Mietkaution mit Zinsen bei Gewerbeimmobilien: Rechtliche Grundlagen und Praxis

Bei der Anmietung von Gewerbeimmobilien stellt die Mietkaution ein wichtiges Sicherheitsinstrument für Vermieter dar. Anders als im Wohnraummietrecht gelten für Gewerbeimmobilien jedoch besondere Regelungen bezüglich der Verzinsung. 

Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter bei der Mietkaution mit Zinsen im gewerblichen Bereich? Die SHL Gruppe hat für Sie wichtige Punkte zusammengetragen:

Verzinsungspflicht im Gewerbebereich

Ein wesentlicher Unterschied zum Wohnraummietrecht: Der Vermieter einer Gewerbeimmobilie ist gesetzlich nicht zur Verzinsung der Mietkaution verpflichtet. Er kann die Verzinsung im Mietvertrag sogar ausdrücklich ausschließen. Dies stellt für Gewerbemieter einen erheblichen Nachteil dar, besonders bei hohen Kautionssummen.

Wann besteht Anspruch auf Zinsen aus der Mietkaution?

Trotz fehlender gesetzlicher Verzinsungspflicht können Gewerbemieter unter bestimmten Umständen Anspruch auf Zinsen haben:

  1. 1
    Vertragliche Vereinbarung: Wurde im Mietvertrag eine Verzinsung vereinbart, ist der Vermieter daran gebunden.
  2. 2
    Fehlende Regelung im Mietvertrag: Ist nichts dazu vorhanden, können sowohl Vermieter als auch Mieter frei über Verzinsung verhandeln.
  3. 3
    Nachweisbare Anlage auf Sparkonto: Wurde die Kaution nachweislich auf einem Sparkonto angelegt, kann der Mieter unter gewissen Voraussetzungen auch im Gewerbemietrecht Anspruch auf die erwirtschafteten Zinsen geltend machen. Dies ist in der Praxis allerdings schwer umzusetzen

Mietkaution Zinsen berechnen: So funktioniert’s

Wenn etwas verhandelt wurde, halten Sie sich an die Informationen im Gewerbemietvertrag. Eine allgemeine Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis der jährlich anfallenden Zinsen. 

Dabei gilt:

  • Der Zinssatz orientiert sich an den Zinssätzen für Spareinlagen.
  • Die Jahreszinsen ergeben sich aus: Kaution × Zinssatz.
  • Bei mehrjährigen Mietverhältnissen kommt in der Regel der Zinseszinseffekt zum Tragen.

Eine Beispielrechnung bei einer Gewerbekaution von 10.000 Euro und einem Zinssatz von 0,1 %:

  • Jahreszinsen: 10.000 € × 0,001 = 10 €
  • Nach drei Jahren mit Zinseszins: ca. 30,03 €.

Praktische Tipps für Gewerbemieter

Um die Mietkaution mit Zinsen optimal zu gestalten, sollten Gewerbemieter folgende Punkte beachten:

  1. 1
    Vertragsverhandlung: Verhandeln Sie eine Verzinsungsklausel im Mietvertrag.
  2. 2
    Treuhänderische Anlage: Bestehen Sie auf einer treuhänderischen, vom Vermögen des Vermieters getrennten Anlage der Kaution, um diese im Insolvenzfall zu schützen.
  3. 3
    Alternativen zur Barkaution: Erwägen Sie Alternativen wie Mietkautionsbürgschaften, die Ihre Liquidität nicht reduzieren, wie eine Barkaution

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Rückzahlung der verzinsten Mietkaution

Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution inklusive der angefallenen Zinsen zurückzahlen, sofern keine berechtigten Ansprüche bestehen. Die Rückzahlungsfrist beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. 

Zu beachten ist allerdings: Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren.

Zinsen bei der Mietkaution – Verhandlungssache mit Potenzial

Die Verzinsung der Mietkaution bei Gewerbeimmobilien ist also primär Verhandlungssache. Während Vermieter nicht gesetzlich zur Verzinsung verpflichtet sind, können geschickte Vertragsverhandlungen und das Wissen um die rechtlichen Grundlagen Gewerbemietern zu Zinsen verhelfen. Besonders bei hohen Kautionssummen und langen Mietlaufzeiten kann dies einen spürbaren finanziellen Unterschied machen.

Für Gewerbemieter lohnt es sich daher, vor Vertragsabschluss die Modalitäten der Kautionshinterlegung und -verzinsung genau zu klären und schriftlich festzuhalten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden und das eigene Kapital optimal zu schützen. 

Weitere Fakten zu Gewerbemietverträgen beantworten wir hier!

Disclaimer:

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.

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