Eine Mietkautionsbürgschaft im gewerblichen Bereich bietet Unternehmen erhebliche Liquiditätsvorteile gegenüber traditionellen Barkautionen. Doch was passiert, wenn der Vermieter Ansprüche aus der Bürgschaft geltend machen will?
Ob wegen Mietrückständen, Schäden oder anderer Streitpunkte: Als Mieter sollten Sie wissen, wann eine Inanspruchnahme rechtmäßig ist, welche Nachweise der Vermieter erbringen muss und welche Rechte Sie haben. Die SHL Gruppe klärt Sie darüber auf.
Unser Kernteam für Bürgschaftsversicherungen
Mehr als 10.000 Bürgschaften und Bürgschaftslösungen hat das erfahrene Team von SHL bereits umgesetzt – für Firmen aus unterschiedlichen Branchen, vom Startup bis zum etablierten Unternehmen. Viele unserer Kunden halten uns bereits seit Jahren die Treue und das oft schon seit der Gründung. Wir sind für Sie da!

Kritaya Moschna
Spezialistin Kautionsversicherungen

Melanie Larcher
Spezialistin Kautionsversicherungen

Lina Rosa
Spezialistin Kautionsversicherungen

Sebastian Kink
Geschäftsführer
Wann kann eine Mietkautionsbürgschaft eingefordert werden?
Ein Vermieter kann eine Mietkautionsbürgschaft nur in Anspruch nehmen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Typische Gründe umfassen:
Der entscheidende Punkt: Ein berechtigter Anspruch liegt also nur dann vor, wenn die Forderung konkret, nachvollziehbar und nachweisbar ist. Der Vermieter muss dafür in der Regel eine formelle Schadensmeldung beim Bürgen einreichen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Artikel dazu.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Damit der Bürge (z. B. Bank oder Versicherung) auszahlt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Substantiierung der Forderung
Vermieter müssen ihre Ansprüche detailliert belegen können. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus – konkrete Schadensnachweise, Fotos, Kostenvoranschläge und nachvollziehbare Berechnungen sind erforderlich.
Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit
Die geltend gemachten Ansprüche müssen verhältnismäßig und angemessen sein. Überhöhte Forderungen oder solche, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, können abgewiesen werden.
Rechte des Mieters im Verfahren
Der Mieter hat grundsätzlich das Recht auf Stellungnahme und kann gegen unberechtigte Forderungen Widerspruch einlegen. Bei strittigen Fällen kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden.
Bürgschaftsform beachten
Ob der Bürge sofort zahlt oder erst prüft, hängt davon ab, wie die Bürgschaft ausgestaltet ist – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Besonderheiten verschiedener Bürgschaftsarten
Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Fristen und Verjährung
Ansprüche aus einem Mietverhältnis, ob gewerblich oder privat, unterliegen in Deutschland grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§195 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch).
Die Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Für den Vermieter ist entscheidend, seine Ansprüche fristgerecht geltend zu machen, da verspätete Forderungen verjähren können. Ist eine Forderung verjährt, hat der Schuldner (Mieter) das Recht, die Zahlung zu verweigern.
Für den Mieter ist es wichtig, den Zeitpunkt der Forderung zu dokumentieren. Diese Dokumentation kann entscheidend sein, falls es zu Streitigkeiten über die Verjährung eines Anspruchs kommt.
Ihre Rechte als Mieter
Auch wenn der Bürge auszahlt: Die finanzielle Belastung trifft letztlich Sie als Mieter. Deshalb sollten Sie prüfen (lassen), ob der Anspruch berechtigt ist.
Sie haben das Recht:
Sichere Abwicklung durch professionelle Beratung
Eine Mietkautionsbürgschaft im gewerblichen Bereich – von Angebot bis zur Bereitstellung – sowie die Auszahlung einer Mietkautionsbürgschaft bzw. eine Inanspruchnahme durch den Vermieter erfordert fundierte Kenntnisse und sorgfältige Verfahrensabläufe. Während das Gewerbemietrecht erhebliche Gestaltungsfreiheiten bietet, bringt dies auch komplexe Herausforderungen mit sich.
Professionelle Beratung durch erfahrene Versicherungsmakler wie die SHL Gruppe gewährleistet Ihnen eine effiziente Abwicklung – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Schadensmeldung.
Wir sind bei allen Fragen zu Mietkautionsbürgschaften für Sie da!
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Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.