Ob wegen Mietrückständen, Schäden oder anderer Streitpunkte: Als Mieter sollten Sie wissen, wann eine Inanspruchnahme rechtmäßig ist, welche Nachweise der Vermieter erbringen muss und welche Rechte Sie haben. Die SHL Gruppe klärt Sie darüber auf.
Eine Mietkautionsbürgschaft im gewerblichen Bereich bietet Unternehmen erhebliche Liquiditätsvorteile gegenüber traditionellen Barkautionen. Doch was passiert, wenn der Vermieter Ansprüche aus der Bürgschaft geltend machen will?
Die SHL Gruppe klärt Sie darüber auf.
Unser Kernteam für Bürgschaftsversicherungen
Mehr als 10.000 Bürgschaften und Bürgschaftslösungen hat das erfahrene Team von SHL bereits umgesetzt – für Firmen aus unterschiedlichen Branchen, vom Startup bis zum etablierten Unternehmen. Viele unserer Kunden halten uns bereits seit Jahren die Treue und das oft schon seit der Gründung. Wir sind für Sie da!

Kritaya Moschna
Spezialistin Kautionsversicherungen

Melanie Larcher
Spezialistin Kautionsversicherungen

Lina Rosa
Spezialistin Kautionsversicherungen

Sebastian Kink
Geschäftsführer
Wann kann eine Mietkautionsbürgschaft eingefordert werden?
Ein Vermieter kann eine Mietkautionsbürgschaft nur in Anspruch nehmen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Typische Gründe umfassen:
Der entscheidende Punkt: Ein berechtigter Anspruch liegt also nur dann vor, wenn die Forderung konkret, nachvollziehbar und nachweisbar ist. Der Vermieter muss dafür in der Regel eine formelle Schadensmeldung beim Bürgen einreichen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Artikel dazu.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Damit der Bürge (z. B. Bank oder Versicherung) auszahlt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- 1Substantiierung der Forderung
Der Vermieter muss seinen Anspruch präzise und mit Belegen darlegen:
Pauschale Aussagen reichen nicht aus.
- 2Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit
Die Forderung muss im Verhältnis zum verursachten Schaden stehen. Unangemessen hohe Beträge oder nicht zum Mietverhältnis gehörende Posten können abgelehnt werden.
- 3Beteiligung des Mieters
Als Mieter haben Sie das Recht:
Bürgschaftsform beachten: Ob der Bürge sofort zahlt oder erst prüft, hängt davon ab, wie die Bürgschaft ausgestaltet ist – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Welche Bürgschaftsarten gibt es – und worin unterscheiden sie sich?
Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Tipp: Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss beraten, welche Bürgschaftsform für Ihr Mietverhältnis geeignet ist.
Welche Fristen gelten bei der Inanspruchnahme?
Auch bei einer Mietkautionsbürgschaft gelten gesetzliche Verjährungsfristen. Dabei ist es egal ob es sich um ein privates oder gewerbliches Mietverhältnis handelt:
Beispiel: Ein Schaden aus Mai 2025 kann bis 31.12.2028 geltend gemacht werden.
Für Vermieter: Machen Sie Ansprüche fristgerecht geltend, sonst erlöschen sie.
Für Mieter: Dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Forderung sorgfältig – das kann bei späteren Streitfällen entscheidend sein.
Ihre Rechte als Mieter
Auch wenn der Bürge auszahlt: Die finanzielle Belastung trifft letztlich Sie als Mieter. Deshalb sollten Sie prüfen (lassen), ob der Anspruch berechtigt ist.
Sie haben das Recht:
Sichere Abwicklung durch professionelle Beratung
Gerade im gewerblichen Mietbereich ist der Umgang mit Mietkautionsbürgschaften komplex. Unterschiedliche Bürgschaftsarten, formale Anforderungen und rechtliche Besonderheiten erfordern Erfahrung und Sorgfalt.
Die SHL Gruppe steht Ihnen als unabhängiger, mehrfach ausgezeichneter Versicherungsmakler beratend zur Seite – vom ersten Gespräch über Angebotsvegelich und Beantragung bis zur Abwicklung eines Schadensfalls.
Unsere Leistungen
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – für eine sichere und durchdachte Bürgschaftslösung!
Jetzt Beratungstermin buchen!
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
FAQ – Häufige Fragen zur Rechten, Pflichten & Auszahlung bei einer Mietkautionsbürgschaft
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft genau?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur Barkaution. Statt einer Überweisung an den Vermieter zu tätigen, beantragen Sie über einen Versicherungsmakler oder bei Bank oder Versicherung eine Bürgschaft über die Höhe der Kaution. Im Schadensfall haftet der Bürge gegenüber dem Vermieter. Bei Ihnen verbleibt das Kapital und damit Ihre Liquidität.
Wann kann der Vermieter auf die Mietkautionsbürgschaft zugreifen?
Nur bei berechtigten Forderungen, die Sie nicht begleichen können und wollen – etwa bei Mietrückständen, Schäden am Mietobjekt oder unterlassenen Schönheitsreparaturen. Die Forderung muss begründet, belegbar und verhältnismäßig sein
Was ist der Unterschied zwischen „selbstschuldnerischer Bürgschaft“ und „Bürgschaft auf erstes Anfordern“?
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft prüft der Bürge vor Auszahlung die Forderung. Bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern muss er sofort zahlen – der Mieter kann erst im Nachgang widersprechen. Letztere Variante birgt für Mieter ein höheres Risiko.
Welche Unterlagen muss der Vermieter bei Inanspruchnahme vorlegen?
In der Regel sind erforderlich:
Wie lange kann eine Mietkautionsbürgschaft geltend gemacht werden?
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§195 BGB). Danach ist die Forderung nicht mehr durchsetzbar.
Was kann ich als Mieter tun, wenn ich die Forderung für unberechtigt halte?
Sie können:
Gilt die Mietkautionsbürgschaft auch für gewerbliche Mietverhältnisse?
Ja – gerade im gewerblichen Bereich ist die Bürgschaftslösung beliebt, da sie Liquidität schont und flexible Vertragsgestaltungen ermöglicht. Die SHL Gruppe berät Sie gerne individuell dazu
Warum sollte ich mich bei der Auswahl beraten lassen?
Die Art und vor allem Ausgestaltung der Bürgschaft beeinflusst Ihre Rechte als Mieter maßgeblich. Eine unabhängige Beratung schützt Sie vor versteckten Risiken und sorgt für rechtssichere Vertragslösungen. Die SHL Gruppe ist auf gewerbliche Bürgschaften spezialisiert und begleitet Sie von Anfang an.
