Was sollen Mieter bei einem gewerblichen Untermietvertrag beachten?

Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine große Büroetage gemietet hat, sich die Mitarbeiterzahl aber verkleinert und Teile der Fläche dauerhaft leerstehen, kann ein gewerblicher Untermietvertrag wirtschaftlich sinnvoll werden. In diesem Fall vermietet der Hauptmieter die ungenutzten Räume oder Teilflächen an ein anderes Unternehmen weiter. Damit dieses Untermietverhältnis rechtssicher ist, braucht es klare vertragliche Regelungen. In diesem Beitrag bekommen Sie daher kompaktes Wissen, was speziell die Mieter bei einem Untermietvertrag für den Gewerberaum beachten müssen.  

Untermietvertrag Gewerbe im Überblick

  • Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Vermieters zulässig 
  • Im Gegensatz zur Wohnraummiete besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung.
  • Die Zustimmung sollte zur Rechtssicherheit immer schriftlich eingeholt werden
  • Hauptmieter, Untermieter und Vermieter bilden ein rechtlich voneinander abhängiges Vertragsgeflecht

Was sind die rechtlichen Grundlagen beim Gewerbemietvertrag zur Untervermietung?

Ein Untermietvertrag für Gewerberäume ist gemäß § 540 BGB nur mit der Zustimmung des Vermieters zulässig (Zustimmungsklausel). Anders als bei der Wohnraumuntervermietung besteht hier kein gesetzlicher Anspruch auf eine Genehmigung. Die Zustimmung sollte immer schriftlich erfolgen und kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden. Im letzteren Fall kann das Verhalten des Vermieters so ausgelegt werden, dass er einverstanden ist.

Rolle der Vertragsparteien bei einem Gewerbemietvertrag: 

  • Hauptmieter – bleibt Vertragspartner des Vermieters und trägt die Verantwortung für Mietzahlungen, die ordnungsgemäße Nutzung und eventuelle Schäden. 
  • Untermieter – schließt den Untermietvertrag mit dem Hauptmieter und nutzt die Gewerberäume nach den vereinbarten Bedingungen. 
  • Vermieter/Eigentümer – erteilt oder verweigert die Zustimmung und prüft, ob die Nutzung durch den Untermieter mit dem Hauptmietvertrag vereinbar ist. 

Welche Besonderheiten gelten bei einem gewerblichen Untermietvertrag für Mieter?

Für Mieter, die ihre Gewerberäume ganz oder teilweise untervermieten möchten und diejenigen, die die Räume dann mieten, muss das Vertragsverhältnis immer dreiseitig betrachtet werden. Der Hauptmieter steht in einem Vertragsverhältnis zum Vermieter (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig in einem separaten Untermietverhältnis zum Untermieter (Untermietvertrag). Beide Verträge müssen inhaltlich aufeinander abgestimmt sein, weil sonst leicht widersprüchliche Regelungen entstehen.   

Ein BeispielIst im Hauptmietvertrag die Nutzung ausschließlich als Büro erlaubt, darf im Untermietvertrag nicht die Einrichtung eines Cafés vereinbart werden, auch wenn sich Hauptmieter und Untermieter einig sind. 

Eine weitere Besonderheit bei der gewerblichen Untermiete besteht darin, dass der Hauptmieter auch für die Schäden haftet, die der Untermieter verursacht. Er trägt die volle Verantwortung für die Nutzung seiner Mietsache.   

Tipp: Die Kaution des Untermieters deckt ausschließlich Ansprüche aus dem Untermietvertrag ab. Sie ersetzt nicht die Kaution im Gewerbemietvertrag, die der Hauptmieter an den Vermieter gezahlt hat. 

Kaution bei der Untervermietung von Gewerberäumen

Der Hauptmieter hat in aller Regel bereits eine gewerbliche Mietkaution bei seinem Vermieter hinterlegt, die als finanzielle Absicherung für eventuelle Schäden an der Mietsache oder Zahlungsausfälle dient.   

Vermietet der Hauptmieter die Räume weiter, kann er ebenfalls eine Kaution vom Untermieter verlangen. Diese schützt ihn als Hauptmieter, falls der Untermieter seine Mietzahlungen nicht leistet, Nebenkosten schuldig bleibt oder Schäden verursacht

Regelung der finanziellen Verpflichtungen bei einem Untermietvertrag für das Büro

Untermieter zahlen an die Hauptmieter monatlich Miete einschließlich der Nebenkosten. Die Höhe der Untermiete sollte sich am Anteil der vom Untermieter genutzten Fläche sowie an der im Hauptmietvertrag vereinbarten Miete orientieren. 

Ein Beispiel: 
Ein Hauptmieter zahlt für eine 200 m² große Bürofläche 4.000 € Nettomiete pro Monat. Er möchte 50 m² an einen Untermieter abgeben. Entsprechend dem Flächenanteil von 25 % würde sich eine rechnerische Untermiete von 1.000 € ergeben (4.000 € × 25 %). Werden dem Untermieter zusätzlich Gemeinschaftsflächen wie Küche oder Besprechungsraum mit zur Verfügung gestellt, kann der Betrag entsprechend angepasst werden. 

Die Nebenkosten sollten separat ausgewiesen und so gestaltet werden, dass sie den tatsächlichen Verbrauch oder eine faire Aufteilung widerspiegeln. Sie werden üblicherweise ebenfalls nach Quadratmetern berechnet oder wenn möglich, bringt man eigene Zähler an.   

Welche Kündigungsfristen gelten in einem gewerblichen Untermietvertrag? 

Für gewerbliche Untermietverträge gelten keine speziellen gesetzlichen Schutzvorschriften wie im Wohnraummietrecht. Wenn im Vertrag keine Frist vereinbart wurde, greift § 580a Abs. 2 BGB: Eine Kündigung ist bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Quartals möglich. 

Mieter sollten jedoch im Vorfeld über die Laufzeit sprechen. In der Praxis haben sich drei Monate zum Monatsende durchgesetzt, damit Mieter flexibel auf betriebliche Veränderungen reagieren können.  

Gut zu wissen: Wird ein Büro nur übergangsweise benötigt, kann im Untermietvertrag beispielsweise eine befristete Laufzeit von sechs Monaten mit einmonatiger Verlängerungsoption festgelegt werden. 

Welche Nachteile kann ein Untermietvertrag für Haupt- und Untermieter haben?

Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter weiterhin für alle Pflichten aus dem Hauptmietvertrag, also auch für Schäden oder Vertragsverletzungen, die der Untermieter verursacht. Kommt der Untermieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, muss der Hauptmieter die Miete dennoch vollständig begleichen. Zudem ist er an die Laufzeit und Bedingungen des Hauptmietvertrags gebunden und kann den Untermietvertrag nicht ohne Weiteres unabhängig davon beenden. Es können sich schlussendlich Konflikte zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter aus der Untervermietung ergeben, wenn der Untermieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. 

Für den Untermieter liegt das größte Risiko darin, dass sein Vertrag von der Gültigkeit des Hauptmietvertrags abhängt. Wird dieser gekündigt oder nicht verlängert, endet meistens auch das Untermietverhältnis. Er hat generell weniger Mitspracherechte als der direkte Mieter und ist darauf angewiesen, dass der Hauptmieter die Nebenkostenabrechnungen transparent und korrekt weitergibt. 

Untermietvertrag gewerblich: Vorlagen und Muster immer individuell anpassen

Für einen Untermietvertrag im Gewerbe existieren Vorlagen und Muster im Internet, die als Orientierung hilfreich sind. Sie geben einen Eindruck von der grundsätzlichen Struktur und welche wichtigsten Vertragsklauseln enthalten sein sollten. Dennoch sollten Hauptmieter und Untermieter ein Muster niemals 1:1 übernehmen, da jeder gewerbliche Untermietvertrag individuell auf die konkrete Immobilie, die Nutzungsart und die Laufzeit zugeschnitten werden muss. Standardformulierungen berücksichtigen nicht alle Besonderheiten eines spezifischen Mietobjekts oder einer Branche. Es lohnt daher immer, individuelle Anpassungen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht vornehmen zu lassen

Kautionslösungen für gewerbliche Mietverträge   

Der Hauptmieter haftet auch für potenzielle Schäden aus der Untervermietung und hinterlegt dafür eine gewerbliche Mietkaution. Eine beliebte Lösung gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist die Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur Barkaution. Sie sichert das Mietverhältnis zuverlässig ab und hält gleichzeitig Ihre Liquidität frei. 

Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen

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Welche Vertragsdaten gehören in einen gewerblichen Untermietvertrag?

Damit ein gewerblicher Untermietvertrag rechtssicher für die Mieter ist, sollten die folgenden Punkte klar geregelt werden: 

  • Beginn des Untermietverhältnisses: exaktes Startdatum festlegen 
  • Mietdauer: Ein gewerblicher Untermietvertrag kann zeitlich befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Hauptmieter müssen darauf achten, dass die Laufzeit des Untermietvertrags nicht über die Dauer des eigenen Hauptmietvertrags hinausgeht. 
  • Instandhaltung: Untermieter können vertraglich dazu verpflichtet werden, sich um die Instandhaltung und die Reparatur der untervermieteten Räume zu kümmern.  
  • Rückgabezustand: Es sollte eindeutig festgelegt sein, in welchem Zustand der Untermieter die Räume am Ende der Mietzeit zurückgeben muss, z. B. mit oder ohne Rückbau von Einbauten. 
  • Nebenkosten: Es sollte eine klare Regelung zur Beteiligung an den Nebenkosten im Untermietvertrag für die Geschäftsräume geben.  
  • Verlängerungsoptionen: schriftlich festhalten, ob und wie sich das Untermietverhältnis verlängern kann. 
  • Zulässiger Mietzweck: präzise beschreiben, welche Art von Nutzung erlaubt ist. 
  • Genehmigungspflicht für Änderungen: festlegen, dass bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen nur mit Zustimmung erfolgen dürfen. 

Fazit: So lässt sich ein gewerblicher Untermietvertrag am besten gestalten

Ein gewerblicher Untermietvertrag ist für viele Gewerbetreibende eine sinnvolle Lösung, damit keine unnötigen Kosten durch einen Leerstand von Räumen entstehen. Die Voraussetzung für ein entspanntes und lohnenswertes Vertragsverhältnis ist aber, dass alle Vereinbarungen klar, vollständig und mit dem Hauptmietvertrag abgestimmt werden.  

Für Untermieter gilt: Das Vertragsverhältnis hängt unmittelbar vom Hauptmietvertrag ab. Daher ist eine sorgfältige Prüfung, eine transparente Regelung und eine verlässliche Absicherung beispielsweise durch eine Mietkaution oder eine Bürgschaft unerlässlich, um spätere Konflikte zu vermeiden.   

Disclaimer: Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder entspricht keiner Rechtsberatung. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Anwalt für die Klärung gesetzlicher Sachverhalte.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.