Nicht nur der Bürge, sondern auch Gläubiger und Schuldner sollten sich bereits vor Abschluss eines Bürgschaftsvertrags die Frage stellen: Wann endet eine Bürgschaft eigentlich? Für den Bürgen bedeutet die Übernahme dieser Sicherheit, dass er unter Umständen für die Verbindlichkeiten des Gläubigers einstehen muss – eine Verpflichtung, deren Ende man kennen sollte. Doch auch der Gläubiger sollte wissen, wie lange er auf die Bürgschaft als Sicherheit seiner Forderung zurückgreifen kann. Und für den Schuldner ist interessant, wie lange er dem Bürgen Beiträge für die Bereitstellung der Bürgschafte leisten muss und in Haftung genommen werden kann.
Wann endet eine Bürgschaft
Wie und wann erlischt eine Bürgschaft?
Wie bei vielen anderen Verträgen erlischt auch die Bürgschaft zu einem vereinbarten Zeitpunkt, einem bestimmten Termin oder kann durch verschiedene Umstände von einem oder den Beteiligten beendet werden.
Außerdem müssen auf Bürgschaften die gesetzlichen Verjährungsfristen angewandt werden. Daher kann es vorkommen, dass ein Bürge (Bank oder Versicherer) bei Inanspruchnahme durch den Gläubiger entweder durch Verjährung der Bürgschaftsverpflichtung oder der Hauptschuld aus seiner Zahlungsverpflichtung befreit ist, also nicht leisten muss.
Erfüllung der Bürgschaft
Häufig endet die Bürgschaft einfach, wenn sie ihren Zweck erfüllt hat. Die Bürgschaft ist eine akzessorische Sicherheit, was bedeutet, dass sie einen direkten Bezug zur zugehörigen Verbindlichkeit des Schuldners hat.
Sobald die Schuld gegenüber dem Gläubiger beglichen ist, ist deshalb in der Regel auch die zugehörige Sicherheit wirkungslos. Das geschieht beispielsweise, wenn der Hauptschuldner selbst die Schuld, Verpflichtung bzw. Verbindlichkeit vertragsgerecht und vollständig erfüllt. Oder aber dann, wenn der Bürge vom Gläubiger für die Verbindlichkeit in Anspruch genommen wird und für den Hauptschuldner leistet.
Kündigung der Bürgschaft
Eine ordentliche Kündigung ist beim Bürgschaftsvertrag nicht ohne Weiteres möglich. Bei einer unbefristeten Bürgschaft besteht meist ein Kündigungsrecht, das von der bisherigen Laufzeit des Bürgschaftsvertrags abhängt und für das gewisse Fristen beachtet werden müssen.
Außerdem kann ein Kündigungsrecht vertraglich vereinbart werden. In bestimmten Ausnahmesituationen und mit wichtigem Grund kann ein Bürge auch eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Verzicht auf die Bürgschaft
Der Gläubiger hat die Möglichkeit, auf die Bürgschaft als Sicherheit zu verzichten. Zum Beispiel, wenn ihm eine andere Sicherheit als Ausgleich angeboten wird.
Ablauf der Bürgschaft
Bestimmte Bürgschaften werden von Anfang an befristet ausgestellt. Sie enden in der Regel, wenn das Befristungsdatum ausgelaufen ist.
Die meisten gewerblichen Bürgschaftsverträge sind individuell an die Rahmenbedingungen und beteiligten Parteien angepasst. Auch wenn es gesetzliche Vorgaben gibt, können diese in Verträgen ergänzt, erweitert oder verändert werden. Vor Unterzeichnung sollten Sie die Unterlagen gründlich prüfen lassen und sich bei Bedarf fachkundige Beratung einholen.
Wie unterscheidet sich das Ende einer Bürgschaft bei verschiedenen Bürgschaftsarten?
Grundsätzlich hängt das Ende einer Bürgschaft durch Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, der Art der Bürgschaft, dem Sicherungszweck sowie den gesetzlichen Vorgaben ab. Dadurch gibt es mehrere mögliche Auslöser, die die Bürgschaft beenden können.
Hier drei Beispiele:
Das Ende der Bürgschaft ist der Beginn eines neuen Geschäfts
Viele unserer Kunden benötigen regelmäßig Bürgschaften, um ihre Geschäfte abzusichern. Eine zügige Rückgabe von Bürgschaftsurkunden hilft dabei, das Optimum einer Bürgschaftslinie auszunutzen. Jede zurückgegebene Bürgschaftsurkunde ermöglicht Neugeschäft mit dem nächsten Kunden. So bleibt der Betrieb im Flow!
Kritaya Moschna, Spezialistin für Bürgschaften
Mit welchen Schritten lässt man eine Bürgschaft erlöschen?
- 1Zeitpunkt erkennen: Im ersten Schritt ist es wichtig, das Ende der Bürgschaft nicht aus dem Auge zu verlieren. Egal, ob die Bürgschaft durch Erfüllung, den Verzicht des Gläubigers oder eventuell sogar eine Kündigung endet.
- 2Urkunde anfordern: Es ist meist Aufgabe des Schuldners, die Bürgschaftsurkunde beim Gläubiger anzufordern oder ihn zu bitten, diese wieder an den Bürgen zurückzugeben. Das Schreiben ist formlos und kann als Muster im Internet heruntgeladen werden.
- 3Rückgabe der Bürgschaftsurkunde: Die Urkunde muss dem Bürgen zurückgegeben werden. Nur so bucht der Bürge die Bürgschaft aus und der Schuldner hat dadurch wieder ein höheres Bürgschaftslimit oder bezahlt bei keiner weiteren Nutzung auch keine Beiträge mehr an den Bürgen.
Welche Risiken bestehen, wenn das Ende einer Bürgschaft nicht beachtet wird?
In vielen Musterbürgschaften findet sich ein Satz, der so oder ähnlich lautet: "Die Bürgschaftsverpflichtung erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Original an …". Auch, wenn die Bürgschaft eine akzessorische Sicherheit ist und unwirksam sein kann, so läuft der Bürgschaftsvertrag weiter, bis die Urkunde wieder beim Bürgen ankommt. Daher bestehen auch noch die Verpflichtungen des Schuldners gegenüber dem Bürgen (also die Gebühren für die Bürgschaft) so lange weiter, bis die Bürgschaft mit der Rückgabe der Urkunde vollständig beendet ist. Daher sollten Schuldner darauf achten, dass die Bürgschaftsurkunde nach der Erfüllung der Verbindlichkeiten zeitnah an den Bürgen zurückgeht.
Außerdem ist es wichtig, bereits bei Ausfertigung der Bürgschaft das Ende klar zu definieren, damit zwischen den Beteiligten keine Missverständnisse über die Dauer der Sicherheit bestehen. Denn Uneinigkeit hat in der Vergangenheit bereits zu Rechtsstreit geführt. Eine rechtliche Prüfung kann hilfreich sein, um passende Formulierungen zu finden und unzulässige Klauseln zu vermeiden.
Fazit
Wann endet eine Bürgschaft? Im Grunde dann, wenn die Verbindlichkeit, die sie absichert, nicht mehr besteht. Dann ist sie unwirksam. Zudem kann der Gläubiger zum Beispiel auf die Bürgschaft verzichten, in manchen Fällen erlischt sie durch Kündigung oder durch ein Befristungsdatum. Allerdings endet die Bürgschaftsverpflichtung meist erst, wenn auch die Bürgschaftsurkunde wieder ihren Weg zurück zum Bürgen gefunden hat.