Die Bietungsgarantie ist eine Form der Absicherung, die in erster Linie bei Ausschreibungsverfahren gefordert wird. Sie dient dazu eine gewisse Ernsthaftigkeit bei den Bietenden sicherzustellen und schützt den Auftraggeber vor Ausfällen und Kosten, wenn der ausgewählte Kandidat einen Rückzieher macht oder den Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Bietungsgarantien und Bietungsbürgschaften werden oft als Synonyme verwendet. In der Tat erfüllen beide die gleichen Funktionen: Sie stellen ein Sicherheitsheitsinstrument zum Schutz des Auftraggebers dar, erhöhen die Verbindlichkeit und können durch Banken und Versicherungen ausgestellt werden. Meist werden Garantien bei internationalen Ausschreibungen angewendet, während Bürgschaften insbesondere in Deutschland Anwendung finden. Zudem ist eine Garantie verschuldensunabhängig, eine Bürgschaft ist abhängig vom Verschulden des Bieters.
Bietungsgarantie: Wichtige Fakten auf einen Blick
Was ist eine Bietungsgarantie und eine Bietungsbürgschaft?
Eine Bietungsgarantie wird häufig in der Baubranche gefordert, vor allem wenn es um große Projekte geht. Es handelt sich dabei um eine Garantieerklärung über eine bestimmten Betrag, der von eine Bank oder Versicherung dann ausgezahlt wirde, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Die Garantie wird zusammen mit dem Angebot bei einer Ausschreibung abgegeben und behält ihre Gültigkeit für drei bis sechs Monate, je nach Ausgestaltung der Ausschreibung und bis Vertrag geschlossen bzw. das Auschreibungsverfahren beendet ist.
Die Sicherheit verlangt stets der Auftraggeber von den Bietenden. Aktiviert wird die Garantie, wenn ein Bewerber den Zuschlag erhält, sich dann aber weigert oder nicht mehr in der Lage ist, den erforderlichen Kontrakt zu unterzeichnen.
Die Bietungsgarantie deckt die Kosten für die erneute Ausschreibung oder Bearbeitung der Bewerbungen und die daraus entstehenden zeitlichen Verzögerungen. Der Garantiensumme kann bis zu zehn Prozent des Auftragswerts ausmachen.
Eine Bietungsbürgschaft ist fast gleichwertig einsetzbar, in erster Linie für inländische Projekte. Bürgschaften haben ihre rechtliche Grundlage im BGB.
Wann und wo findet eine solche Sicherheit Anwendung?
Vor allem die Baubranche ist ein Sektor, der viel Kapital bewegt – das beginnt bereits bei der Ausschreibung. Um sich abzusichern, fordern Auftraggeber Sicherheiten schon vor dem Zuschlag. Denn Verzögerungen und Ausfälle treiben die Kosten für alle Beteiligten in die Höhe. Daher sind Baubürgschaften sehr vielseitig ausgestaltet und Bietungsbürgschaften gehören ebenfalls dazu.
Abhängig von ihrer formalen Ausgestaltung können Bietungsgarantien allen Beteiligten zugute kommen:
Wofür brauchen Unternehmen Bietungsbürgschaften?
Gerade die höheren Auftragswerte lukrativer Projekte der öffentlichen Hand verlangen den Bewerbern um solche Aufträge hohe Zusicherungen ab. Über einige Monate steht das Kapital für die Sicherheit nicht zur Verfügung – das bedeutet für Auftragnehmer eine Mehrfachbelastung:
Für Bauunternehmer mit den Kapazitäten und Kompetenzen für größere Bauprojekte ist die erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibung mehr als der Zugang zu einem finanziell attraktiven Auftrag – sie kommt auch der Reputation zugute. Über den Weg einer Bürgschaftsgarantie oder Bürgschaftsversicherung erbringen Bauunternehmen und andere Firmen die nötige Sicherheit.
Vergleich: Bietungsgarantie vs. Bietungsbürgschaft
Garantien werden eher bei internationalen Abschlüssen erbracht. Im Gegensatz zur Bietungsbürgschaft verpflichten sie den Garanten einseitig und ohne Berücksichtigung des eigenen Verschuldens zur Erbringung der festgelegten Zahlung. Die Konditionen der Garantie werden häufig vom Ausschreiber formuliert und sind für Bieter verpflichtend. Bietungsbürgschaften sind die Alternative im nationalen Kontext – sie unterscheiden sich von der Bietungsgarantie dadurch, dass sie nur bei einem Verschulden des Bieters greifen.
Bietungsgarantie
Bietungsbürgschaft
Rechtliche Grundlagen
Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen müssen verschiedene rechtliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören
Um das Finanzrisiko für den Ausschreiber zu decken, werden Beträge als Sicherheit verlangt, die die Kosten einer erneuten Ausschreibung oder Verzögerung abdecken, falls der Bieter nach Zuschlagserteilung den Vertrag nicht unterzeichnet. Anders als die international übliche Garantie ist die Bietungsbürgschaft eine von vielen Bürgschaftsarten, ausgestaltet gemäß § 765 ff. BGB.
Sie macht aus dem Verhältnis zweier Parteien – nämlich Ausschreiber und Bieter – eine Dreiecks-Konstellation. Der Bürge – im Fall einer Bürgschaftsversicherung der Versicherer – tritt zwischen Ausschreiber und Bieter und übernimmt den vertraglich festgelegten Ausfall, sollte er durch ein Verschulden oder Nicht-Erfüllung des Bieters zustande kommen.
Wichtige Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
Damit eine Bietungsbürgschaft ihren Zweck erfüllt, muss sie meist maßgeschneidert werden. Die Rahmenbedingungen gibt zum großen Teil der ausschreibende Partner vor. Unternehmen, die sich an einer Ausschreibung beteiligen wollen, sollten die genannten Voraussetzungen daher sorgfältig studieren – auch, um später nicht durch die Konditionen benachteiligt zu werden. Die wichtigsten Aspekte sollen hier vorgestellt werden.
Ergänzende Sicherheit durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Bietungsgarantie oder Bietungsbürgschaft ist sinnvoll, deckt jedoch keinesfalls alle Risiken einer Ausschreibung ab. Sie stellt lediglich sicher, dass der angestrebte Kontrakt zustande kommt. Nicht gewährleistet ist jedoch, dass der Bieter die Bonität, Qualifikation und Mittel mitbringt, um ein größeres, zeit- und kostenintensives Projekt zu realisieren. Das zeigt sich erst bei fortschreitender Arbeit. Um die Vertragserfüllung abzusichern, werden Bietungsbürgschaften daher häufig durch Vertragserfüllungsbürgschaften abgelöst.
Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen

Praxisbeispiel: So funktioniert die Bietungsbürgschaft
Um bei einer Ausschreibung überhaupt berücksichtigt zu werden, müssen Teilnehmer zusammen mit ihrem Angebot die geforderten Sicherheiten beibringen – die Höhe der verlangten Summe ist in der Ausschreibung bereits eindeutig festgelegt. Sie kann auf zwei Arten erbracht werden:
Fazit
Wirklich interessante Großaufträge sichern sich Unternehmen durch die Teilnahme an einer Ausschreibung. Dazu müssen sie allerdings Sicherheiten beibringen. Auf internationaler Ebene meist Bürgschaftsgarantien und national meist Bietungsbürgschaften (über Bank oder Versicherer). Gefordert wird ein prozentualer Anteil des Auftragswerts als Sicherheit für den Auftraggeber.
Eine Bürgschaft kann als Bankaval beigebracht werden, reduziert dabei aber die Kreditlinie in Höhe der Bürgschaft. Besser ist deshalb, sich für die benötigte Bietungsbürgschaft an einen kompetenten, unabhängigen Versicherungsmakler zu wenden. Die Experten vergleichen die besten Angebote bei Versicherern und passen die Bietungsbürgschaft dem Unternehmen und den Anforderungen an.