Bietungsgarantie: Anforderungen und Bedingungen 

Die Bietungsgarantie ist eine Form der Absicherung, die in erster Linie bei Ausschreibungsverfahren gefordert wird. Sie dient dazu eine gewisse Ernsthaftigkeit bei den Bietenden sicherzustellen und schützt den Auftraggeber vor Ausfällen und Kosten, wenn der ausgewählte Kandidat einen Rückzieher macht oder den Verpflichtungen nicht nachkommen kann. 

Bietungsgarantien und Bietungsbürgschaften werden oft als Synonyme verwendet. In der Tat erfüllen beide die gleichen Funktionen: Sie stellen ein Sicherheitsheitsinstrument zum Schutz des Auftraggebers dar, erhöhen die Verbindlichkeit und können durch Banken und Versicherungen ausgestellt werden. Meist werden Garantien bei internationalen Ausschreibungen angewendet, während Bürgschaften insbesondere in Deutschland Anwendung finden. Zudem ist eine Garantie verschuldensunabhängig, eine Bürgschaft ist abhängig vom Verschulden des Bieters.

Bietungsgarantie: Wichtige Fakten auf einen Blick

  • Bietungsgarantie ist ein Art der Sicherheit, die der Bieter an den Auftraggeber gibt.  
  • Sie ist meist Voraussetzung um an Ausschreibungen bei großen Projekten teilnehmen zu können
  • Bietungsbürgschaft und Bietungsgarantie werden oft gleich behandelt, erfüllen auch den gleichen Zweck, unterscheiden sich jedoch v.a. beim nationalen bzw internationalen Einsatz und bei der Haftung im Falle eines Verschuldens.

Was ist eine Bietungsgarantie und eine Bietungsbürgschaft?  

Eine Bietungsgarantie wird häufig in der Baubranche gefordert, vor allem wenn es um große Projekte geht. Es handelt sich dabei um eine Garantieerklärung über eine bestimmten Betrag, der von eine Bank oder Versicherung dann ausgezahlt wirde, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Die Garantie wird zusammen mit dem Angebot bei einer Ausschreibung abgegeben und behält ihre Gültigkeit für drei bis sechs Monate, je nach Ausgestaltung der Ausschreibung und bis Vertrag geschlossen bzw. das Auschreibungsverfahren beendet ist.

Die Sicherheit verlangt stets der Auftraggeber von den Bietenden. Aktiviert wird die Garantie, wenn ein Bewerber den Zuschlag erhält, sich dann aber weigert oder nicht mehr in der Lage ist, den erforderlichen Kontrakt zu unterzeichnen.  

Die Bietungsgarantie deckt die Kosten für die erneute Ausschreibung oder Bearbeitung der Bewerbungen und die daraus entstehenden zeitlichen Verzögerungen. Der Garantiensumme kann bis  zu zehn Prozent des Auftragswerts ausmachen.

Eine Bietungsbürgschaft ist fast gleichwertig einsetzbar, in erster Linie für inländische Projekte. Bürgschaften haben ihre rechtliche Grundlage im BGB.

Wann und wo findet eine solche Sicherheit Anwendung?   

Vor allem die Baubranche ist ein Sektor, der viel Kapital bewegt – das beginnt bereits bei der Ausschreibung. Um sich abzusichern, fordern Auftraggeber Sicherheiten schon vor dem Zuschlag. Denn Verzögerungen und Ausfälle treiben die Kosten für alle Beteiligten in die Höhe. Daher sind Baubürgschaften sehr vielseitig ausgestaltet und Bietungsbürgschaften gehören ebenfalls dazu. 

Abhängig von ihrer formalen Ausgestaltung können Bietungsgarantien allen Beteiligten zugute kommen:

  • Auftraggeber öffentlicher Ausschreibungen müssen die anfallenden Mehrkosten nicht selbst tragen, wenn der Vertrag mit dem ausgewählten Bieter von diesem abgelehnt wird.
  • Bietende Unternehmen haben die Wahl - sofern nicht vom Auftraggeber vorgegeben - die Bürgschaft in Form einer Bankbürgschaft zu hinterlegen oder zu einer Bürgschaftsversicherung zu greifen. Die Kautionsversicherung hilft ihnen dabei, während des Ausschreibungsprozesses und der anschließenden Bearbeitungs- und Auswahlfrist die eigene finanzielle Flexibilität zu wahren. 

Wofür brauchen Unternehmen Bietungsbürgschaften? 

Gerade die höheren Auftragswerte lukrativer Projekte der öffentlichen Hand verlangen den Bewerbern um solche Aufträge hohe Zusicherungen ab. Über einige Monate steht das Kapital für die Sicherheit nicht zur Verfügung – das bedeutet für Auftragnehmer eine Mehrfachbelastung: 

  • hoher finanzieller Aufwand für die Bietungsgarantie 
  • eingeschränkter Handlungsspielraum für laufende Projekte 
  • mögliche Opportunitätskosten für entgangene Aufträge 

Für Bauunternehmer mit den Kapazitäten und Kompetenzen für größere Bauprojekte ist die erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibung mehr als der Zugang zu einem finanziell attraktiven Auftrag – sie kommt auch der Reputation zugute. Über den Weg einer Bürgschaftsgarantie oder Bürgschaftsversicherung erbringen Bauunternehmen und andere Firmen die nötige Sicherheit.

Vergleich: Bietungsgarantie vs. Bietungsbürgschaft  

Garantien werden eher bei internationalen Abschlüssen erbracht. Im Gegensatz zur Bietungsbürgschaft verpflichten sie den Garanten einseitig und ohne Berücksichtigung des eigenen Verschuldens zur Erbringung der festgelegten Zahlung. Die Konditionen der Garantie werden häufig vom Ausschreiber formuliert und sind für Bieter verpflichtend. Bietungsbürgschaften sind die Alternative im nationalen Kontext – sie unterscheiden sich von der Bietungsgarantie dadurch, dass sie nur bei einem Verschulden des Bieters greifen.

Bietungsgarantie

  • Schutz des Auftraggebers bei Ausschreibungen 
  • Formlose Ausgestaltung nach den Wünschen des ausschreibenden Partners 
  • Verschuldensunabhängige Anwendung und Inanspruchnahme 
  • Internationale Ausschreibungen und Kontrakte 
  • Überführung in Vertragserfüllungsbürgschaft möglich 

Bietungsbürgschaft

  • Schutz des Auftraggebers bei Ausschreibungen 
  • Ausgestaltung weitestgehend nach den Vorgaben des BGB 
  • Verschuldensabhängige Anwendung und Inanspruchnahme
  • Ausschreibungen auf nationaler Ebene 
  • Überführung in Vertragserfüllungsbürgschaft möglich 

Rechtliche Grundlagen 

Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen müssen verschiedene rechtliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören 

  • die Zulassung zur Erbringung der ausgeschriebenen Anforderungen 
  • die notwendigen Kompetenzen und die erforderlichen personellen und technischen Mittel 
  • die Bonität für die Durchführung  

Um das Finanzrisiko für den Ausschreiber zu decken, werden Beträge als Sicherheit verlangt, die die Kosten einer erneuten Ausschreibung oder Verzögerung abdecken, falls der Bieter nach Zuschlagserteilung den Vertrag nicht unterzeichnet. Anders als die international übliche Garantie ist die Bietungsbürgschaft eine von vielen Bürgschaftsarten, ausgestaltet gemäß § 765 ff. BGB.  

Sie macht aus dem Verhältnis zweier Parteien – nämlich Ausschreiber und Bieter – eine Dreiecks-Konstellation. Der Bürge – im Fall einer Bürgschaftsversicherung der Versicherer – tritt zwischen Ausschreiber und Bieter und übernimmt den vertraglich festgelegten Ausfall, sollte er durch ein Verschulden oder Nicht-Erfüllung des Bieters zustande kommen. 

Wichtige Rahmenbedingungen und Voraussetzungen

Damit eine Bietungsbürgschaft ihren Zweck erfüllt, muss sie meist maßgeschneidert werden. Die Rahmenbedingungen gibt zum großen Teil der ausschreibende Partner vor. Unternehmen, die sich an einer Ausschreibung beteiligen wollen, sollten die genannten Voraussetzungen daher sorgfältig studieren – auch, um später nicht durch die Konditionen benachteiligt zu werden. Die wichtigsten Aspekte sollen hier vorgestellt werden. 

  • Laufzeit: Die Laufzeit deckt in den meisten Fällen den Ausschreibungsprozess bis zum Abschluss bzw. Vertragsunterzeichnung ab. 
  • Höhe der garantierten Summe: Die Höhe der Sicherheitist prozentual abhängig vom Auftragswert. Selbst wenn die diese fünf Prozent beträgt, ist dies bei umfangreichen Projekten häufig ein Betrag in fünf- oder sechsstelliger Höhe, wenn nicht mehr. 
  • Anforderungen: Genau spezifiziert ist in einer Ausschreibung, welche Erwartungen die Teilnehmer erfüllen müssen – insbesondere hinsichtlich ihrer personellen und technischen Kapazitäten und der vorhandenen Erfahrung mit vergleichbaren Projekten. 
  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Für Bieter sind die Voraussetzungen sehr relevant, unter denen eine Bürgschaft oder Garantie in Anspruch genommen wird. Die Rechtsform hinsichtlich der Schuldabhängigkeit unterscheidet hier deutlich zwischen Garantie und Bürgschaft. Für letztere setzt das BGB die Rahmenbedingungen und Verantwortung fest. 
  • Verfahren zur Freigabe: Wie und wann ein Unternehmen aus seinen Verpflichtungen entlassen wird, sollte genau formuliert sein. Ebenso, ob die Bietungsbürgschaft nach Abschluss der Verträge in eine andere Bürgschaft überführt wird, beispielsweise zur Vertragserfüllung.  

Ergänzende Sicherheit durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Bietungsgarantie oder Bietungsbürgschaft ist sinnvoll, deckt jedoch keinesfalls alle Risiken einer Ausschreibung ab. Sie stellt lediglich sicher, dass der angestrebte Kontrakt zustande kommt. Nicht gewährleistet ist jedoch, dass der Bieter die Bonität, Qualifikation und Mittel mitbringt, um ein größeres, zeit- und kostenintensives Projekt zu realisieren. Das zeigt sich erst bei fortschreitender Arbeit. Um die Vertragserfüllung abzusichern, werden Bietungsbürgschaften daher häufig durch Vertragserfüllungsbürgschaften abgelöst. 

Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen

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Praxisbeispiel: So funktioniert die Bietungsbürgschaft  

Um bei einer Ausschreibung überhaupt berücksichtigt zu werden, müssen Teilnehmer zusammen mit ihrem Angebot die geforderten Sicherheiten beibringen – die Höhe der verlangten Summe ist in der Ausschreibung bereits eindeutig festgelegt.  Sie kann auf zwei Arten erbracht werden: 

  • Bieter nutzen den Bankaval (Bankbürgschaft) und legen dazu einen Teil ihrer Kreditlinie bei der Hausbank fest. Das Kapital kann während der Laufzeit der Bürgschaft nicht anderweitig verwendet werden, die Gebühren der Bank müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Die Bearbeitung kann eine längere Zeit in Anspruch nehmen. 
  • Alternativ können Unternehmer auch auf eine Bietungsbürgschaft zurückgreifen. Ansprechpartner sind in diesem Fall qualifizierte, seriöse Versicherungsmakler, die unabhängig von den Versicherern vorgehen. Sie prüfen den individuellen Fall, die finanzielle Situation des Unternehmens und legen dann die bestmögliche Ausgestaltung vor.

Fazit

Wirklich interessante Großaufträge sichern sich Unternehmen durch die Teilnahme an einer Ausschreibung. Dazu müssen sie allerdings Sicherheiten beibringen. Auf internationaler Ebene meist Bürgschaftsgarantien und national meist Bietungsbürgschaften (über Bank oder Versicherer). Gefordert wird ein prozentualer Anteil des Auftragswerts als Sicherheit für den Auftraggeber. 

Eine Bürgschaft kann als Bankaval beigebracht werden, reduziert dabei aber die Kreditlinie in Höhe der Bürgschaft. Besser ist deshalb, sich für die benötigte Bietungsbürgschaft an einen kompetenten, unabhängigen Versicherungsmakler zu wenden. Die Experten vergleichen die besten Angebote bei Versicherern und passen die Bietungsbürgschaft dem Unternehmen und den Anforderungen an.  

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.

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