Die Mietkaution im Gewerbe ist ein zentrales Thema für Unternehmer, Selbstständige und Entscheider, die Büroräume, Lagerflächen oder Produktionsstätten anmieten. Doch wie lässt sich die Mietkaution buchen, wie erfolgt die Bilanzierung und welche Besonderheiten gelten für die Buchhaltung?
Hier finden Sie alle Antworten – praxisnah, verständlich und mit konkreten Buchungssätzen.
Buchungssatz der geleisteten Mietkaution
Wird die Mietkaution gezahlt, stellt sie für das Unternehmen eine Forderung gegenüber dem Vermieter dar. In der Buchhaltung wird die Mietkaution daher als sonstiger Vermögensgegenstand auf der Aktivseite der Bilanz erfasst – nicht als Anlagevermögen, da sie dem Unternehmen nicht dauerhaft dient, sondern nach Vertragsende zurückzuerhalten ist.
Typischer Buchungssatz:
Mietkaution (Aktivkonto) an Bank (bzw. Unternehmenskonto)
Das Konto für die Mietkaution kann je nach Kontenrahmen unterschiedlich lauten, z. B. SKR03: 1360 „Geleistete Kautionen“ oder SKR04: 1350.
Praxisbeispiel:
Sie zahlen eine Barkaution von 10.000 € für Ihre neuen Büroräume:
1360 Geleistete Kautionen 10.000 € an 1200 Bank 10.000 €
Hinweis: Die Mietkaution ist in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig, da sie keine Gegenleistung für eine Leistung darstellt.
Bilanzieren: Jahresabschluss & Bilanz
Die Mietkaution wird im Jahresabschluss unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Sie zählt nicht zum Anlagevermögen, sondern zum Umlaufvermögen, da die Rückzahlung nach Mietende zu erwarten ist.
Bilanzausweis:
Wichtiger Punkt: Eine Abschreibung auf die Mietkaution erfolgt nur, wenn absehbar ist, dass der Betrag nicht oder nicht vollständig zurückgezahlt wird, etwa bei Schäden oder Mietrückständen.
Ausbuchen: Rückzahlung oder Verrechnung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Mietkaution in der Regel zurückgezahlt. In der Buchhaltung erfolgt dann die Ausbuchung:
Bank (bzw. Unternehmenskonto) an Mietkaution (Aktivkonto)
Beispiel Rückzahlung:
1200Bank 10.000 € an 1360Geleistete Kautionen 10.000 €
Wird die Kaution teilweise oder ganz einbehalten (z. B. wegen Schäden), ist der einbehaltene Betrag als Aufwand zu verbuchen, etwa auf das Konto „sonstige betriebliche Aufwendungen“:
Sonstige betriebliche Aufwendungen an Mietkaution (Aktivkonto)
Sonderfälle und steuerliche Aspekte
Mietkaution in der Buchhaltung: Konten, Buchungssätze und Tipps
Zusammenfassend empfehlen wir Ihnen folgende Tabelle zur Merkhilfe:
Vorgang | Buchungssatz (SKR03) | Bemerkung |
---|---|---|
Einzahlung Kaution | 1360 an 1200 | Aktivierung als Vermögenswert |
Rückzahlung Kaution | 1200 an 1360 | Ausbuchung nach Vertragsende |
Einbehalt (Schaden) | 6790 an 1360 | Aufwand buchen |
Mietkautionsbürgschaft | 4370 an 1200 | Prämie als Aufwand (Versicherungs allgemein) |
Mietkaution buchen im Gewerbe – mit System und Weitblick
Die korrekte Buchung und Bilanzierung der Mietkaution im Gewerbe ist essentiell für eine transparente Buchhaltung und sichert Ihnen steuerliche Vorteile.
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Häufige Fragen zur Mietkaution im Gewerbe
Muss die Mietkaution als Anlagevermögen gebucht werden?
Nein, die Mietkaution zählt zum Umlaufvermögen, da sie nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dient.
Wie erfolgt die Abschreibung einer Mietkaution?
Eine Abschreibung ist nur erforderlich, wenn die Rückzahlung ganz oder teilweise nicht zu erwarten ist.
Wie wird die Mietkaution im Jahresabschluss behandelt?
Sie erscheint als sonstiger Vermögensgegenstand in der Bilanz, bis zur Rückzahlung oder Verrechnung.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.