Verträge und Geschäftsvorgänge unterscheiden sich je nach Branche und Betrieb, genau wie die Bürgschaftsarten, die zur Absicherung dieser Transaktionen dienen. Welche Bürgschaftsvereinbarungen sollten Sie als Unternehmer kennen und welche passen zu Ihren Geschäften? Wir stellen Ihnen die bekanntesten Arten von Bürgschaften vor.
Das Wichtigste im Überblick:
Welche grundlegenden Bürgschaftsarten sollten Sie kennen?
Das BGB legt zunächst Rahmenbedingungen für Bürgschaften fest. Die drei Beteiligten einer Bürgschaft – Bürge, Gläubiger und Schuldner – können jeweils im Rahmen dieser Paragrafen bestimmte Bedingungen vereinbaren oder ausschließen, die dem parallel abgeschlossenen Geschäft entsprechen. Wie bei jedem anderen Vertrag gibt es daher zahlreiche Varianten. Man kann Bürgschaften in zwei Gruppen unterteilen:
- 1Bürgschaften nach dem Zweck: Diese "gewöhnlichen" Bürgschaften für Unternehmen sind bereits auf einen häufigen Geschäftsvorgang zugeschnitten und beinhalten Bedingungen, die sich dafür eignen. Beispiele sind die Mietkautionsbürgschaft oder die Vertragserfüllungsbürgschaft. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Übersichtsseite "Bürgschaften für Unternehmen".
- 2Bürgschaftsformen: Diese Bürgschaften ordnen sich nach einem wichtigen Vertragsbestandteil, auf den sich die Bürgschaftsparteien einigen. Dazu gehören die vier Bürgschaftsformen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Verlässliche Bürgen finden
Unternehmen benötigen Bürgen mit gesichertem finanziellem Hintergrund und rechtssicheren Verträgen. Deshalb gehören Versicherungsunternehmen zu den beliebtesten Bürgen der gesamten Wirtschaft. Sie sind in der Lage, den vielfältigen Vereinbarungen gerecht zu werden, die Unternehmerinnen und Unternehmer für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb nutzen.
Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sie gehört zu den häufigsten Arten der Bürgschaft und ist vorwiegend bei Gläubigern beliebt. Bei dieser Form verzichtet der Bürge auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Das bedeutet konkret: Kann der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, muss der Gläubiger nicht zuerst versuchen, durch die Zwangsvollstreckung zu seinem Recht zu kommen. Er kann sich sofort an den Bürgen wenden. Für diesen ist die selbstschuldnerische Bürgschaft daher ein deutlich höheres Risiko.
Zeitbürgschaft
Diese Bürgschaftsform hat ein festes Enddatum. Die Beteiligten vereinbaren bei der Zeitbürgschaft einen Termin, an dem sie automatisch abläuft. Für den Gläubiger heißt das, er muss bei Fristende unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten und – falls diese nicht erfolgreich sind – den Bürgen ebenso schnell informieren, dass er ihn in Anspruch nimmt.
Diese Bürgschaftsform hat ein festes Enddatum. Die Beteiligten vereinbaren bei der Zeitbürgschaft einen Termin, an dem sie automatisch abläuft. Für den Gläubiger heißt das, er muss bei Fristende unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten und – falls diese nicht erfolgreich sind – den Bürgen ebenso schnell informieren, dass er ihn in Anspruch nimmt.
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Bei dieser Vereinbarung darf der Gläubiger den Bürgen zur Zahlung auffordern, ohne dass er den Bürgschaftsfall belegen muss. Er muss sich nur an gewisse formalen Bedingungen halten. Erst wenn der Bürge bezahlt hat, darf er den Anspruch prüfen und die Beträge zurückverlangen. Für den Bürgen ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern mit einem hohen Risiko verbunden.
Höchstbetragsbürgschaft
Die Höchstbetragsbürgschaft grenzt die Höhe der Sicherheit ein, für die der Bürge gerade steht. Zwar gilt sie für den gesamten Betrag oder den gesamten Geschäftsvorgang, doch kann der Gläubiger nur bis zum festgelegten Limit Forderungen an den Bürgen stellen. Dadurch lässt sich das Haftungsrisiko des Bürgen einschränken.
Die verschiedenen Arten der Bürgschaft sind nicht statisch, sondern lassen sich durch Vertragsvereinbarungen miteinander kombinieren. Dadurch erhalten Sie Garantien, die noch besser zu Ihrem Geschäftsvorfall und dem Sicherheitsbedürfnis Ihrer Geschäftspartner passen. Wir zeigen Ihnen gerne, was möglich ist.
Welche weiteren Bürgschaftsarten gibt es?
Neben den wichtigen vier Bürgschaftsformen gibt es zahlreiche weitere Varianten, die sich durch bestimmte Eigenheiten auszeichnen. Es gibt u.a. noch diese Ausprägungen einer gewöhnlichen Bürgschaft:
Bürgschaftsarten und Bürgschaftsformen: Einfach erklärt
Diese und weitere Fragen beantwortet unsere Spezialistin für Bürgschaften in unserem Video zum Thema Bürgschaftsarten und Bürgschaftsformen.
Bürgschaftsart und Bürgschaftform: Unterschiedliche Verwendung der Begriffe
Geht man im Internet auf die Suche nach einer bestimmten Bürgschaftsversicherung, so wird diese einmal als Bürgschaftsart oder Bürgschaftsform verwendet. Eine einheitliche Begriffsdefinition gibt es nicht. Wir trennen für uns die Bürgschaftsform im Sinne des Zweckes, also was wird abgesichert. Die Form der Bürgschaft ist eine vertragliche Erweiterung, die genauer erläutert, welche Partei welche Rechten und Pflichten hat und wann diese eintreten.
Im Grunde ist es nicht entscheidend welchen Begriff man verwendet. Wichtig ist zu verstehen, wie eine Bürgschaft grundsätzlich funktioniert. Im Gegensatz zu einer Versicherung sind nicht nur zwei , sondern 3 Parteien involviert. Man sichert nicht sich selbst oder das Unternehmen mit dem Mitarbeitern ab, sondern ein anderes Unternehmen bzw. einen Geschäftspartner ab.
Wenn Sie eine Sicherheit benötigen, wird im Gespräch mit einem Profi schnell klar, welche Leistungen Sie absichern möchten und welche Bürgschaft am besten passt. Kennt man die Rahmenbedinungen im Detail können dann die Details konkretisiert werden.
Fazit
Bürgschaften sichern verschiedenste Leistungen für unterschiedlichste Branchen und Firmengrößen ab. Die Auswahl ist daher riesig. Zudem werden Bürgschaften meist noch individuell auf die Rahmenbedingungen angepasst. Auch Bürgschaften sind Verträge, daher ist es unerlässlich sich intensiv damit auseinderanderzusetzen oder einen Profi hinzuzunehmen. Gerade wenn es um Zusätze wie "selbstschuldnerisch" oder "auf erstes Anfordern" geht, denn diese Regeln wann und unter welchen Bedingungen der Bürge und am Ende auch der Schuldner leisten muss.