Gewerbliche Mietverträge erfordern oft hohe Kautionssummen – Kapital, das im Unternehmen besser eingesetzt wäre. Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine attraktive Alternative zur Barkaution: Sie gibt dem Vermieter die nötige Sicherheit, ohne Ihre Liquidität zu binden.
Kommt es dennoch zu Mietrückständen, kann der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen.
Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zu Mietrückständen im gewerblichen Bereich!
Unser Kernteam für Bürgschaftsversicherungen
Mehr als 10.000 Bürgschaften und Bürgschaftslösungen hat das erfahrene Team von SHL bereits umgesetzt – für Firmen aus unterschiedlichen Branchen, vom Startup bis zum etablierten Unternehmen. Viele unserer Kunden halten uns bereits seit Jahren die Treue und das oft schon seit der Gründung. Wir sind für Sie da!

Kritaya Moschna
Spezialistin Kautionsversicherungen

Melanie Larcher
Spezialistin Kautionsversicherungen

Lina Rosa
Spezialistin Kautionsversicherungen

Sebastian Kink
Geschäftsführer
Mietrückstand und seine Folgen
Bei gewerblichen Mietverhältnissen können bereits geringere Mietrückstände als bei privaten Mietverträgen zu einer fristlosen Kündigung führen. Während bei Wohnraummietverhältnissen spezielle Schutzvorschriften gelten, ist bei Gewerbemiete bereits ein Mietrückstand von weniger als einer Monatsmiete innerhalb von zwei Monaten ein Kündigungsgrund, sofern besondere Umstände vorliegen.
Die rechtlichen Grundlagen für Mietrückstände bei gewerblichen Mietverhältnissen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. § 554 BGB regelt die Kündigung wegen Zahlungsverzuges und unterscheidet drei Fälle:
- 1Rückstand von mindestens einer Monatsmiete über zwei aufeinanderfolgende Termine
- 2Vollständiger Zahlungsausfall für zwei aufeinanderfolgende Monate
- 3Rückstand von mindestens zwei Monatsmieten über drei aufeinanderfolgende Termine
Für Unternehmen bedeutet das: Zahlungsunregelmäßigkeiten können den Bestand des Mietverhältnisses gefährden – was besonders bei strategisch wichtigen Standorten kritisch ist.
Wie funktioniert die Mietkautionsbürgschaft bei Mietrückstand?
Bei einer Mietkautionsbürgschaft hinterlegen Sie keine Barkaution, sondern übergeben Ihrem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde – ausgestellt von einer Bank oder Versicherung. Diese Bürgschaft dient als Sicherheit für vertraglich geschuldete Zahlungen wie Miete, Nebenkosten oder Schadensersatz.
Je nach Ausgestaltung kann der Vermieter die Bürgschaft im Falle eines Mietrückstands in Anspruch nehmen – entweder als klassische selbstschuldnerische Bürgschaft oder, bei entsprechender Vereinbarung, als Bürgschaft auf erstes Anfordern. In beiden Fällen zahlt der Bürge – also die Bank oder Versicherung – dem Vermieter den offenen Betrag bis zur vereinbarten Bürgschaftshöhe aus. Anschließend fordert der Bürge diesen Betrag vom Mieter zurück.
Wichtig: Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern erfolgt die Zahlung durch den Bürgen ohne vorherige Prüfung der Forderung – der Mieter kann sich nur nachträglich im Rechtsweg dagegen wehren
Vorteile einer Bürgschaft für Unternehmen
Die Mietkautionsbürgschaft schützt nicht direkt vor Mietrückständen – sie schafft jedoch strategische Vorteile für Ihr Unternehmen:
Was passiert nach der Inanspruchnahme?
Wird die Bürgschaft wegen Mietrückstand gezogen, tritt der Bürge zunächst in Vorleistung. Sie als Mieter erhalten daraufhin eine Rückzahlungsaufforderung vom Bürgen.
Die Zahlung erfolgt ohne vorherige gerichtliche Prüfung – bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern ist der Bürge verpflichtet, sofort zu zahlen. Etwaige Einwände müssen Sie später gerichtlich gegen den Vermieter oder im Rahmen der Rückforderung gegenüber dem Bürgen klären.
Prüfen Sie die konkreten Bürgschaftsbedingungen sorgfältig – insbesondere, ob die Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ gilt und welche Ausschlüsse vorgesehen sind.
Ihre Vorteile mit der SHL Gruppe als Partner
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Eine Mietkautionsbürgschaft ist kein Schutzschild gegen Mietrückstände, aber ein wirkungsvolles Instrument zur Liquiditätssicherung und professionellen Mietabsicherung.
Die SHL Gruppe als unabhängiger Versicherungsmakler mit über 25 Jahre Erfahrung berät Sie strategisch und findet die passende Lösung für Ihr Geschäftsmodell.
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Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.