Subsidiärhaftung: Wie sichern sich Entleiher ab?

Die Subsidiärhaftung stellt für Unternehmen, die Arbeitskräfte im Rahmen einer Zeitarbeit entleihen, ein ernstzunehmendes Risiko dar. Kommt es zu einer Insolvenz des Personaldienstleisters, drohen unerwartete Kosten in Form von Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Abgaben. Unser Artikel zeigt die vorhandenen Risiken und bietet Lösungen für einen möglichen Ernstfall.

Subsidiärhaftung im Überblick:

  • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Personaldienstleister die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge absichern, damit eine Auszahlung gewährleistet wird.
  • Wird ein Personaldienstleister insolvent und hat keine ausreichende Absicherung, haftet automatisch und ohne verschulden der Entleiher für alle offenen Beiträge und Abgaben der für ihn tätigen Arbeitnehmer.
  • Recherchen über den Personaldienstleister und Überprüfung von relevante Unterlagen sind anzuraten.

Was bedeutet Subsidiärhaftung genau? 

Die Subsidiärhaftung bei Arbeitnehmerüberlassung wurde vom Gesetzgeber zum Schutz des Leiharbeiters eingeführt. Die Regelung soll sicherstellen, dass unabhängig von den finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Personaldienstleisters eine verlässliche Einzahlung der Sozialversicherungsbeträge für die geleistete Arbeit stattfindet. 

Diese Beitragszahlung übernimmt der Personaldienstleister. Im Falle seiner Insolvenz sorgt die Subsidiärhaftung nach Definition dafür, dass diese Pflicht auf die nächste, zahlungsfähige Instanz übergeht. Und diese wäre das entleihende Unternehmen (das ist ein Unternehmen, das die Zeitarbeitskräfte bei sich einstellt), das hierdurch enorme finanzielle Nachteile und einen erhöhten Aufwand erleidet.

Was passiert, wenn ein Personaldienstleister insolvent wird?

Das Risiko der Insolvenz von Personaldienstleistern ist durch die Coronapandemie und eine immense Ausdehnung von Kurzarbeit immens gestiegen. Noch immer müssen sich viele Dienstleister der Branche von den Folgen erholen, eine wirtschaftliche Betriebsführung in der Zukunft ist längst nicht überall gesichert.

Unter der Insolvenz leiden alle beteiligten Seiten. Der insolvente Dienstleister ist wirtschaftlich gescheitert, die Zeitarbeitskräfte verlieren die Möglichkeit zur direkten Vermittlung in neue Arbeitsverhältnisse und auftraggebende Firmen verlieren ihren Ansprechpartner für flexible Arbeitskräfte. Vom Problem mit dem Subsidiärprinzip bei der Sozialversicherung ganz zu schweigen.

Wie wirkt sich das Risiko der Subsidiärhaftung genau aus?

Sobald der verleihende Dienstleister zahlungsunfähig geworden ist, hat das entleihende Unternehmen („Kundenunternehmen“) die Kosten der Entleihung zu tragen. Es soll verhindert werden, dass die Insolvenz auf dem Rücken der Zeitarbeitskräfte ausgetragen wird. Über den gesamten Zeitraum der Überlassung hinweg behalten diese deshalb sämtliche Ansprüche auf ihren Lohn und die Einzahlung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge.

Das Kundenunternehmen hat diese zusätzlichen Kosten zwingend zu übernehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen für die entstandene Situation eine Mitschuld trifft – in der Praxis wäre dies ohnehin nur selten der Fall.

Für einen detaillierten Einblick in die gesetzlichen Vorschriften: Für den Sozialversicherungsbeitrag ergibt sich das Subsidiärprinzip gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV und für die Lohnsteuer nach § 42 d Einkommenssteuergesetz.

Können sich Unternehmen als Entleiher bei Arbeitnehmerüberlassung absichern?

Eine gewisse Absicherung ist möglich und allen Unternehmen anzuraten, die einmalig oder regelmäßig über die Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister nachdenken. Als spezielle Lösung für diese Situation gibt es die sogenannte Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassungen. Diese hat das verleihende Unternehmen über einen Versicherer oder eine Bank abzuschließen und springt ein, wenn das Unternehmen nicht mehr liquide ist.

Auch wenn sich die subsidiäre Haftung per Gesetz nicht umgehen lässt, nicht einmal durch eine explizite Ausschlussklausel, kann die Bürgschaft die finanziellen Nachteile von Ihrem Unternehmen abwenden. Die Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassungen ist vertraglich bewusst so gestaltet, dass sie auf den Sonderfall der Subsidiärhaftung eingeht.

Welche weitere Maßnahmen zur Minderung des Risikos sollten ergriffen werden?

Da die Subsidiärhaftung der Arbeitnehmerüberlassung vielen Kundenunternehmen nicht bewusst ist, wird voreilig die Wahl für einen Personaldienstleister getroffen. Hier zunächst einig konkrete Tipps bei der Auswahl des Vermittlers:

  • Achten Sie auf das Renommee eines Dienstleisters. Ein großes und bekanntes Unternehmen wird wirtschaftlich stabiler dastehen als ein kleines Nischen-Unternehmen. Erfolg und Größe des Zeitarbeitspartners machen eine Insolvenz unwahrscheinlicher.
  • Sprechen Sie Themen wie Subsidiaritätsprinzip und Sozialversicherung offen beim Kennenlerngespräch mit dem Personaldienstleister an. Anhand der Reaktion werden Sie bereits erkennen, wie seriös Ihr Gegenüber reagiert und ob dieser vielleicht schon über eine mögliche Insolvenz seines Unternehmens nachdenken musste.
  • Vernachlässigen Sie das Thema Subsidiärhaftung nicht, selbst wenn Sie nur selten auf Zeitarbeiter zurückgreifen. Jede Art von Arbeitnehmerüberlassung sollten sich für Ihren Betrieb lohnen und nicht als Wagnis angesehen werden. Bereits für die einmalige oder seltene Beauftragung ist der Abschluss einer Bürgschaft deshalb sinnvoll.
  • Rechtliche Sicherheit gewinnen Sie außerdem, indem Sie sich vom potenziellen Partner der Zeitarbeit mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen lassen. Diese sollten die Krankenkasse, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft umfassen. Die Dokumente belegen, dass in jüngerer Vergangenheit ordnungsgemäß alle Beträge entrichtet wurden. Ein seriöser Personaldienstleister wird die Bescheinigungen ohne zu zögern vorlegen.

Fazit

Als Risiko vielen Kundenunternehmen unbekannt, ist die Subsidiärdeckung auch in Zeiten nach der Coronapandemie weiterhin von höchster Relevanz. Mit einer gewissenhaften Auswahl eines seriösen Personaldienstleisters und der Nachfrage nach Sicherheiten, zum Beispiel durch Abschluss einer Bürgschaft zur Arbeitnehmerüberlassung, leisten Sie die besten Schritte zur Minimierung Ihres Risikos.

Matthias Wiegelmann

Matthias Wiegelmann blickt auf eine langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche zurück. Als Key-Account-Manager bei der SHL sind ihm die ganzheitliche Betrachtung der Kunden sowie ein intensiver Austausch besonders wichtig. Er versteht es, die individuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen genau zu analysieren und darauf abgestimmt, die richtige Kundenlösung zu erarbeiten. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kautionsversicherungen und Gewerbeversicherungen.

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