüllungsbürgschaft

Eine Erschließungsbürgschaft ist im Grunde eine spezialisierte Vertragserfüllungsbürgschaft. Während die allgemeine Vertragserfüllung unterschiedlichste Bau- oder Lieferverträge absichert, konzentriert sich erstere speziell auf die Erschließung von Baugebieten, Gewerbegebieten oder Industrieflächen.

Erschließungsbürgschaft vs. Gewährleistungsbürgschaft

Die Erschließungsbürgschaft schützt die Stadt oder Gemeinde während der Ausführung der Erschließungsmaßnahmen. Die Gewährleistungsbürgschaft greift dagegen erst nach Fertigstellung der Arbeiten und sichert Mängelansprüche in der Gewährleistungsphase ab. Beide Bürgschaftsarten verfolgen also unterschiedliche Ziele und kommen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum Einsatz.

Erschließungsbürgschaft vs. klassische Bankbürgschaft / Eigenkapital

Manche Unternehmen denken zunächst daran, Sicherheiten ausschließlich über ihre Hausbank oder über eigenes Kapital zu stellen. Eine Bürgschaft hat den Vorteil, dass sie in der Regel die Kreditlinie bei der Hausbank schont und keine liquiden Mittel dauerhaft bindet. So bleibt mehr finanzieller Spielraum für andere Investitionen im laufenden Projektgeschäft.


Heute noch beraten lassen und gleich loslegen! 

Wenn Sie ein Neubau-, Gewerbe- oder Industriegebiet erschließen und eine Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen benötigen, unterstützen wir Sie gern bei der Auswahl und Gestaltung der passenden Erschließungsbürgschaft. Auf Wunsch prüfen wir Ihr Projekt, klären die Anforderungen der Stadt oder Gemeinde und erstellen ein individuelles Bürgschaftsangebot.

Jetzt Beratungstermin buchen!

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

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Kritaya Moschna 

Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

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Melanie Larcher

Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

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