Der Abschluss einer Rückbaubürgschaft für Windkraft- und Solaranlagen ist für sämtliche Betreiber und Branchenunternehmen in Deutschland verpflichtend. Die Rückbaubürgschaft soll dem Eigentümer des Grundstücks die Sicherheit geben, nach Einstellung des Anlagenbetriebs wieder auf eine intakte Grundstücksfläche zurückgreifen zu können. Doch welche Verpflichtungen bestehen genau und welche Rahmenwerte sind beim Rückbau von Windkraftanlagen oder größeren Industrieobjekten zu beachten? Dieser Artikel informiert Sie umfassend und macht Sie mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut.
Rückbaubürgschaft im Überblick:
Rückbaubürgschaft: Was ist das genau?
Die Energiewende in Deutschland ist eine ökologische und gesellschaftliche Herausforderung. Ohne die Inbetriebnahme einer Vielzahl von Windkraft- und Solaranlagen ist die Abkehr von fossilen Energieträgern kaum möglich. Betreiber von Anlagenparks und Investoren suchen deshalb regelmäßig nach neuen Grundstücksflächen, auf denen sie ihre Anlagen betreiben können. Ein ähnlicher Flächenbedarf ergibt sich auch in anderen Industriezweigen.
Für Eigentümer von Grundstücksflächen, beispielsweise Landwirte oder Gemeinden, ist die Bereitstellung ungenutzter Flächen zur Miete oder gegen eine andere Art der Entschädigung lukrativ. Doch was passiert, wenn der Betrieb der Energieanlage in einigen Jahren oder Jahrzehnten eingestellt wird? Hier könnten Eigentümer vor einer Bereitstellung zurückschrecken, wenn sprichwörtlich „verbrannte Erde“ hinterlassen wird.
Eine Rückbaubürgschaft löst dieses Problem. Mit dieser sichert der Betreiber zu, den Grund und Boden nach dem Rückbau von Windkraftanlagen oder anderen Industrieanlagen in seinem Ausgangszustand zu übergeben.
Wer bezahlt den Rückbau großer Industrieanlagen und Kraftwerke?
Nach den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland ist fast immer der Betreiber einer Windenergieanlage, Solarparks oder anderen Industrieanlagen zur Finanzierung des Rückbaus verpflichtet.
Um die Kosten für Stilllegung und Rückbau von Anlagen bewerkstelligen zu können, sollten Rückstellungen über die Jahre der Betriebslaufzeit hinweg gebildet werden. Da die Kosten enorm sein können, ist eine Bürgschaft oder ähnliche Absicherung verpflichtend. Sie springt bei Insolvenz oder nicht ausreichender Rücklagen ein, damit der Eigentümer des Grundstücks wieder auf ein intaktes Grundstück zurückgreifen kann.
Ein aktuelles Thema ist die Stilllegung der letzten Atomkraftwerke in Deutschland. Hier weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz explizit auf den Umstand hin, dass die Betreiber gemäß Atomgesetz zum Kraftwerk Rückbau verpflichtet sind (Quelle: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/kernenergie-stilllegung-rueckbau-kernkraftwerke.html).
Achtung: Eine Rückbaubürgschaft für Windkraft, Solar oder Industrie garantiert nur den Rückbau, nicht aber die Rekultivierung. Hier können zusätzliche Kosten auf den Betreiber zukommen, beispielsweise wenn durch eine bisherige Versiegelung die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen nicht ohne weiteres möglich ist. Eine zusätzliche Absicherung dieser Art lässt sich im Rahmen einer Rekultivierungsbürgschaft abschließen.
Für wen ist eine Rückbaubürgschaft eine Pflicht?
Grundsätzlich ist zwischen der gesetzlichen Verpflichtung zum Rückbau und der Pflicht zum Abschluss einer Rückbaubürgschaft zu unterscheiden. Die Pflicht, einen Rückbau von Industrieanlagen oder Energieanlagen vorzunehmen, ergibt sich durch die Vorgaben des Gesetzgebers. Im Rahmen des mehrstufigen Genehmigungsverfahrens hat der angehende Betreiber sich zum Rückbau nach der vorgesehenen Betriebszeit zu verpflichten und den Abschluss einer Absicherung des Rückbaus nachzuweisen.
Eine verpflichtende Bürgschaft als Sicherheit für den Eigentümer abzuschließen, leitet sich aus dieser Vorgabe nicht her. Gemäß § 5, Absatz 5, Satz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat die zuständige Baugenehmigungsbehörde allerdings die Erteilung der Genehmigung von einer entsprechenden Absicherung abhängig zu machen. Dies kann über eine Rückbaubürgschaft erfolgen, ebenso wie die Hinterlegung von Kapital, Verpfändungen oder anderen Sicherheiten.
Die Absicherung über eine Rückbaubürgerschaft gehört in der Praxis zu den bevorzugten Lösungen, da sie einfach und sicher abgewickelt werden kann. Neben dem Gesetzgeber ist auch dem Eigentümer der Grundstücke wichtig, dass die gewählte Form der Absicherung insolvenzfest ist. Ansonsten riskiert dieser, beispielsweise bei einer Insolvenz oder sonstigen Zahlungsunfähigkeit des Betreibers, die Kosten für den Rückbau und die erneute Nutzung seiner Flächen selbst tragen zu müssen.
Die gesetzlichen Vorschriften im Detail
Die Verpflichtung zum Rückbau der Anlage durch den Betreiber wird durch das Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Absatz 5 geregelt. Während die ersten vier Paragrafen die Arten der Flächennutzung definieren, beispielsweise für den Aufbau eines Wind- oder Solarparks, verpflichtet dieser Paragraf den Betreiber zum Rückbau nach dauerhafter Stilllegung der Anlage sowie zur Beseitigung vorgenommener Bodenversiegelungen.
Unabhängig von einer festgelegten Gesamtlaufzeit kann eine dauerhafte Nutzungsaufgabe angenommen werden, wenn die Anlage seit zwölf Monaten oder länger keinen Strom mehr produziert. Hier können Gemeinden oder Eigentümer der Grundstücksflächen aktiv auf den Betreiber zugehen und einen Rückbau einfordern, der ihnen eine baldige Nutzung der eigenen Flächen wieder zusichert.
Hier spielt der § 179 BauGB mit dem Rückbau- und Entsiegelungsgebot ein. Neben Missständen und Mängeln, die der Gesetzgeber über den § 177 definiert, kann auch die Verletzung der Bebauungspläne zur Forderung nach einem Rückbau berechtigen. Hier ist die Frage, ob eine einfache Anpassung der Verstöße möglich ist, um die erbauten Anlagen gemäß der Bebauungspläne betreiben zu können.
Wann muss man eine Rückbaubürgschaft abschließen?
Angehende Betreiber sollten sich frühzeitig um eine Sicherheit in Form einer Rückbaubürgschaft bemühen. Wie oben beschrieben, ist sie eine essenzielle Voraussetzung für die Genehmigung der Anlage. Der Genehmigungsprozess erstreckt sich im Regelfall über Monate hinweg und verläuft mehrstufig. Die Genehmigungsbehörden der Bundesländer gehen formal unterschiedlich vor, so dass es keinen einheitlichen, optimalen Zeitpunkt gibt. Umso mehr ist anzuraten, sich in den ersten Projektphasen um eine geeignete Rückbaubürgschaft für Windkraft, Solar oder Industrie zu kümmern.
Rückbaubürgschaft: Einfach erklärt
Diese und weitere Fragen beantwortet unsere Spezialistin für Bürgschaften in unserem Video zum Thema Rückbaubürgschaften.
Fazit
Als Betreiber sind Sie zur Finanzierung des Rückbaus verpflichtet. Mit einer Rückbaubürgschaft greifen Sie auf das etablierteste Hilfsmittel zurück, um dem Eigentümer der Grundstücksflächen und dem Gesetzgeber gleichermaßen hierüber eine Sicherheit zu geben. Gleichzeitig schonen Sie mit einer Bürgschaft Ihre Liquidität. In einer Frühphase abgeschlossen, beschleunigen Sie zudem die Genehmigung Ihrer Wind- oder Solarkraftanlage erheblich.