Wenn Sie Ihre Mietkautionsbürgschaft zurückfordern möchten, ist die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ein zentraler Schritt. Anders als bei privaten Mietverhältnissen gelten im Gewerbebereich aber besondere Regelungen für Mieter, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen.
Als mehrfach ausgezeichneter Versicherungsmakler mit über 25 Jahren Erfahrung unterstützen wir täglich Unternehmen bei der Vermittlung von Bürgschaften.
Die SHL Gruppe informiert Sie in diesem Artikel über die Rechte zur Rückforderung!
Mietkautionsbürgschaft Gewerbe über die SHL Gruppe
Sie haben Fragen oder Interesse an einer Mietkautionsbürgschaft Gewerbe? Einfach der Formular mit wenigen Fragen ausfüllen. Wir melden uns bei Ihnen an einem von Ihnen gewählten Wunschtermin.
Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen

Wichtige Fakten vorweg
- 1
Rückforderung frühestens nach Ende des Mietverhältnisses
- 2
Prüfungsfristen von 3 bis 6 Monaten sind üblich
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Kein automatischer Ablauf: Aktive Rückforderung nötig
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Rückgabe der Original-Urkunde an Versicherer zu Ihrer Sicherheit sehr wichtig
Rechtliche Grundlagen der Rückforderung im Gewerbe
Zunächst ist wichtig zu wissen: Das Gewerbemietrecht kennt keine gesetzlich normierten Fristen für die Rückzahlung der Mietkaution, wie das private Wohnraummietrecht. Während private Vermieter die Kaution grundsätzlich innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Mietende zurückzahlen müssen, gelten für gewerbliche Mietverhältnisse grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Regelungen.
Die rechtlichen Besonderheiten umfassen:
Voraussetzungen für die Rückforderung einer Mietkautionsbürgschaft
Damit eine Mietkautionsbürgschaft oder die Barkaution zurückgefordert werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- 1
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Vollständige Räumung: Die Geschäftsräume müssen vereinbarungsgemäß übergeben worden sein
- 3
Erfüllung aller Zahlungspflichten: Alle Mieten und Nebenkosten müssen beglichen sein
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Freigabe durch den Vermieter: Der Vermieter muss bestätigen, dass keine Ansprüche mehr bestehen. Wird die Freigabe verweigert, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann dies unrechtmäßig sein – hier lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
Fristsetzungen und Termine: Wann können Sie die Mietkautionsbürgschaft zurückfordern?
Im Gewerbemietrecht sind Prüfungsfristen von drei bis sechs Monaten üblich. Diese können aber je nach Vereinbarung auch länger ausfallen. Wir empfehlen Ihnen, bereits bei Vertragsabschluss klare Regelungen zu vereinbaren, damit eine schnelle Abwicklung möglich ist.

Praxisbeispiel
In einem Gewerbemietvertrag kann vereinbart sein, dass die Bürgschaft bis zu 12 Monate nach Mietende bestehen bleibt – etwa zur Absicherung verspäteter Betriebskostenabrechnungen.
Wie fordert man eine Bürgschaftsurkunde korrekt zurück?
Phase 1: Vorbereitung der Rückforderung
Phase 2: Kommunikation mit dem Vermieter
- 1Schriftliche Aufforderung zur Freigabe der Bürgschaft
- 2Angemessene Frist setzen (zum Beispiel 14 Tage)
- 3Bei Verzögerungen: Nachfrage nach konkreten Gründen
- 4Dokumentation aller Kommunikation für spätere Rechtsdurchsetzung
Häufige Einbehaltungsgründe im Gewerbebereich – und Lösungen dafür
Die Praxis zeigt, dass manche Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft aus verschiedenen Gründen nicht auflösen
Finanzielle Ansprüche
Schäden an der Mietsache
Rechtmäßige vs. unrechtmäßige Einbehaltung
Wichtig für Mieter: Nicht jede Einbehaltung einer Mietkautionsbürgschaft ist rechtmäßig. Vermieter dürfen die Bürgschaft nur dann zurückhalten, wenn sie konkrete, nachvollziehbare und belegbare Ansprüche gegen den Mieter geltend machen können. Eine pauschale Einbehaltung ohne Begründung ist unzulässig.
Die SHL Gruppe unterstützt Sie dabei, zu prüfen, ob die Einbehaltungsgründe im konkreten Fall berechtigt sind. Ansonsten ist immer eine rechtliche Klärung durch einen Anwalt ratsam.
Sonderregelungen bei gewerblichen Mietverhältnissen
Anders als im Privatbereich können Gewerbevermieter die Bürgschaft auch länger einbehalten, insbesondere dann, wenn noch mit Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen zu rechnen ist. Die Rechtsprechung gesteht Gewerbevermietern hier größere Spielräume zu, da das wirtschaftliche Risiko gewerblicher Mietverhältnisse in der Regel höher und komplexer ist als im privaten Bereich.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft nicht zurückgibt?
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, empfehlen wir zunächst, das Gespräch zu suchen. Oft lassen sich Missverständnisse klären oder Kompromisse finden, die für beide Seiten akzeptabel sind:
Rechtliche Schritte und Durchsetzung
Wenn außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben, stehen verschiedene rechtliche Optionen zur Verfügung:
Gerichtliche Durchsetzung.
Die wichtigsten Tipps zur schnellen Beilegung von rechtlichen Konflikten im Überblick
Die SHL Gruppe empfiehlt ihren Mandanten eine lückenlose Dokumentation. Bewahren Sie darum alle Zahlungsbelege, sowie Korrespondenzen auf, machen Sie Fotos der Räumlichkeiten bei der Übergabe und ziehen Sie auch Zeugen zu wichtigen Terminen hinzu.
Professionelle Beratung bei der Mietkautionsbürgschaft nutzen
Der beste Tipp ist jedoch: Experten mit einbeziehen!
Als erfahrener Versicherungsmakler bietet die SHL Gruppe umfassende Beratung zu allen Aspekten gewerblicher Bürgschaften. Unsere Expertise hilft dabei, von Anfang an optimale Lösungen zu finden und spätere Probleme zu vermeiden.
Fazit: So fordern Sie erfolgreich eine Mietkautionsbürgschaft zurück
Die Rückforderung einer Mietkautionsbürgschaft im Gewerbebereich erfordert fundierte Kenntnisse der rechtlichen Besonderheiten und ein strukturiertes Vorgehen. Anders als im Privatbereich sind Unternehmer hier mit flexibleren, aber auch komplexeren Regelungen konfrontiert.
Die SHL Gruppe München steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite – von der optimalen Ausgestaltung der ursprünglichen Bürgschaft bis zur erfolgreichen Rückforderung. Mit über 10.000 erfolgreich abgewickelten Bürgschaften verfügen wir über die notwendige Expertise, um auch komplexe Fälle erfolgreich zu lösen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zu Ihren gewerblichen Bürgschaftsangelegenheiten.
Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Unternehmen!
FAQ – Häufig Fragen zur Rückgabe einer Mietkautionsbürgschaft
Da das Thema sehr komplex ist, haben wir hier nochmal einige Fragen kurz und knapp für sie beantwortet:
Wann kann ich eine Mietkautionsbürgschaft zurückfordern?
Sie können Ihre Mietkautionsbürgschaft zurückfordern, sobald Ihr Mietverhältnis beendet ist und keine Ansprüche des Vermieters mehr bestehen – wie zum Beispiel wegen ausstehender Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung. Erst wenn alle Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt sind, kann die Bürgschaft zurückgegeben werden.
Was benötige ich für die Rückgabe der Mietkautionsbürgschaft?
Die Bürgschaftsurkunde muss im Original an den Bürgen (z. B. die Bank oder Versicherung) zurückgegeben werden. Nur so kann die Mietkautionsbürgschaft offiziell beendet werden. Ohne Rückgabe bleibt die Bürgschaft bestehen – auch nach Ende des Mietverhältnisses. Ist die Originalbürgschaft verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar, ist eine Enthaftungserklärung nötig.
Wie fordere ich die Mietkautionsbürgschaft korrekt zurück?
Die Rückforderung sollte schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie den Vermieter darin auf, die Bürgschaftsurkunde an Sie oder den Versicherer zurückzugeben, sofern keine Ansprüche mehr bestehen. Ein Fristsetzung von 14 Tagen ist dabei üblich.
Was passiert, wenn die Bürgschaft nicht zurückgegeben wird?
Reagiert der Vermieter nicht oder verweigert die Rückgabe ohne nachvollziehbaren Grund, kann das Rückforderungsverfahren über einen Anwalt oder Schlichtungsstelle eingeleitet werden.
Wichtig: Ohne Rückgabe der Bürgschaftsurkunde kann der Bürge die Bürgschaft nicht aus dem System ausbuchen.
Wann endet die Haftung der Mietkautionsbürgschaft endgültig?
Die Bürgschaft endet erst mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen. Solange das nicht geschehen ist, besteht die Verpflichtung zur Absicherung fort – selbst wenn der Mietvertrag bereits beendet ist.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
