Mietkautionsbürgschaft beim Eigentümerwechsel von Gewerbeimmobilien

Ein Eigentümerwechsel bei gewerblich genutzten Immobilien bringt verschiedene Rechtsfragen mit sich, die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen. Besonders komplex wird die Situation, wenn bereits eine Mietkautionsbürgschaft bei Eigentümerwechsel als Sicherheit hinterlegt wurde. Unternehmer und Gewerbetreibende stehen dann vor der Frage: 

Was geschieht mit der bestehenden Mietbürgschaft bei Eigentümerwechsel und welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

In diesem Artikel erläutern wir ausführlich, was bei einer Mietkautionsbürgschaft im Falle eines neuen Vermieters beachtet werden muss. 

Allgemeine Grundlagen der Mietkaution: Das Prinzip “Kauf bricht nicht Miete”

Das deutsche Mietrecht verfolgt den fundamentalen Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", der in § 566 BGB verankert ist. Diese Regelung gilt sowohl für Wohnraum- als auch für Gewerberaummietverträge, wobei die Vorschrift über § 578 BGB auf Gewerbemietverträge Anwendung findet. Der neue Eigentümer tritt also automatisch in alle bestehenden Rechte und Pflichten des Mietvertrags ein, einschließlich der Verpflichtungen bezüglich der Mietkaution.

Bei einer Gewerbeimmobilie ist der neue Eigentümer grundsätzlich an den bestehenden Mietvertrag gebunden. Der Erwerb des Grundbesitzes ändert nichts an dem Bestand des Mietvertrages und damit verbundener Mittel. Die Stellung des Mieters bei einem Eigentümerwechsel ist daher rechtlich geschützt.

Übertragung der Mietkautionsbürgschaft bei Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel wird eine bestehende Mietkautionsbürgschaft automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Dies folgt aus der allgemeinen Regelung des § 566a BGB, wonach der neue Vermieter in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Eine Mietkautionsbürgschaft bei Eigentümerwechsel geht somit ohne besondere Zustimmung des Mieters oder des Bürgen auf den neuen Eigentümer über.

Es kommt dabei nicht darauf an, dass der Erwerber nicht in der ursprünglichen Bürgschaftserklärung genannt ist, es geht schließlich um die genannte Immobilie. Der neue Eigentümer kann sich somit bei berechtigten Ansprüchen direkt an den Bürgen wenden.

Haftung des Alteigentümers

Sollte der neue Vermieter die Bürgschaft (z. B. im Beendigungsfall) nicht ordnungsgemäß “nutzen” oder die Rückgabe der Kaution verweigern, haftet unter Umständen weiterhin der vorherige Vermieter (§ 566a Satz 2 BGB).

Als Mieter sind Sie in solchen Fällen doppelt abgesichert. Dennoch kann es hilfreich sein, wenn der bisherige Vermieter eine formale Bestätigung über die Übergabe der Bürgschaftsansprüche an den neuen Vermieter einholt – dies schafft zusätzliche Klarhei

Insolvenzrisiken

Ein entscheidender Vorteil der Mietkautionsbürgschaft gegenüber einer Barkaution zeigt sich im Insolvenzfall des neuen Vermieters. Bei einer Barkaution besteht die Gefahr, dass die Kaution in die Insolvenzmasse fällt, wenn sie nicht insolvenzfest getrennt angelegt wurde. Da bei einer Bürgschaft kein Geld an den Vermieter fließt, kann dieses auch nicht einbehalten werden.

Praktische Empfehlungen für Unternehmen

Wenn ein Eigentümerwechsel angekündigt wird, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  • Bürgschaftsunterlagen prüfen: Ist die Immobilie korrekt genannt? Besteht eine Gültigkeit ohne Vermieterbindung?
  • Versicherer informieren: Teilen Sie dem Bürgen den Eigentümerwechsel mit – das ist zwar nicht zwingend nötig, aber sinnvoll zur Aktualisierung der Kontaktdaten.
  • Neue Kontaktdaten sichern: Erfragen Sie rechtzeitig die Informationen des neuen Vermieters.
  • Rechtliche Beratung einholen: Bei Unsicherheiten zu Kautionsrückgabe oder Vertragsfragen.

Optimierung der Kautionslösungen

Sehen Sie es aber auch mal von einer anderen Seite: Ein Eigentümerwechsel kann auch eine Gelegenheit bieten, bestehende Kautionslösungen zu optimieren. Sind beispielsweise die Konditionen marktgerecht? Möglicherweise lassen sich bessere Konditionen verhandeln.

Wir, als erfahrene Versicherungsmakler mit über 25 Jahre Erfahrung können Ihnen wertvolle Unterstützung bei allen Formen der Bürgschaftsversicherungen leisten!

Unsere Expertise in Bürgschaftsformen aller Art

Wir haben uns als Spezialisten für Mietkautionslösungen im gewerblichen Bereich etabliert. Zudem kooperieren wir erfolgreich mit dem "Deutschen Mietkautionsbund e.V.", der auch bei privaten Mietkautionsbürgschaften Informationen und Preisvergleiche zur Verfügung stellt.

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht an das Produktportfolio bestimmter Finanzdienstleister gebunden und können dadurch optimale Lösungen anbieten.

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Mehr als 10.000 Bürgschaften und Bürgschaftslösungen hat das erfahrene Team von SHL bereits umgesetzt – für Firmen aus unterschiedlichen Branchen, vom Startup bis zum etablierten Unternehmen. Viele unserer Kunden halten uns bereits seit Jahren die Treue und das oft schon seit der Gründung. Wir sind für Sie da!

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Sebastian Kink

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Bei komplexen Mietkautionsbürgschaften oder auch einem Eigentümerwechsel unterstützen wir unsere Kunden durch:

  • Neuverhandlung von Konditionen bei Bedarf
  • Koordination zwischen allen beteiligten Parteien
  • Dokumentation und Verwaltung der Bürgschaften
  • Unabhängigen Anbietervergleich

Fazit: Vermieterwechsel gefährdet nicht die Mietkautionsbürgschaft

Während die Übertragung nach § 566a BGB grundsätzlich den Mieter schützt, können in der Praxis dennoch komplexe Situationen entstehen, die durch professionelle Begleitung leichter zu bewältigen sind. Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen hier solide Auskunft geben

Für alle Fragen rund um Mietkautionslösungen vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Spezialisten. 

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Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.

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