Laufzeit einer Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe

Als Unternehmer stehen Sie bei der Anmietung von Gewerbeimmobilien oft vor der Frage: Wie kann ich zeitlich flexibel die geforderte Mietkaution leisten, ohne Kapital zu binden?

Eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft bietet hier eine flexible Lösung – insbesondere durch ihre Laufzeit. Doch wie lange läuft eine solche Bürgschaft genau? Und wann endet sie wirklich? 

Wir von der SHL Gruppe, Ihr Versicherungsmakler in München, erklären  Ihnen die wichtigsten Punkte praxisnah und verständlich.

Kurz erklärt: Laufzeit einer Mietkautionsbürgschaft im Gewerbe

Bei der Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe gibt es in der Regel meist  keine fest vorgeschriebene Laufzeit. Die Laufzeit der Mietkautionsbürgschaft ist in der Regel an die Dauer des Mietverhältnisses gekoppelt, endet jedoch nicht automatisch mit dessen Ablauf. Der Vermieter muss die Bürgschaft in der Regel aktiv freigeben bzw. an den Versicherer zurückgeben.

Bei gewerblichen Mietkautionsbürgschaften kann eine Mindestlaufzeit vereinbart werden, muss aber nicht. Auch Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten sind möglich. Diese Vertragsdetails sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen.

Gut zu wissen: Mietkautionsbürgschaften bzw. Kautionsversicherungen sind keine Versicherung! Sie stellen eine Sicherheitsleistung für den Gläubiger (z.B Vermieter) da, die gestellt wird durch einen Bürgen (zB. Versicherung) im Auftrag vom Schuldner (z.B Mieter). Sie entlasten Ihre Liquidität (weil keine Barmittel hinterlegt werden müssen) – ohne Ihre Kreditlinie zu belasten.

Wie lange zahlen Sie für eine Mietkautionsbürgschaft?

Die Kosten entstehen in Form einer monatlichen oder jährlichen Prämie – solange die Bürgschaft aktiv ist. Eine automatische Beendigung mit dem Mietvertrag erfolgt nicht. Erst wenn der Vermieter die Bürgschaft schriftlich freigibt, endet auch die Zahlungspflicht.

Die Höhe der Prämie hängt von Ihrer Unternehmensbonität ab und liegt in der Regel zwischen 2 % und 9 % der Kautionssumme pro Jahr:

  • Etablierte Unternehmen mit guter Bonität und solidem Geschäftsmodell: meist 3 %–5 % jährlich
  • Start-ups oder Gründer: teilweise bis zu 9 % möglich

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob der Vermieter die Bürgschaft nach Auszug bereits freigegeben hat – das spart unnötige Zusatzkosten.

Mietkautionsbürgschaft: Wie wird die Dauer berechnet?

Die Dauer Ihrer Mietkautionsbürgschaft entspricht in der Praxis der Laufzeit Ihres Mietverhältnisses plus einer Prüfungsfrist für den Vermieter nach Mietende. Diese Prüfungsfrist kann zwischen drei und sechs Monaten betragen, in Einzelfällen sogar bis zu einem Jahr.

Ein Beispiel: Bei einem Gewerbemietvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer vereinbarten Prüfungsfrist von sechs Monaten beträgt die effektive Dauer der Mietkautionsbürgschaft 5,5 Jahre.

Wichtig: Die Mietkautionsbürgschaft endet nicht automatisch mit dem Mietverhältnis. Die Bürgschaft muss an den Versicherer zurückgegeben werden, damit diese aus dem System ausgebucht werden kann und somit keine Kosten und sonstigen Forderungen anfallen können.

Mietkautionsbürgschaft vs. Kredit: Unterschiede bei der Laufzeit

Im Vergleich zu einem klassischen Kredit bietet die Mietkautionsbürgschaft entscheidende Vorteile hinsichtlich der Laufzeit und der Liquiditätsbelastung:

  • Flexible Laufzeit: Die Mietkautionsbürgschaft passt sich in der Regel an die Dauer des Mietverhältnisses an – eine feste Laufzeit wie bei einem Kredit besteht nicht.
  • Keine Belastung der Kreditlinie bei Ihrer (Haus-)Bank: Da es sich nicht um ein Darlehen handelt, wird Ihre Kreditlinie bei der Hausbank nicht angetastet.
  • Liquidität bleibt verfügbar: Sie müssen keine hohe Kautionssumme hinterlegen und können Ihre finanziellen Mittel stattdessen für Investitionen in Ihr Kerngeschäft nutzen.

Diese Vorteile machen die Mietkautionsbürgschaft besonders für wachsende Unternehmen und Start-ups interessant.

Praxisbeispiel

Ein expandierendes Handelsunternehmen sucht neue Büroräume. Die monatliche Miete beträgt 5.500 Euro. Der Eigentümer fordert eine Sicherheitsleistung in Höhe von drei Monatsmieten, was 16.500 Euro entspricht. Anstatt diesen erheblichen Betrag als Barkaution zu blockieren, entscheidet sich der Geschäftsführer für eine Mietkautionsbürgschaft mit einer anfänglichen Vertragsdauer von 48 Monaten.

Bei einem jährlichen Prämiensatz von 3,5 % entstehen dem Unternehmen Kosten von 577,50 Euro pro Jahr – eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum kompletten Liquiditätsverlust von 16.500 Euro, die stattdessen für Wareneinkauf und Geschäftsentwicklung zur Verfügung stehen.

Fazit: Liquidität sichern – mit flexibler Mietkautionsbürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe bietet mit ihrer flexiblen Laufzeit eine attraktive Alternative zur klassischen Barkaution. Sie schont Ihre Liquidität und belastet nicht Ihre Kreditlinie bei der Bank. Die anfallenden jährlichen Prämien gelten in der Regel als Betriebsausgaben und sind damit zudem steuerlich absetzbar – bitte beachten Sie hierzu die individuellen Regelungen Ihres Steuerberaters.

Als SHL Gruppe unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihre gewerbliche Mietkautionsbürgschaft. Unsere Spezialisten beraten Sie individuell und finden die optimale Lösung für Ihre spezifische Situation. 

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, um Ihre Liquidität zu schonen und Ihr Unternehmenswachstum zu fördern.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Laufzeit einer Mietkautionsbürgschaft

Hier beantworten wir nochmal einige Fragen, zu diesem Thema:

Wie lange läuft eine Mietkautionsbürgschaft?

Die Laufzeit ist in der Regel an den Gewerbemietvertrag gekoppelt und verlängert sich um eine Prüfungsfrist nach Mietende. Sie endet erst, wenn der Vermieter die Bürgschaft offiziell freigibt bzw. an den Versicherer zurückgibt und dieser die Bürgschaft aus dem System ausbucht.

Endet eine Mietkautionsbürgschaft automatisch?

Nein, die Bürgschaft endet nicht automatisch mit dem Mietvertrag, sondern nur durch die aktive Rückgabe durch den Vermieter an den Anbieter.

Muss ich die Prämie auch nach Ende des Mietvertrags zahlen?

Ja, bis zur formalen Freigabe der Bürgschaft durch den Vermieter bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Erst dann endet der Vertrag mit dem Anbieter. Das bedeutet, wird die Bürgschaft nicht zurückgegeben, kann es sein, dass die Prämie fällig wird obwohl die Bürgschaft eigentlich nicht mehr benötigt wird.

Gibt es eine Mindestlaufzeit für Mietkautionsbürgschaften?

Für Mietkautionsbürgschaften gibt es in der Regel keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag läuft - je nach Vertragsinhalt - unbegrenzt.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.