Eine Anzahlung bei Auftragserteilung kann Liquidität sichern, Risiken fair verteilen und gerade in materialintensiven Bauprojekten den Start beschleunigen. Gleichzeitig verlangt sie aber eine saubere vertragliche Grundlage nach Vertragsrecht – idealerweise geprüft durch einen Rechtsanwalt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wann eine Vorauszahlung sinnvoll ist, wie Sie sie formulieren und wie Sie sich mit einer Anzahlungsbürgschaft absichern.
Besonderheiten bei einer Anzahlung
Was bedeutet „Anzahlung bei Auftragserteilung“ – kurz erklärt
Eine Anzahlung ist eine Teilzahlung bei Vertragsabschluss. Sie verringert die Vorfinanzierung des Auftragnehmers (Material, Fertigung, Fremdleistungen) und schafft Verbindlichkeit beim Auftraggeber. Gerade im Baugewerbe und anderen projektintensiven Gewerben – beispielsweise Maschinenbau, Fertigungstechnik oder IT-Projekten - sind Anzahlungen ein übliches und wichtiges Mittel, um den finanziellen Ablauf zu sichern. Gerade bei größeren Bauprojekten oder individuellen Fertigungsaufträgen entstehen bereits vorab hohe Kosten für Material, Maschinen, Arbeitskraft und Planung.
Ist die Anzahlung bei Auftragserteilung allgemein üblich?
Als Unternehmer ist Ihnen selbstverständlich daran gelegen, mögliche Kunden nicht durch ungewöhnliche Zahlungswünsche abzuschrecken. Doch in zahlreichen Branchen ist es durchaus üblich, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung zu vereinbaren. Beispielsweise gehört beim Onlinehandel die Vorkasse als Bezahlvariante häufig zum Standard. Von einer Anzahlung profitieren auch viele Unternehmen unterschiedlicher Sparten, die langfristige Projekte durchführen, Großaufträge erhalten oder Spezialanfertigungen übernehmen. Außerdem ist die Anzahlung bei Auftragserteilung für Bauprojekte bekannt, da sie gerade bei umfangreicheren Aufträgen mehr Sicherheit verschafft.
Tatsächlich ist die Frage, ob Kunden eine Anzahlung für einen Vertrag akzeptieren werden, nicht unbedingt branchenabhängig. Sie entscheiden sich häufig für das Angebot, bei dem das Gesamtpaket passt und überzeugt.
Was müssen Sie rechtlich beachten?
Eine Anzahlung bei Auftragserteilung ist per Gesetz so nicht vorgesehen. Grundsätzlich wird nämlich erst bei Lieferung bezahlt. Das bedeutet in der Regel, eine Anzahlung kann nur individuell zwischen Vertragspartnern ausgehandelt werden und ein Kunde kann eine Anzahlung bei Vertragsabschluss auch ablehnen. Daher könnte die Vereinbarung zu einer Anzahlung unter Umständen unwirksam sein.
Das ist zum Beispiel schon passiert, wenn Unternehmen eine Anzahlungsvereinbarung in ihre AGB übernahmen, im Vertrag Standardformulierungen nutzten oder eine überhöhte Anzahlungsanforderung an den Kunden stellten.
Falls eine Anzahlungsvereinbarung in einem Vertrag ungültig ist, kann das Folgen haben, die bis hin zum Verlust des Auftrags oder zu Schadenersatzansprüchen für den Auftraggeber führen könnten.
Informieren Sie sich über die genauen Möglichkeiten bei einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Vertragsrecht, bevor Sie mit Kunden eine Anzahlung vereinbaren. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann Ihnen die Fallstricke aufzeigen. Außerdem ist es sinnvoll, Verträge von einem Juristen prüfen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Welche Chancen bieten sich Ihrem Unternehmen durch Anzahlung?
Damit ein Geschäftsbetrieb profitabel ist und auch in Zukunft auf sicheren Beinen stehen kann, müssen Unternehmer ganz unterschiedliche Risiken managen. Die Anzahlung bei Geschäften kann dabei helfen, einige dieser Risiken im Griff zu behalten:
Mit welchen Risiken und Nachteilen müssen Sie rechnen?
Ein Auftragnehmer kann die Nachteile, die eine Anzahlungsvereinbarung mit sich bringt, eingrenzen, indem er darauf achtet, die Vereinbarung mit seinem Kunden rechtssicher zu gestalten und sie bestenfalls rechtlich prüfen lässt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch trotzdem dazu kommen, dass ein Kunde seine Anzahlung zurückzufordern darf. Dann muss natürlich die notwendige Liquidität für die Rückzahlung vorhanden sein. Gleichzeitig ist es auch wichtig, das Risiko zu sehen, das der Auftraggeber bei einer Anzahlungsvereinbarung eingeht. Er könnte beispielsweise seine Anzahlung verlieren, wenn der Auftragnehmer insolvent wird oder betrügerische Absichten hat.
Wie viel Anzahlung sollten Sie mit Ihren Kunden vereinbaren?
In manchen Branchen ist eine Anzahlung bis 10 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung üblich, in anderen können es auch bis zu 30 oder sogar 50 % sein. Da es sich dabei um eine individuelle Vereinbarung handelt, gibt es auch immer Spielraum für Verhandlungen. Wie hoch die Anzahlung bei Ihren jeweiligen Verträgen ausfällt, wird natürlich auch vom Auftraggeber, dem Projekt, der Auftragslänge und Ihrer Kalkulation abhängen. Doch sollten Sie darauf achten, dass eine überhöhte Anzahlung wiederum zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führen könnte.
Aus dem Handwerk ist zusätzlich oder auch anstatt der Anzahlung auch die Abschlagszahlung bekannt. Dabei werden Teilleistungen, die bereits erfolgt sind, abgerechnet. Sie sind je nach Geschäft und Vertrag eine sinnvolle Alternative zur Anzahlung.
Vergleich: Anzahlung, Abschlagszahlung, Vorkasse, Barkaution
Praxisbeispiel: Bauprojekte
Bei einem schlüsselfertigen Ausbau mit hohem Materialanteil (z. B. Fenster, Haustechnik, Trockenbau) fordert der Auftragnehmer eine Anzahlung in Höhe von 20 % und hinterlegt dafür eine Anzahlungsbürgschaft. Weitere Abschlagszahlungen erfolgen nach Erreichen definierter Meilensteine, etwa nach Fertigstellung des Rohbaus, der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und des Ausbaus.
Das Ergebnis: Gesicherte Liquidität, geringere Ausfallrisiken, klare Nachweisführung für beide Seiten.
Eine liquiditätsschonende Anzahlungsbürgschaft
Anzahlungen gehören heute zum Geschäftsalltag. Sie machen viele Verträge erst möglich, da sie für die notwendige Liquidität beim Auftragnehmer sorgen. Der Auftraggeber fordert im Gegenzug eine Absicherung. Eine Anzahlungsbürgschaft hilft dabei beiden Seiten. Sicherheit auf Seite des Auftraggebers und mehr Liquidität auf Seite des Auftragnehmers. Zudem wird eine Versicherungsbürgschaft nicht auf die Kreditlinie der Bank angerechnet.
Kritaya Moschna, Spezialistin Kautionsversicherungen

Wie formulieren Sie die Anzahlung bei Auftragserteilung?
Für die Vereinbarung einer Vorauszahlung gibt es kein festes Muster. Sie sollte von den Vertragsparteien individuell festgelegt werden und Experten empfehlen sogar, sie eher als Verhandlungsergebnis festzuhalten und von beiden Vertragsparteien abzeichnen zu lassen. Doch wie bei allen Vereinbarungen gilt: Sie sollte kurz und präzise formuliert sein, sodass sie sich nicht interpretieren lässt.
Bekannt sind Formulierungen wie: 10 % des Kaufpreises von XX Euro werden als Anzahlung bei Auftragserteilung fällig. Wie im Artikel beschrieben ist jedoch darauf zu achten, dass kein Standartformulierungen verwendet werden oder sich Hinweise auf Anzahlungen in den AGB befinden. Unterstützung bei der Formulierung einer Anzahlung bei Auftragserteilung, die der Rechtsprechung entspricht, erhalten Sie bei einem Anwalt.
Fazit – So funktioniert die richtige Anzahlung
In vielen Branchen ist es üblich, eine Anzahlung bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Dadurch verfügt der Auftragnehmer über eine gewisse Liquidität, um Material und Produktionskosten zu tragen, mit denen er sonst in Vorleistung gehen müsste. Damit bei beiden Vertragsparteien Rechtssicherheit herrscht, ist es gut, vor der Vereinbarung juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen. Hohe Anzahlungen decken viele Unternehmen mit einer Anzahlungsbürgschaft durch ein Versicherungsunternehmen ab.
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FAQ – Häufige Fragen zur Anzahlung bei Auftragserteilung
Wann ist eine Anzahlung bei Auftragserteilung besonders sinnvoll?
Wenn hohe Vorleistungen nötig sind (Material, Kapazitäten) oder Projekte lange laufen – etwa in Bauprojekten und im Anlagenbau.
Wie hoch sollte die Anzahlung sein?
Oft 10–30 %, je nach Vorleistungsquote, Laufzeit und Risikoprofil. Zu hohe Quoten können rechtlich angreifbar sein.
Ist eine Anzahlung rechtlich verpflichtend?
Nein. Anzahlungen sind frei verhandelbar und müssen vertraglich eindeutig geregelt sein (Vertragsrecht).
Wie sichere ich eine Anzahlung ab?
Durch eine Anzahlungsbürgschaft, die Vereinbarung von Meilensteinzahlungen, Treuhandlösungen (Escrow) sowie klare vertragliche Rückzahlungsregelungen im Fall der Nichterfüllung.
Brauche ich juristische Prüfung?
Ja sie wird empfohlen. Ein Rechtsanwalt minimiert Risiken durch saubere Klauseln, insbesondere bei AGB-Bezug oder Sonderfällen.
