Mietkaution finanzieren für Gewerbetreibende: Liquidität schonen mit Mietbürgschaften

Bei der Anmietung von Gewerbeimmobilien stellt die Mietkaution für viele Unternehmer eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Anders als bei Wohnraummietverträgen, wo die Kaution gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt ist, gibt es im Gewerbemietrecht keine Obergrenze. 

Die Kaution kann sechs bis zwölf Monatsmieten betragen und bindet damit wertvolle Liquidität, die für Investitionen oder das operative Geschäft fehlt.

Wir möchten Ihnen vorstellen, wie Sie diese finanzielle Herausforderung durchdacht bewältigen können:

Herausforderungen bei der Mietkaution für Gewerbeimmobilien

Die Finanzierung einer Gewerbekaution unterscheidet sich grundlegend von der privaten Mietkaution. Während im Wohnbereich klare gesetzliche Regelungen gelten, herrscht bei Gewerbemietverträgen weitgehende Vertragsfreiheit.

Besonders für Gründer und expandierende Unternehmen stellt die Mietkaution einen erheblichen Liquiditätsengpass dar. Bei Gewerbeobjekten mit großem Flächenbedarf können schnell Kautionssummen von über 10.000 Euro anfallen.

Möglichkeiten zur Finanzierung der Mietkaution

Unternehmer haben verschiedene Optionen, um die Mietkaution zu finanzieren:

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer fragen sich:

1. Barkaution

Die klassische Variante ist die Barkaution. Hier wird der gesamte Betrag an den Vermieter überwiesen und steht dem Unternehmen während der Mietvertragslaufzeit nicht mehr zur Verfügung.

2. Bankbürgschaft

Bei dieser Option stellt die (Haus-)Bank eine Bürgschaft aus.

Nachteil: Die Bürgschaft wird auf die Kreditlinie angerechnet und schränkt damit den finanziellen Spielraum für andere Finanzierungen ein.

3. Mietkautionsbürgschaft über einen Versicherer

Die clevere Alternative: Statt die gesamte Kaution in bar zu hinterlegen, zahlt das Unternehmen nur eine jährliche Prämie für eine Bürgschaft. Diese Lösung schont die Liquidität erheblich und belastet nicht die Kreditlinie bei der Bank.

Vorteile der Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe

Die Mietkautionsbürgschaft bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen:

  • Liquiditätsschonung: Anstatt große Summen zu binden, fallen nur geringe jährliche Prämien an
  • Kreditlinie bleibt unberührt: Die Bürgschaft wird nicht auf den Kreditrahmen bei der Bank angerechnet
  • Finanzierungsspielraum: Leasing von Anlagen oder andere Finanzierungen werden erleichtert

Besonders für Franchisesysteme und Existenzgründer bieten diese Bürgschaften erhebliche Vorteile. Sie erleichtern den Einstieg und schaffen finanzielle Freiräume für wichtige Investitionen.

Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft

Der Prozess zur Beantragung ist recht unkompliziert:

  1. 1
    Anfragen mit Bürgschaftsart und -höhe stellen.
  2. 2
    Überprüfung Ihrer Bonität und Unternehmenszahlen
  3. 3
    Individuelle Ausarbeitung der Konditionen und Angebotserstellung
  4. 4
    Ausstellung der Bürgschaftsurkunde innerhalb weniger Tage

Melden Sie sich gerne bei uns und wir beraten Sie dazu ausführlich und unverbindlich! 

Auch für bestehende Mietverhältnisse geeignet

Eine interessante Option für Unternehmen mit bereits hinterlegten Barkautionen: Die Umwandlung in eine Mietbürgschaft ist auch bei laufenden Mietverträgen möglich. So kann bereits gebundenes Kapital wieder freigesetzt werden. Wichtig ist allerdings, dies vorab mit dem Mieter zu klären und dessen Zustimmung einzuholen.

Eine Mietkautionsbürgschaft als clevere Finanzierungslösung!

Die Finanzierung der Mietkaution über eine Bürgschaft stellt für Gewerbetreibende eine intelligente Alternative zur klassischen Barkaution dar. Sie schont die Liquidität, belastet nicht die Kreditlinie und verbessert die finanzielle Flexibilität des Unternehmens. Besonders für Gründer,  wachsende Unternehmen und Unternehmen mit großen Gewerbeflächen bietet diese Lösung erhebliche Vorteile.

Wer seine Gewerbekaution finanzieren möchte, sollte die Mietkautionsbürgschaft als sinnvolle Option in Betracht ziehen.

Eine anschauliche Zusammenfassung zu dieser Bürgschaft finden Sie in unserem Video!   

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.

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