Sie sind damit beauftragt worden, ein Neubau-, Gewerbe- oder Industriegebiet zu erschließen?
Wahrscheinlich benötigen Sie dann auch eine Bürgschaft für die Erfüllung dieses Vertrages gegenüber der Gemeinde oder der Stadt.
Was ist eine Erschließungsbürgschaft?
Diese spezielle Form der Vertragserfüllungsbürgschaft lässt sich gewöhnlich die Stadt oder Gemeinde geben, wenn sie ein Bauunternehmen mit der Erschließung eines Grundstücks beauftragt. Kann das beauftragte Unternehmen die zugesagten Maßnahmen nicht vollständig oder nicht wie vereinbart ausführen und muss ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung beauftragt werden, soll die Bürgschaft den finanziellen Schaden abdecken.
Für wen ist die Bürgschaft sinnvoll?
Die Bürgschaft ist für Bauunternehmen und Erschließungsgesellschaften sinnvoll, die Aufträge für Städte und Gemeinden ausführen. Sie sichern sich damit attraktive Aufträge und geben dem Auftraggeber die nötige Sicherheit.
Praxisbeispiel
In Glückstadt soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Dazu wird eine neue Straße gebaut, Kanäle, Wasser- und Stromleitungen müssen verlegt werden. Auch Umweltschutzmaßnahmen und ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu beachten. Insgesamt ein großes Projekt. Die Großbau GmbH soll mit dem Projekt beauftragt werden. Voraussetzung ist aber eine Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen. Die Stadt will schließlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn die Großbau GmbH sich übernimmt und im Verlauf des Projekts Insolvenz anmelden muss.
Auf einen Blick
Bürgschaften
ab 5.000 EUR
Bürgschaftsempfänger
Stadt oder Gemeinde
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Besonders geeignet für
Bau- und Erschließungsunternehmen.
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Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen