Enthaftungserklärung: Beendigung des Bürgschaftsverhältnisses

Eine Enthaftungserklärung beendet ein Bürgschaftsverhältnis, wenn die Originalurkunde nicht mehr auffindbar ist. Sie dient als schriftlicher Nachweis, dass der Auftraggeber oder Vermieter keine Ansprüche mehr gegen den Bürgen – also Bank oder Versicherer – erhebt. Damit werden auch die Verpflichtungen für den Auftragnehmer oder Mieter beendet. Besonders relevant ist dies, wenn Bürgschaften im Rahmen einer Kautionsversicherung oder einer Mietkautionsbürgschaft eingesetzt wurden.

Doch welche Rolle spielt dieses Dokument genau und was sollten Sie unbedingt beachten?

Ein kurzer Überblick

  • Eine Enthaftungserklärung beendet ein Bürgschaftsverhältnis, wenn die Bürgschaftsurkunde nicht mehr vorliegt.
  • Versicherer haben meist eigene Vorlagen für Enthaftunserklärungen, die unbedingt benutzt werden sollten.
  • In der Enthaftungserklärung sind alle relevanten Informationen aus der Bürgschaftsrukunde erhalten, wie z.B. Bürgschaftsart, beteiligte Parteien, Bürgschaftshöhe

Was ist eine Enthaftungserklärung?

Die Enthaftungserklärung ist ein offizielles Schreiben, das die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ersetzt. Sie wird vom Auftraggeber oder Vermieter unterschrieben und bestätigt, dass keine Forderungen mehr bestehen.

  • Gläubiger (z. B. Auftraggeber, Vermieter) erklärt, dass er keine Rechte mehr geltend macht.
  • Bürge (Versicherer oder Bank) entlässt den Schuldner (Auftragnehmer, Mieter) aus der Haftung.
  • Schuldner (Mieter, Auftragnehmer) ist frei von Forderungen, es entstehen keine weiteren Kosten für die Bereitstellung einer Bürgschaft

Mit Eingang des unterschriebenen Dokuments beim Versicherer wird die Bürgschaft ausgebucht.

Gerade bei einer Mietkautionsbürgschaft kann dies entscheidend sein, wenn etwa nach einer Untervermietung noch Restansprüche im Raum stehen. Die Enthaftungserklärung stellt dann sicher, dass auch diese Konstellationen rechtssicher beendet werden.

Form der Enthaftungserklärung

Wenn Sie eine Enthaftungserklärung benötigen, fragen Sie am besten Ihren Makler oder Versicherer, der die Bürgschaft ausgestellt hat, ob es eine spezielle Vorlage dazu gibt, die Sie nutzen sollen. Oft akzeptieren Versicherer nur ihre eigenen Formulare. Dafür wird dieses teilweise mit den relevanten Daten vorausausgefüllt.

Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen

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Wer benötigt eine Enthaftungserklärung?

Eine Enthaftungserklärung ist für Unternehmen und Privatpersonen wichtig, die Bürgschaften als Sicherheit nutzen. Unternehmen, die einzelne Bürgschaften oder einen Bürgschaftsrahmen als Sicherheit für Ihre Geschäftspartner nutzen, sollten sicherstellen, dass die Bürgschaft nach Ablauf einer Frist oder wenn diese nicht mehr benötigt wird, im Original an den Versicherer zurückgeschickt wird.

Ist die Bürgschaftsurkunde verschwunden, sollte sich der Schuldner, also der Auftragnehmer, direkt mit dem Versicherungsmakler oder Versicherer in Verbindung setzen. Dort erhält er eine Enthaftungserklärung. Diese wird mit spezifischen Angaben zur Bürgschaft vom Auftraggeber unterschrieben und geht dann im Original an den Versicherer.

Der Auftraggeber bestätigt damit, dass er keinerlei Ansprüche mehr auf die in der Bürgschaft vereinbarte Forderung erhebt.

Form & Inhalt eine Enthaftungserklärung (Mit PDF Muster/Vorlage)

Viele Versicherer und Banken akzeptieren ausschließlich ihre eigenen Formulare. Häufig sind diese bereits mit relevanten Daten vorausgefüllt. Folgende Angaben müssen in jedem Fall enthalten sein:

  • Bürgschaftsnumme
  • Namen von Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Bürgschaftssumme
  • Erklärung, dass keine Ansprüche mehr bestehen
  • Unterschrift des Auftraggebers (bei Unternehmen inkl. Firmenstempel)

Tipp: Senden Sie die Enthaftungserklärung immer per Einschreiben, um den Eingang nachweisen zu können. 

Hier finden Sie ein Beispiel, wie ein solches Dokument aussehen kann: Muster herunterladen

Unsere Tipps zur Enthaftungserklärung: Wie enthaften Sie Ihre Bürgschaft richtig?

Die Enthaftung einer Bürgschaft erfolgt durch Rücksendung des Originals an die Versicherung oder mithilfe der erwähnten Enthaftungserklärung.

Damit die Enthaftungserklärung rechtlich bindend ist, benötigt sie eine gewisse Form. Folgende Informationen muss das Dokument zwingend enthalten:

  • Bürgschaftsnummer
  • Namen von Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Bürgschaftssumme
  • Anmerkung, dass der Auftraggeber keine Ansprüche an den Versicherer bezogen auf die aufgeführte Bürgschaft erhebt
  • Unterzeichnung des Dokuments durch den Auftraggeber + Abstempelung bei geschäftlichen Auftraggebern

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, erfolgt der Versand der Enthaftungserklärung als Einschreiben.

Enthaftungserklärung: Einfach erklärt

  • Was ist eine Enthaftungserklärung?
  • Für wen ist sie sinnvoll?
  • Wie funktioniert eine Enthaftungserklärung?
  • Was beinhaltet sie?

Diese und weitere Fragen beantwortet unsere Spezialistin für Bürgschaften in unserem Video zum Thema Enthaftungserklärung.


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Kritaya Moschna 

Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

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Melanie Larcher

Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

Fazit: So entwerten Sie eine Bürgschaft richtig!

Ist ein Bürgschaftsrahmen verbraucht oder wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, ist es ratsam, die Bürgschaftsurkunden schnellstmöglich an den Versicherer zurückzugeben, damit dieser die Bürgschaften entwertet. Damit fallen auch keine weiteren Gebühren mehr an. Ist die orignial Bürgschaft verloren gegangen, hilft nur die Enthaftungserklärung - egal ob es sich um eine klassische Bürgschaft, eine Kautionsversicherung oder eine Mietkautionsbürgschaft handelt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Enthaftungserklärung

Wann brauche ich eine Enthaftungserklärung?

Immer dann, wenn die Original-Bürgschaftsurkunde nicht mehr auffindbar ist und das Bürgschaftsverhältnis beendet werden soll.

Gibt es eine Enthaftungserklärung als Muster?

Ja, viele Versicherer bieten eine Vorlage im PDF-Format an. Diese enthält alle Pflichtangaben und wird vom Auftraggeber unterschrieben.

Gilt die Enthaftungserklärung auch für Mietkautionen?

Ja, auch Mietkautionsbürgschaften können so beendet werden, wenn die Urkunde nicht mehr vorliegt.

Unterscheidet sich die Enthaftungserklärung von der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde?

Ja, die Rückgabe ist der Normalfall. Die Enthaftungserklärung ist die Ersatzlösung, wenn das Original verloren gegangen ist.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.