Laufzeit einer Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe

Als Unternehmer stehen Sie bei der Anmietung von Gewerberäumen vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Eine davon betrifft die Mietkaution, die bei gewerblichen Mietverhältnissen erhebliche Summen erreichen kann.

Eine Mietkautionsbürgschaft bietet hier eine liquiditätsschonende Alternative – doch wie verhält es sich mit der Laufzeit dieser Bürgschaft?

Wir von der SHL Gruppe, Ihr Versicherungsmakler in München, erklären Ihnen die wichtigsten Aspekte.

Flexible Laufzeit 

Bei der Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe gibt es in der Regel meist  keine fest vorgeschriebene Laufzeit. Die Laufzeit der Mietkautionsbürgschaft ist in der Regel an die Dauer des Mietverhältnisses gekoppelt, endet jedoch nicht automatisch mit dessen Ablauf. Der Vermieter muss die Bürgschaft in der Regel aktiv freigeben bzw. an den Versicherer zurückgeben.

Bei gewerblichen Mietkautionsbürgschaften kann – je nach Anbieter – eine Mindestlaufzeit von 6 bis 12 Monaten vereinbart werden. Auch Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten sind möglich. Diese Vertragsdetails sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen.

Wie lange zahlen Sie für eine Mietkautionsbürgschaft?

Die Kosten einer Mietkautionsbürgschaft fallen in Form einer jährlichen oder monatlichen Prämie an. Diese zahlen Sie in der Regel für die gesamte Laufzeit des Mietverhältnisses – oder so lange, bis der Vermieter die Bürgschaft offiziell zurückgibt.

Die Höhe dieser Prämie hängt maßgeblich von der Bonität Ihres Unternehmens ab und liegt typischerweise zwischen 2 % und 9 % der Kautionssumme pro Jahr.

Für etablierte Unternehmen, die länger als 18 Monate bestehen, bewegen sich die Kosten meist im Bereich von 3 % bis 5 % der Kautionssumme jährlich. Existenzgründer müssen aufgrund des erhöhten Risikos mit etwas höheren Sätzen rechnen.

Mietkautionsbürgschaft: Dauer berechnen

Die Dauer Ihrer Mietkautionsbürgschaft entspricht in der Praxis der Laufzeit Ihres Mietverhältnisses plus einer Prüfungsfrist für den Vermieter nach Mietende. Diese Prüfungsfrist kann zwischen drei und sechs Monaten betragen, in Einzelfällen sogar bis zu einem Jahr.

Ein Beispiel: Bei einem Gewerbemietvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer vereinbarten Prüfungsfrist von sechs Monaten beträgt die effektive Dauer der Mietkautionsbürgschaft 5,5 Jahre.

Wichtig: Die Mietkautionsbürgschaft endet nicht automatisch mit dem Mietverhältnis. Die Bürgschaft muss an den Versicherer zurückgegeben werden, damit diese aus dem System ausgebucht werden kann und somit keine Kosten und sonstigen Forderungen anfallen können.

Mietkautionsbürgschaft vs. Kredit: Unterschiede bei der Laufzeit

Im Vergleich zu einem klassischen Kredit bietet die Mietkautionsbürgschaft entscheidende Vorteile hinsichtlich der Laufzeit und der Liquiditätsbelastung:

  • Flexible Laufzeit: Die Mietkautionsbürgschaft passt sich in der Regel an die Dauer des Mietverhältnisses an – eine feste Laufzeit wie bei einem Kredit besteht nicht.
  • Keine Belastung der Kreditlinie bei Ihrer (Haus-)Bank: Da es sich nicht um ein Darlehen handelt, wird Ihre Kreditlinie bei der Hausbank nicht angetastet.
  • Liquidität bleibt verfügbar: Sie müssen keine hohe Kautionssumme hinterlegen und können Ihre finanziellen Mittel stattdessen für Investitionen in Ihr Kerngeschäft nutzen.

Praxisbeispiel

Ein expandierendes Handelsunternehmen sucht neue Büroräume. Die monatliche Miete beträgt 5.500 Euro. Der Eigentümer fordert eine Sicherheitsleistung in Höhe von drei Monatsmieten, was 16.500 Euro entspricht. Anstatt diesen erheblichen Betrag als Barkaution zu blockieren, entscheidet sich der Geschäftsführer für eine Mietkautionsbürgschaft mit einer anfänglichen Vertragsdauer von 48 Monaten.

Bei einem jährlichen Prämiensatz von 3,5 % entstehen dem Unternehmen Kosten von 577,50 Euro pro Jahr – eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum kompletten Liquiditätsverlust von 16.500 Euro, die stattdessen für Wareneinkauf und Geschäftsentwicklung zur Verfügung stehen.

Kapital behalten, Mietkautionsbürgschaft vereinbaren!

Eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe bietet mit ihrer flexiblen Laufzeit eine attraktive Alternative zur klassischen Barkaution. Sie schont Ihre Liquidität und belastet nicht Ihre Kreditlinie bei der Bank. Die anfallenden jährlichen Prämien gelten in der Regel als Betriebsausgaben und sind damit steuerlich absetzbar – bitte beachten Sie hierzu die individuellen Regelungen Ihres Steuerberaters.

Als SHL Gruppe unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihre gewerbliche Mietkautionsbürgschaft. Unsere Spezialisten beraten Sie individuell und finden die optimale Lösung für Ihre spezifische Situation. 

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, um Ihre Liquidität zu schonen und Ihr Unternehmenswachstum zu fördern.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.

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