Sie erbringen die letzte vereinbarte Leistung aus einem mit Bürgschaft abgesicherten Vertrag, bezahlen die Schlussrate oder die Sicherheitsleistung erübrigt sich auf andere Weise – dann ist es an der Zeit, die Rückgabe für die Bürgschaftsurkunde zu veranlassen. Gerade für ein Bauunternehmen ist die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ein wichtiger Schritt, um die Haftung eindeutig zu beenden und neue Projekte finanziell flexibel starten zu können.
Warum ist die Bürgschaftsrückgabe wichtig? Was müssen Sie als Schuldner unternehmen und welche Pflichten hat der Gläubiger? Diese und weitere Fragen klären wir im Artikel.
Bei Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist zu beachten:
Welche Nachteile entstehen, wenn sich die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen verzögert?
Die Bürgschaft ist eine akzessorische Sicherheit, sie ist also von ihrem Sicherungszweck und der Höhe der Hauptschuld abhängig. Das Gabler Bankenlexikon formuliert das wie folgt: „Wegen ihrer Bindung an die Hauptschuld ist die Bürgschaft wirkungslos, falls keine Hauptschuld besteht oder diese später erlischt.“
Anders ausgedrückt: Bleibt die Bürgschaft bestehen, obwohl der Vertrag erfüllt ist, kann das für Ihr Unternehmen Nachteile haben:
1. Rückgabe der Bürgschaftsurkunde schafft Klarheit
Die Urkunde ist ein Dokument, mit dem der Gläubiger (z.B. Auftraggeber oder Vermieter) den Bürgen in Anspruch nehmen kann, wenn der Schuldner (z.B. Auftragnehmer oder Mieter) nicht leistet. Liegt sie ihm auch noch vor, wenn die Bürgschaft eigentlich schon wirkungslos ist, kann das zu Missverständnissen führen. Denn je nach Vertrag, den die Bürgschaft absichert, und nach Bürgschaftsart enden Fristen und Sicherungszweck zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten. Deshalb könnte der Gläubiger weiterhin überzeugt sein, dass er weiterhin Anspruch auf die Bürgschaft hat. Dies kann zu Uneinigkeit bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde setzt dagegen einen klaren Schlussstrich unter das erfolgreich vollendete Geschäft.
2. Rückgabe der Bürgschaftsurkunde spart Kosten und erhöht Ihre Liquidität
Eine nicht zurückgegebene Urkunde kann die Liquidität Ihres Unternehmens belasten, denn die unnötige Verlängerung der Bürgschaftsverpflichtung hat Folgen:
Bürgschaftsurkunden können verloren gehen – vielleicht auf dem Postweg oder in den Ablagebergen, die sich bei langen Projekten anhäufen. Was dann? Mit einer Enthaftungserklärung lässt sich die Bürgschaft ebenso aufheben. Der Auftraggeber unterschreibt dabei die entsprechende Erklärung, die an den Versicherer geht. Die Enthaftungserklärung entspricht somit der Rückgabe der Originalbürgschaft. Meist haben Versicherer oder Banken passende Formulare zur Enthaftungserklärung.
Zu welchem Zeitpunkt sollte die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben werden?
Ganz allgemein gesagt muss die Urkunde zur Bürgschaft zurückgegeben werden, wenn die abgesicherten Ansprüche des Auftraggebers oder Vermieters aus dem parallel abgeschlossenen Vertrag erfüllt oder verbundene Fristen abgelaufen sind.
Das kann im Einzelfall ganz unterschiedlich aussehen: Eine Gewährleistungsbürgschaft endet in der Regel, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen und keine Mängel aufgetreten sind, also erst nach Jahren nach Bauabnahme.
Bei der Anzahlungsbürgschaft ist es zum Beispiel üblich, eine Etappe oder ein Teilziel des Vertrags als Erfüllungszeitpunkt zu nutzen. Allerdings können Auftraggeber und Auftragnehmer auch festlegen, dass die Bürgschaft erst zum erfolgreichen Abschluss des gesamten Geschäfts zurückgegeben wird.
Für die Vertragsausfertigung ist wichtig: Damit der Erfüllungszeitpunkt und die damit verbundenen Verpflichtungen nicht schwammig sind, sollten diese vom Auftraggeber und Auftragnehmer in der Vereinbarung so klar wie möglich definiert werden.
Wie läuft die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ab?
Ist der Sicherungszweck vollständig erfüllt, sollte die Originalbürgschaftsurkunde an der Versicherer gehen, damit dieser die Bürgschaft im System ausbuchen kann. Für den Auftraggeber (Gläubiger) enden damit die in der Bürgschaft geregelten Ansprüche und für den Auftragnehmer (Schuldner) fallen keine weiteren Kosten für die Bereitstellung der Bürgschaft an.
Daher sollte vor allem der Schuldner großes Interesse daran haben, dass der Gläubiger die Bürgschaft an den Bürgen zurückgibt.
Eine eindeutige gesetzliche Regelung einer Rückgabepflicht gibt es nicht. Nach einem Urteil vom OLG Celle (3.9.2009) ist der Gläubiger nicht verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde an den Auftragnehmer zurückzusenden.
Was kann der Schuldner also tun? Idealerweise wird neben dem Zeitpunkt auch die Verpflichtung zur Herausgabe der Urkunde im Vertrag festgelegt, damit es keine Missverständnisse gibt.
Enthält die Bürgschaftsurkunde keine derartige Regelung, sollte der Schuldner rechtzeitig mit dem Gläubiger in Kontakt treten und ihn um eine Rückgabe an den Versicherer bitten oder anzubieten, diese selbst abzuholen und zurückzugeben.
Für die Rückforderung existieren Musterschreiben, die Auftragnehmer nutzen können.
Je nach Vertragsgestaltung hat der Auftraggeber eine Bring- bzw. Schickschuld oder Sie als Auftragnehmer haben eine Holschuld. Um ganz sicherzugehen, ob Ihr Auftraggeber Ihnen die Bürgschaftsurkunde bei Rückgabe zuschicken muss oder Sie sie abholen sollten, empfiehlt sich eine juristische Prüfung.
Digitale Bürgschaften zurückgeben
Immer häufiger nutzen Gläubiger, Schuldner und Bürgen den digitalen Bürgschaftsprozess. Er vereinfacht und beschleunigt die Abläufe zwischen den Beteiligten und erleichtert auch die Rückgabe der Bürgschaft. Mit einem einfachen Tastenklick auf einer entsprechenden Bürgschaftsplattform kann der Gläubiger die Bürgschaft zum Beispiel zurückgeben oder teil enthaften.
Melanie Larcher, Spezialistin Kautionsversicherungen
Welche Besonderheiten gibt es für die Rückgabe bei der Mängelansprüchebürgschaft nach VOB?
Ein Bauunternehmen hat das Bauprojekt einwandfrei und mangelfrei zu ergeben. Um sicherzustellen, dass etwaige Mängel nach Bauabnahme durch die Baufirma beseitigt werden, gibt es gesetzlich geregelte Gewährleistungsfristen. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, belaufen sich die Fristen bei einem Werkvertrag nach BGB grundsätzlich auf fünf Jahre (§438 BGB) und bei einem VOB-Vertrag auf vier Jahre.
Zu beachten ist hier, dass sich die Fristen je nach Vertragsgegenstand ändern können. Bei Bauleistungen von geringerem Risiko, zum Beispiel Malerarbeiten, gilt eine Frist von zwei Jahren (VOB/B §13). Wie die Sicherheit erbracht werden soll, steht den Vertragsparteien frei: Einbehalt, Hinterlegung von Geld oder Bürgschaft durch Bank oder Versicherer.
Laut § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B hat der Auftraggeber die Möglichkeit „eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist.“ Allerdings darf er „einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten“, wenn zu dieser Frist „seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind“.
Unter Umständen kann eine Mängelansprüchebürgschaft für einen Vertrag nach VOB/B also bereits nach zwei Jahren zurückgegeben werden. Das ist auch abhängig davon, welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten getroffen wurden. Häufig nehmen Auftragnehmer und Auftraggeber in den Vertrag auf, dass die Bürgschaft für die gesamte Gewährleistungszeit haften soll. Muss die Bürgschaft nur noch einen Teil der ursprünglichen Summe absichern, weil zum Beispiel für einige Bauleistungen längere Verjährungsfristen vereinbart wurden, wird üblicherweise auch im Bürgschaftsvertrag eine Reduzierung der Bürgschaftshöhe vereinbart.
Fazit
Um nach einem erfolgreich abgeschlossenen Auftrag einen klaren und verbindlichen Strich zu ziehen, sollte der Auftragnehmer für die Bürgschaftsurkunde die Rückgabe in die Wege leiten, sofern der Auftraggeber dies nicht bereits von sich aus gemacht hat. Somit können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, der Auftragnehmer spart sich überflüssige Kosten und er kann – bei einem Avalrahmen - die Bürgschaftshöhe erneut für ein anderes Geschäft einsetzen. Wann die Bürgschaft zurückgegeben werden muss, hängt vom Erfüllungszeitpunkt ab. Hat sich der Sicherungszweck erledigt, dann ist in der Regel auch die Bürgschaft wirkungslos geworden. Damit dieser Zeitpunkt für alle Beteiligten klar definiert ist, sollte bereits bei Abschluss der Verträge auf eine deutliche Formulierung geachtet werden.
Die SHL Versicherungsmakler GmbH unterstützt Auftragnehmer und Mieter dabei, den Überblick über Bürgschaften, Bürgschaftsrahmen und die rechtzeitige Rückgabe von Urkunden zu behalten.
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Kritaya Moschna
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

Melanie Larcher
Spezialistin Bürgschaftsversicherungen
FAQ zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde
Wann muss die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben werden?
Die Rückgabe erfolgt, sobald der Sicherungszweck erfüllt ist – zum Beispiel nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder wenn eine Anzahlung vollständig abgewickelt wurde.
Wer ist für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde zuständig?
Der Gläubiger gibt die Bürgschaftsurkunde an den Bürgen (Bank oder Versicherer) zurück. Da es keine gesetzliche Regeln oder Pflichten gibt, sollte der Schuldner den Gläubiger aktiv daran erinnern.
Was tun, wenn die Bürgschaftsurkunde verloren geht?
In diesem Fall ersetzt eine Enthaftungserklärung die Rückgabe. Der Gläubiger bestätigt mit seiner Unterschrift, dass keine Ansprüche mehr bestehen. Banken und Versicherer stellen dafür meist Formulare bereit.
Welche Kosten entstehen, wenn die Bürgschaft nicht zurückgegeben wird?
Unnötige Kosten entstehen durch laufende Beiträge an Bank oder Versicherer. Außerdem blockiert eine offene Bürgschaft Ihren Avalrahmen und schmälert die Kreditlinie bei der Bank.
Gibt es Unterschiede zwischen BGB- und VOB-Verträgen?
Ja. Nach BGB gilt in der Regel eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, nach VOB meist vier Jahre – bei einfachen Leistungen sogar nur zwei. Rückgaben können daher je nach Vertragsart früher erfolgen. Gerade die Mängelansprüchebürgschaft nach VOB ist eng mit der Einhaltung der Gewährleistungsfrist verbunden.
Wie funktioniert die Rückgabe einer digitalen Bürgschaft?
Digitale Bürgschaften werden über eine Bürgschaftsplattform verwaltet. Der Gläubiger kann die Bürgschaft mit einem Klick zurückgeben oder teilweise enthaften – schnell, sicher und transparent.
Kann ich die Rückgabe vertraglich absichern?
Ja. Am besten wird bereits im Vertrag festgelegt, wann und wie die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben werden muss. So vermeiden Sie Missverständnisse und sichern sich Klarheit.
