Die 4 wichtigsten Bürgschaftsarten im Überblick 

Verträge und Geschäftsvorgänge unterscheiden sich je nach Branche und Betrieb, genau wie die Bürgschaftsarten, die zur Absicherung dieser Transaktionen dienen. Welche Bürgschaftsvereinbarungen sollten Sie als Unternehmer kennen und welche passen zu Ihren Geschäften? Wir stellen Ihnen die bekanntesten Arten von Bürgschaften vor.  

Das Wichtigste im Überblick:

  • Es gibt 3 Parteien einer Bürgschaft: Der Bürge, der Gläubiger und der Schuldner.
  • Man unterscheidet zwischen Bürgschaftsart und Bürgschaftsform.
  • Bürgschaftsformen sind Varainten der gewöhnlichen Bürgschaft.

Welche grundlegenden Bürgschaftsarten sollten Sie kennen? 

Das BGB legt zunächst Rahmenbedingungen für Bürgschaften fest. Die drei Beteiligten einer Bürgschaft – Bürge, Gläubiger und Schuldner – können jeweils im Rahmen dieser Paragrafen bestimmte Bedingungen vereinbaren oder ausschließen, die dem parallel abgeschlossenen Geschäft entsprechen. Wie bei jedem anderen Vertrag gibt es daher zahlreiche Varianten. Man kann bei der Bürgschaft die Arten in zwei Gruppen unterteilen:  

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    Bürgschaften nach dem Zweck: Diese Bürgschaften für Unternehmen sind bereits auf einen häufigen Geschäftsvorgang zugeschnitten und beinhalten Bedingungen, die sich dafür eignen. Beispiele sind die Mietkautionsbürgschaft oder die Vertragserfüllungsbürgschaft.  
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    Bürgschaftsformen: Diese Bürgschaften ordnen sich nach einem wichtigen Vertragsbestandteil, auf den sich die Bürgschaftsparteien einigen. Dazu gehören die vier Bürgschaftsformen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.  

Verlässliche Bürgen finden 

Unternehmen benötigen Bürgen mit gesichertem finanziellem Hintergrund und rechtssicheren Verträgen. Deshalb gehören Versicherungsunternehmen zu den beliebtesten Bürgen der gesamten Wirtschaft. Sie sind in der Lage, den vielfältigen Vereinbarungen gerecht zu werden, die Unternehmerinnen und Unternehmer für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb nutzen.

Tanja Vuksanovic, Spezialistin Kautionsversicherungen

zitat frank liepner 6

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Sie gehört zu den häufigsten Arten der Bürgschaft und ist vorwiegend bei Gläubigern beliebt. Bei dieser Form verzichtet der Bürge auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Das bedeutet konkret: Kann der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, muss der Gläubiger nicht zuerst versuchen, durch die Zwangsvollstreckung zu seinem Recht zu kommen. Er kann sich sofort an den Bürgen wenden. Für diesen ist diese Bürgschaftsform daher ein deutlich höheres Risiko.  

Zeitbürgschaft 

Diese Bürgschaftsform hat ein festes Enddatum. Die Beteiligten vereinbaren bei der Zeitbürgschaft einen Termin, an dem sie automatisch abläuft. Für den Gläubiger heißt das, er muss bei Fristende unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten und – falls diese nicht erfolgreich sind – den Bürgen ebenso schnell informieren, dass er ihn in Anspruch nimmt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern 

Bei dieser Vereinbarung darf der Gläubiger den Bürgen zur Zahlung auffordern, ohne dass er den Bürgschaftsfall belegen muss. Er muss sich nur an gewisse formalen Bedingungen halten. Erst wenn der Bürge bezahlt hat, darf er den Anspruch prüfen und die Beträge zurückverlangen. Für den Bürgen ist diese Bürgschaft mit einem hohen Risiko verbunden.  

Höchstbetragsbürgschaft

Die Höchstbetragsbürgschaft grenzt die Höhe der Sicherheit ein, für die der Bürge gerade steht. Zwar gilt sie für den gesamten Betrag oder den gesamten Geschäftsvorgang, doch kann der Gläubiger nur bis zum festgelegten Limit Forderungen an den Bürgen stellen. Dadurch lässt sich das Haftungsrisiko des Bürgen einschränken.  

Die verschiedenen Arten der Bürgschaft sind nicht statisch, sondern lassen sich durch Vertragsvereinbarungen miteinander kombinieren. Dadurch erhalten Sie Garantien, die noch besser zu Ihrem Geschäftsvorfall und dem Sicherheitsbedürfnis Ihrer Geschäftspartner passen. Wir zeigen Ihnen gerne, was möglich ist.  

Welche weiteren Bürgschaftsarten gibt es?

Neben den wichtigen vier Bürgschaftsformen gibt es zahlreiche weitere Varianten, die sich durch bestimmte Eigenheiten auszeichnen. Es gibt etwa Bürgschaften, bei denen

  • mehrere Bürgen haften (Mitbürgschaft).
  • zukünftige Schulden oder Forderungen eingeschlossen sind (Globalbürgschaft).  
  • nur ein Teil der Forderungen abgesichert ist (Teilbürgschaft).
  • der Bürge für die Schulden bei der Bank haftet (Kreditbürgschaft). 

Fazit

Die Bürgschaft und ihre Arten sind ein weites Feld, doch die wichtigsten vier Formen erleichtern es dem Gläubiger, den Bürgen zu beanspruchen, oder schränken das Haftungs- und Zeitrisiko für den Bürgen ein. 

Tanja Vuksanovic

Als Key Account Managerin bei der SHL Gruppe berät Tanja Vuksanovic seit vielen Jahren Unternehmen aus verschiedensten Branchen rund um das Thema Liquiditätsmanagement. Von Bedarfsanalyse, Angebotsvergleiche bis Umsetzung begleitet sie Unternehmen und verhilft mit entsprechenden Produkten und individuellen Lösungen zu mehr Liquidität und Absicherung von Aufträgen. Bürgschaften, Warenkreditversicherung und Factoring aus einer Hand.

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