Sobald der Auftraggeber oder Vermieter die Bürgschaftsurkunde an den Versicherer zurückgibt, endet die Laufzeit einer Bürgschaft und damit auch mögliche Verpflichtungen für den Auftragnehmer bzw. Mieter. Eine Enthaftungserklärung für eine Bürgschaft kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Originalbürgschaft nicht mehr vorliegt. Doch wieso ist die Enthaftungserklärung so bedeutsam?
Enthaftungserklärung: Was ist zu beachten?
Was ist eine Enthaftungserklärung?
Ist die Bürgschaftsurkunde nicht mehr auffindbar, ist die Enthaftungserklärung die einzige Möglichkeit das bestehende Bürgschaftsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten zu beenden. Der Auftraggeber bestätigt damit gegenüber dem Bürgen, also Versicherer oder Bank, dass er die Bürgschaft nicht mehr in Anspruch nimmt. Mit Eingang des vom Auftraggeber unterschriebenen Schreibens beim Versicherer endet die Bürgschaft und der Versicherer bucht die Bürgschaft aus dem Konto des Auftragnehmers.
Wer benötigt eine Enthaftungserklärung?
Unternehmen, die einzelne Bürgschaften oder einen Bürgschaftsrahmen als Sicherheit für Ihre Geschäftspartner nutzen, sollten sicherstellen, dass die Bürgschaft nach Ablauf einer Frist oder wenn diese nicht mehr benötigt wird, im Original an den Versicherer zurückgeschickt wird.
Ist die Bürgschaftsurkunde verschwunden, sollte sich der Schuldner, also der Auftragnehmer, direkt mit dem Versicherungsmakler oder Versicherer in Verbindung setzen. Dort erhält er eine Enthaftungserklärung. Diese wird mit spezifischen Angaben zur Bürgschaft vom Auftraggeber unterschrieben und geht dann im Original an den Versicherer. Der Auftraggeber bestätigt damit, dass er keinerlei Ansprüche mehr auf die einst vereinbarte Bürgschaft erhebt.
Warum ist die Enthaftungserklärung so wichtig?
Im eigenen Interesse sollten Sie als Schuldner dahinter sein, eine Enthaftungserklärung auf den Weg zu bringen.
Zum einen bezahlen Sie für Bürgschaften eine jährliche Beiträge. Wenn eine Bürgschaft allerdings nicht mehr benötigt wird und "nur" Kosten anfallen, weil die Bürgschaft oder die Enthaftungserklärung noch nicht beim Versicherer eingegangen ist, dann ist das besonders ärgerlich.
Zum anderen gehen Sie das Risiko ein, dass der Auftraggeber beim Versicherer auf Grundlage der Bürgschaft Forderungen geltend macht, obwohl es dafür keinen Grund mehr gibt. Beispielweise wenn Sie als Mieter bereits ausgezogen sind, die Mietbürgschaft aber noch weiterläuft und der Vermieter im Nachgang Ansprüche stellt.
Form der Enthaftungserklärung
Wenn Sie eine Enthaftungserklärung benötigen, fragen Sie am besten Ihren Makler oder Versicherer, der die Bürgschaft ausgestellt hat, ob es eine spezielle Vorlage dazu gibt, die Sie nutzen sollen. Oft akzeptieren Versicherer nur ihre eigenen Formulare. Dafür wird dieses teilweise mit den relevanten Daten vorausausgefüllt.
Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen
Unsere Tipps zur Enthaftungserklärung: Wie enthaften Sie Ihre Bürgschaft richtig?
Die Enthaftung einer Bürgschaft erfolgt durch Rücksendung des Originals an die Versicherung oder mithilfe der erwähnten Enthaftungserklärung.
Damit die Enthaftungserklärung rechtlich bindend ist, benötigt sie eine gewisse Form. Folgende Informationen muss das Dokument zwingend enthalten:
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, erfolgt der Versand der Enthaftungserklärung als Einschreiben.
Enthaftungserklärung: Einfach erklärt
Diese und weitere Fragen beantwortet unsere Spezialistin für Bürgschaften in unserem Video zum Thema Enthaftungserklärung.
Fazit
Ist ein Bürgschaftsrahmen verbraucht oder wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, ist es ratsam, die Bürgschaftsurkunden schnellstmöglich an den Versicherer zurückzugeben, damit dieser die Bürgschaften entwertet. Damit fallen auch keine weiteren Gebühren mehr an. Ist die orignial Bürgschaft verloren gegangen, hilft nur die Enthaftungserklärung.