Aufschubkonto beim Zoll: Ein Leitfaden für Unternehmen

Einfuhrabgaben gehören zu den Vorleistungen, die den Cash-Flow eines Unternehmens in übertragenem Sinn versiegen lassen können. Mit dem Aufschubkonto beim Zoll halten Sie dagegen die Schleusen offen und die liquiden Mittel Ihres Unternehmens im Fluss. Warum? Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer sind in der Regel innerhalb weniger Tage fällig. Das bedeutet, sobald Ihr Unternehmen die bestellte Ware erhält, muss es nicht nur die Rechnung des Lieferanten und des Spediteurs begleichen, sondern auch die Einfuhrabgaben. Zu diesem Zeitpunkt hatten Sie aber noch keine Gelegenheit, die Rohmaterialien zu verarbeiten oder die Produkte zu verkaufen. Deshalb muss Ihr Unternehmen in Vorleistung gehen und diese Kosten noch vor den Einnahmen stemmen. Die Folge ist ein deutlich verringerter Cash-Flow – es fehlt einfach an Liquidität, die auch an anderer Stelle notwendig wäre. Die Lösung im Fall der Einfuhrabgaben ist ein Zahlungsaufschub beim Zoll. Wie funktioniert er und kann auch Ihr Unternehmen davon profitieren? 

Aufschubkonto beim Zoll im Überblick:

  • Mit einem Aufschubkonto können Importeure die Zahlung ihrer Zölle und Einfuhrumsatzsteuer aufschieben.
  • Das Aufschubkonto sorgt für schnellere Verzollung.
  • Die Liquidität ihres Unternehmens wird durch das Aufschubkonto geschont.

Was ist ein Zollaufschubkonto?  

In der Regel müssen Unternehmen Steuer- und Zollabgaben direkt nach Einfuhr der Waren begleichen. Unter bestimmten Bedingungen gewährt der Zoll jedoch eine verzögerte Bezahlung. Das kann zum Beispiel in Form eines einmaligen Aufschubs geschehen. Oder aber, die Behörde gewährt einen laufenden Zahlungsaufschub – das sogenannte Aufschubkonto beim Zoll. Bei dieser Variante bezahlt Ihr Unternehmen zu einem festgelegten, regelmäßigen Termin alle Einfuhrzölle und -steuern, die im Verlauf eines bestimmten Zeitraums angefallen sind. Für Zölle und Einfuhrverbrauchsteuern ist das der 16. des Folgemonats und für die Einfuhrumsatzsteuer der 26. des zweiten Folgemonats (laut dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz). Das gibt Ihrem Unternehmen die Gelegenheit, in diesem Aufschubzeitraum zumindest einen Teil der eingeführten Waren weiterzuverarbeiten und zu verkaufen. Dadurch können Sie bereits Erlöse erzielen, wenn die Zahlung für die Einfuhrabgaben ansteht.  

Vom Zoll einen Zahlungsaufschub erhalten  

Spediteure und Importeure, die Waren und Produkte aus einem Nicht-Unionsland einführen, können das Aufschubkonto für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer beantragen. Dazu müssen sie laut Zollverwaltung die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen: 

  1. 1
    Regelmäßige Einfuhr: Die Zollverwaltung setzt voraus, dass ein Unternehmen mindestens zweimal im Monat Waren aus Drittländern einführt.  – Der Bürge leistet Schadenersatz, falls der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht fristgerecht ausführt. Auch eine Insolvenz des Bauunternehmers und Forderungen aus Mängelansprüchen gehören mit zum Bürgschaftsumfang.
  2. 2
    Wirtschaftliches Bedürfnis: Das Aufschubkonto ist faktisch eine Zahlungserleichterung und kann daher nur gewährt werden, wenn sowohl für das Unternehmen als auch für die Zollbehörde durch die regelmäßige Einfuhr ein wirtschaftliches Bedürfnis für diese Zahlungsvariante vorliegt.

Auch für Unternehmen, die seltener als zweimal pro Monat importieren, ist ein Aufschubkonto möglich. Sie können vom Zoll das Aufschubkonto für Einfuhrumsatzsteuer (ohne Sicherheitsleistung) erhalten. Dafür müssen ihre Importe aber monatlich eine durchschnittliche Einfuhrumsatzsteuer von mindestens 10.000 € beziehungsweise jährlich eine Einfuhrumsatzsteuer von 120.000 € erreichen. Oder sie müssen beabsichtigen, Waren zu importieren, die diese Höhe an Einfuhrumsatzsteuer erfordern würden. 

Mögliche Varianten beim Aufschubkonto 

Ein Unternehmen kann beim Zoll das Aufschubkonto nach Art der Abgabe beantragen. Benötigt die Firma einen Zahlungsaufschub sowohl für Zölle als auch für Einfuhrumsatzsteuern, können entweder beide Einfuhrabgaben auf einem Konto zusammengefasst werden. Oder das Unternehmen entscheidet sich, die Konten für die beiden Abgaben zu trennen. Das kann aufgrund der Sicherheitsleistungen sinnvoll sein: 

  1. 1
    Aufschubkonto für Zölle und Einfuhrumsatzsteuer: Voraussichtliche Einfuhrabgaben müssen mit einer Sicherheitsleistung abgedeckt werden. 
  2. 2
    Aufschubkonto nur für Zölle: Die voraussichtlichen Zollabgaben müssen mit einer Sicherheitsleistung abgedeckt werden. 
  3. 3
    Aufschubkonto nur für Einfuhrumsatzsteuer: Sofern die gesamte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden darf, kann dieser Zahlungsaufschub vom Zoll ohne Sicherheitsleistung gewährt werden.  

Zollbürgschaft – praktische Sicherheit für das Aufschubkonto 

Um die Bezahlung der Steuern und Zölle zu sichern, erwartet die Zollverwaltung teilweise die Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe eines errechneten Referenzbetrags. Laufende Einfuhren werden auf diese Gesamtsicherheit angerechnet. Bei Bezahlung der Einfuhrabgaben zum Stichtag wird der Betrag wieder von der Sicherheitsleistung abgezogen. Insgesamt dürfen die Einfuhrabgaben den Referenzbetrag jedoch nicht überschreiten. Sonst kann die Zollverwaltung eine Herausgabe der Ware verweigern, bis die Sicherheitsleistung entsprechend nach oben angepasst wurde.  

Für das Aufschubkonto beim Zoll können Sie die Sicherheitsleistung entweder bar oder in Form einer Bürgschaft hinterlegen. Häufig ist die Zollbürgschaft jedoch die bessere Alternative, da eine Bareinlage wiederum die Liquidität eines Unternehmens unnötig bindet. Die notwendige Bürgschaft schließen Sie entweder bei einem Versicherungsunternehmen oder einer Bank ab.

Bürgschaftsversicherung oder Bankbürgschaft? Sicherheitsleistungen für Aufschubkonto im Vergleich

Wenn Sie auf der Suche nach einer Bürgschaft sind, können Sie sich direkt an eine Bank oder einen Versicherer wenden. Beide springen als Bürge im Leistungsfall mit zu der in Bürgschaft genannten Summe ein, wenn die Forderungen nicht erbracht werden können. Sowohl Banken als auch Versicherer berechnen die Prämie für eine Bürgschaft als Prozentsatz auf die Bürgschaftshöhe.

Unterschiede ergeben sich vor allem im Vorfeld bei der Angebotserstellung bzw. dann Ausstellung der Bürgschaft: Bei der Bank besteht oft bereits eine Verbindung, weil dort vielleicht die Geschäftskonten liegen und Kredite über die Bank laufen. Die Bank hat somit einen gewissen Vertrauensbonus. Beachten sollte man dabei, dass Bürgschaften über Bank dort immer auf die Kreditlinie angerechnet werden. Sie haben also bei Beantragung einer Bürgschaft über die Bank einen um die Bürgschaftshöhe reduzierten Kreditrahmen. Oft benötigen Banken bei der Beantragen noch zusätzliche Sicherheiten und bei der Ausstellung etwas mehr Zeit.

Bei einer Bürgschaftsversicherung sind Versicherer bei guter Bonität des Unternehmens bereit eine Bürgschaft ganz ohne Sicherheiten auszustellen. Meist ist die Abwicklung schneller und es fallen - bis auf die Prämie - keine zustätzlichen Kosten an, z.b. für die Ausstellung der Bürgschaft.

Oder lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler helfen. Hier erhalten Sie Vergleichsangebote, Beratung und der größte Teil des Papierkrams wird ebenfalls für Sie erledigt. 

Welche Auswirkungen hat ein Aufschubkonto beim Zoll auf Ihr Unternehmen? 

Wenn Sie für Ihr Unternehmen beim Zoll ein Aufschubkonto beantragen, bedeutet das im ersten Schritt einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Damit sich das lohnt, werden Sie natürlich Vor- und Nachteile dieser Zahlungserleichterung gegeneinander abwägen. Wir haben für Sie die möglichen Auswirkungen zusammengestellt. 

Vorteile eines Aufschubskontos beim Zoll

Zeit ist beim Import von Waren eine entscheidende Größe. Häufig kommt es durch Rückfragen, Bonitätsprüfungen der Spediteure und die Überweisungsdauer der Einfuhrabgaben jedoch zu Verzögerungen. Schneller und unkomplizierter geht es, wenn der Zoll die Zahlungserleichterung – das Aufschubkonto – genehmigt hat. Außerdem schont der hinausgeschobene Zahlungstermin die Liquidität Ihres Unternehmens und gleichzeitig profitiert Ihre Finanzplanung von der gesammelten Überweisung verschiedener Importe an einem regelmäßigen Buchungstag. Schließlich ermöglicht Ihnen ein eigenes Aufschubkonto die volle Übersicht und Kontrolle über alle Einfuhrsteuern und Zölle. 

Wie kann ein Aufschubkonto beim Zoll die Liquidität von Unternehmen verbessern? 

Die Zahlungsfrist für Zölle und Einfuhrumsatzsteuer ohne Aufschubkonto endet in der Regel nach 10 Tagen. Mit einem Aufschubkonto müssen Sie die Zölle dagegen erst am 16. des folgenden Monats bezahlen. Ein Beispiel: Möchten Sie die am 1. März eines Jahres eingeführte Ware verzollen, müssen Sie diesen Zollbetrag statt am 11. März erst am 16. April bezahlen. Die Zahlungsfrist verlängert sich dadurch auf 46 Tage. Nach dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz kommen die Ausgaben für die Einfuhrumsatzsteuer mit diesem Zahlungsaufschub dann sogar erst am 26. Mai auf Sie zu. Das ist eine Verlängerung der Zahlungsfrist auf 86 Tage.  

Während dieses Zeitrahmens kann Ihr Unternehmen mit der Ware bereits arbeiten, damit produzieren, sie veredeln und verkaufen. Dadurch strecken Sie die Einfuhrabgaben entweder gar nicht mehr vor – falls Sie durch den Verkauf bereits Einnahmen erzielt haben – oder Sie müssen für eine wesentlich kürzere Frist in Vorleistung gehen. Konkret bedeutet das, Ihr Unternehmen verfügt für einen größeren Zeitraum über liquide Mittel, die Sie ohne Zahlungsaufschub vom Zoll für Ihre Einfuhrabgaben ausgeben würden. Außerdem kann in vielen Fällen mit der Anmeldung der Umsatzsteuer die Vorsteuer für die Ware geltend gemacht werden, bevor die Einfuhrumsatzsteuer zu begleichen ist (nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater). 

Mit eigenem Aufschubkonto den Gewinn optimieren 

Viele Importeure verlassen sich auf das Aufschubkonto, das ihr Spediteur oder Zolldienstleister im eigenen Namen beim Zoll führt. Doch für diesen Service fällt eine Vorlageprovision in erheblicher Höhe an. Besser ist es für Ihren Gewinn, wenn Sie einen eigenen Zahlungsaufschub beim Zoll beantragen und die Einfuhrabgaben direkt abrechnen. Dieser Aufschub ist nämlich kostenlos und für ein reines Einfuhrumsatzsteuerkonto ist meist nicht einmal eine Sicherheitsleistung notwendig. Ein Aufschubkonto für Zölle dagegen decken unsere Kunden preiswert und sicher mit einer eigens auf sie zugeschnittenen Zollbürgschaft ab. 

Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen

Nachteile eines Aufschubkontos 

  • Verwaltungsaufwand für die Beantragung 
  • Häufig Stellung einer Sicherheitsleistung nötig 
  • Ungedecktes Konto bei Einzug der Einfuhrabgaben kann zu einem Widerruf des Aufschubkontos führen 
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuerpflichten

Wie kann Ihr Unternehmen das Aufschubkonto beim Zoll beantragen?  

Bevor Ihr Unternehmen einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellen kann, ist zuerst ein Antrag auf Gesamtsicherheit notwendig. Dabei muss die Zollverwaltung Ihrer Sicherheitsleistung zustimmen. Im Anschluss können Sie den Antrag für ein Aufschubkonto beim Zoll schriftlich einreichen. Er erfolgt mit dem Formular 0581 der Zollverwaltung. Darin geben Sie unter anderem an, für welche Art der Einfuhrabgaben Ihr Unternehmen ein Konto benötigt. Zudem reichen Sie weitere Unterlagen ein, wie den aktuellen Handelsregisterauszug oder eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung. Schließlich benötigen Sie für die Abwicklung der verschiedenen Einfuhren eine Beteiligtenidentifikationsnummer – und zwar für jedes Aufschubkonto eine eigene. Diese sogenannte Aufschub-BIN beantragen Sie bei der Generalzolldirektion in Dresden. 

Das Aufschubkonto verwalten  

Die Zollverwaltung führt über die Einfuhren Ihres Unternehmens Buch. Jeweils zum 16. beziehungsweise zum 26. eines Monats müssen Sie dann die aufgelaufenen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern bei der Bundeskasse Trier bezahlen. Dadurch werden die aufgeschobene Beträge ausgeglichen. In der Buchhaltung können Sie die Einfuhrabgabebescheide mit den Kontoauszügen Ihres Aufschubkontos abgleichen. Dadurch behalten Sie den Überblick über Ihre Zollabgaben und überwachen die Auswirkungen auf den Cash-Flow. 

Fazit

Mit einem eigenen Aufschubkonto beim Zoll bezahlt Ihr Unternehmen die Einfuhrabgaben für Waren, die Sie aus Drittländern importieren, erst am 16. des folgenden Monats (im Fall der Einfuhrumsatzsteuer am 26. des zweiten folgenden Monats). Dadurch verfügt Ihr Betrieb über mehr Liquidität, da Sie die Ware bereits verarbeiten und weiterveräußern können, bevor die Abgaben anfallen. Der Antrag für dieses Konto ist zwar ein wenig zeitaufwendig, doch die Mühe amortisiert sich durch die Optimierung des Cash-Flows und das verbesserte Monitoring Ihrer Einfuhrabgaben. Für einige Varianten der Aufschubkonten erwartet die Zollverwaltung eine Sicherheitsleistung. Die ideale Lösung dafür ist eine Zollbürgschaft durch ein Versicherungsunternehmen, die sowohl preisgünstig ist, als auch flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. 

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.

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