Als Unternehmer stehen Sie bei der Anmietung von Geschäftsräumen oft vor einer erheblichen finanziellen Herausforderung: Die gewerbliche Mietkaution kann aufgrund der hohen Summen Ihre Liquidität deutlich belasten. Im Gegensatz zur privaten Mietkaution, die gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt ist, können bei Gewerbeimmobilien Kautionen in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten anfallen.
Doch wussten Sie, dass Sie diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen können?
Steuerliche Absetzbarkeit der gewerblichen Mietkaution
Die gute Nachricht: Gewerbliche Mietkautionen können steuerlich relevant sein. Anders als bei privaten Mietverhältnissen bieten sich Unternehmern hier mehrere Möglichkeiten:
Für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen:
Für bilanzierungspflichtige Unternehmen:
Besonderheiten bei einbehaltener Mietkaution
Wird die Kaution vom Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten, etwa zur Deckung von Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen, gelten besondere Regelungen:
Die einbehaltene Summe stellt eine tatsächlich angefallene Aufwendung und kann darum als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.
Dokumentation für die Steuererklärung
Für die korrekte steuerliche Behandlung der Mietkaution ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich:
Liquidität schonen und Steuervorteile nutzen!
Die gewerbliche Mietkaution stellt für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine finanzielle Herausforderung dar. Solange Sie richtig dokumentieren und der gewerbliche Mietvertrag ordentlich aufgesetzt ist, können Sie durchaus einige Anteile geltend machen.
Durch die korrekte steuerliche Geltendmachung der Kaution oder der damit verbundenen Kosten optimieren Sie Ihre Betriebsausgaben und entlasten Ihr Unternehmen finanziell.
Mit einer Mietkautionsbürgschaft haben Sie eine clevere Wahl getroffen und können mit Ihrem geschonten Kapital in Ihr neues Mietverhältnis starten.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.