Sicherheitseinbehalt – Worauf Sie achten sollten

Ein Sicherheitseinbehalt ist eine Absicherung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Vor allem in der Baubranche finden Sicherheitseinbehalte Anwendung. Hier geht es darum, dass der Bauherr als Auftraggeber eine Art der Sicherheitsleistung vom Bauunternehmer fordert bzw. erhält. Damit kann der Bauherr sicherstellen, dass mögliche Gewährleistungsansprüche - auch bei Insolvenz seines Bauunternehmers - erfüllt werden.

Sicherheitseinbehalt. Das wichtigste in Kürze:

  • Absicherung einer vertraglich festgelegten Leistung
  • Absicherung etwaiger Mängelansprüche
  • Zwei Möglichkeiten der Absicherung: Einbehalt von Geld oder Bürgschaft
  • Meist fällt der Sicherheitseinbehalt in der Braubranche an
  • Als Bürgschaft wird daher oft die Gewährleistungsbürgschaft gewählt

Was ist ein Sicherheitseinbehalt?

Hat ein Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten erfüllt, erhält er vom Auftraggeber die vereinbarte Bezahlung. Wird davon ein Teil einbehalten, um beispielsweise etwaige Mängel in der Gewährleistungsfrist beseitigen zu können, spricht man von einem Sicherheitseinbehalt für Gewährleistungsansprüche – oder auch Gewährleistungseinbehalt. Dieser entspricht in der Regel 5% des Auftragswertes.

Wozu dient ein Sicherheitseinbehalt bei Bauleistungen?

Sicherheitseinbehalte finden vor allem im Baurecht Verwendung: Sind vor Ablauf der Gewährleistungsfrist bauliche Mängel erkennbar, müssen diese nachgebessert werden. Ist der ausführende Betrieb inzwischen nicht mehr zahlungsfähig, bleibt der Auftraggeber oft auf diesen Kosten sitzen. Deshalb darf er von seinem Auftragnehmer die Hinterlegung einer Sicherheit verlangen.

Wie wird eine Sicherheit geleistet?

Sicherheitseinbehalte können nach VOB – kurz für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – auf zwei Arten hinterlegt werden: 

Wird Geld als Sicherheit hinterlegt, muss es auf einem Sperrkonto angelegt werden, auf das beide Vertragsparteien nur gemeinsam zugreifen können.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine Bürgschaft hinterlegt werden. Als Bürge fungiert in der Regel ein Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen. Der Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft ist die für den Auftragnehmer  sinnvollere Variante. In diesem Fall erhält er den vollen Rechnungsbetrag, der ihm wiederum als liquides Vermögen zur Verfügung steht. Sollte dann innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftauchen, wendet sich der Auftraggeber/Bauherr an den Auftragnehmer mit der Bitte um Beseitigung des Mangels. Sollte der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommen bleibt dem Auftraggeber/Bauherr die Bürgschaft die er dann in Anspruch nehmen kann um die Mängel beseitigen zu lassen.

Eine Bürgschaft ist damit eine ideale Lösung, eine Sicherheit zu geben, gleichzeitig aber liquide zu bleiben. Gerne beraten wir Sie welche Form der Bürgschaft passend ist. Füllen Sie dazu einfach unser Formular mit wenigen Fragen aus und wir melden uns bei Ihnen:

Eine Bankbürgschaft schmälert die verbleibende Kreditlinie. Mit unserer Gewährleistungsbürgschaft erhalten Sie den vollen Rechnungsbetrag, ohne Ihre Kreditlinie zu beeinträchtigen.

Ein Sicherheitseinbehalt nach BGB kann zusätzlich noch auf zahlreiche weitere Arten geleistet werden. Im Alltag finden sich Sicherheiten wie Wertpapiere oder Pfändungen aber kaum. Welche Form der zulässigen Sicherheiten vereinbart wird, entscheidet der Auftragnehmer. Er besitzt außerdem das Umtauschrecht – Sie haben also jederzeit die Möglichkeit, bereits geleistete Sicherheitseinbehalte durch eine Gewährleistungsbürgschaft zu ersetzen.

Wie hoch ist ein Sicherheitseinbehalt nach VOB?

Gewährleistungseinbehalte betragen in der Regel 5% des Auftragswertes. Arbeiten Sie hier genau: Wurde eine zu hohe Summe vereinbart, kann dies zur Ungültigkeit aller Klauseln bezüglich des Sicherheitseinbehalts führen.

Wann erfolgt die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts?

Wurde im Vertrag keine andere Regelung vereinbart, wird der Sicherheitseinbehalt nach VOB nach 2 Jahren fällig. In der Praxis wird diese Frist aber häufig auf die gesamte Dauer des Gewährleistungsanspruchs ausgedehnt. In diesem Fall kann der Auftragnehmer nach Ablauf von 4 Jahren laut VOB – oder von 5 Jahren nach BGB – den Sicherheitseinbehalt einfordern. Er muss seine Forderung in diesem Kalenderjahr oder den drei darauffolgenden geltend machen – danach verjährt sein Anspruch.

Wann wird die Umsatzsteuer des Sicherheitseinbehalts fällig?

Wird die Sicherheit durch Bürgschaft gestellt, ist die Umsatzsteuer der gesamten Auftragssumme sofort zu entrichten. Wird ein Teil allerdings als Sicherheitsleistung einbehalten, wird die Umsatzsteuer für diesen Anteil erst bei Auszahlung des Sicherheitseinbehalts fällig.

Beispielfall: Sicherheitseinbehalt bei Bauleistungen

Familie Müller beauftragt die Firma Traumhaus GmbH mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Sie schließen einen Vertrag nach VOB und vereinbaren einen Sicherheitseinbehalt für Gewährleistungsansprüche über 5 %. Die Auftragssumme beläuft sich auf 500.000 €. Die Traumhaus GmbH informiert sich zu Baubeginn, welche Art des Gewährleistungseinbehalts für sie am sinnvollsten ist.  
Hinterlegt sie die Sicherheit als Geld, kann sie über 25.000 € der Rechnung die nächsten 4 Jahre nicht verfügen. Die Traumhaus GmbH möchte aber weiter expandieren und daher ungern auf diese finanziellen Mittel verzichten. 
Sie holt bei ihrer Bank ein Angebot für eine
Bürgschaft ein. Diese verlangt aber einen hohen Zinssatz für ihre Funktion als Bürge. Außerdem besitzt die Traumhaus GmbH anschließend nicht mehr die nötige Bonität für den geplanten Kredit über 10.000 € für neue Arbeitsmittel.

Daher wendet sich die Traumhaus AG anschließend an ihren Versicherungsmakler bei kautionsbanking.de. Der bietet ihr gegen einen geringen Jahresbeitrag eine Gewährleistungsbürgschaft eines namhaften Versicherungsunternehmens. Die Traumhaus GmbH erhält dadurch nicht nur den vollen Rechnungsbetrag von Familie Müller, sondern auch den geplanten Kredit bei der Bank.

Fazit

Der Gewährleistungseinbehalt bei Bauleistungen schützt die Interessen des Auftraggebers, falls der Bauunternehmer zahlungsunfähig wird. Er dient als Pfand, das für etwaige Gewährleistungsansprüche zur Verfügung steht. Für den Handwerker oder die Baufirma ist in jedem Fall eine Gewährleistungsbürgschaft die beste Art, diese Sicherheit zu stellen. Sie schränkt weder die Kreditwürdigkeit noch die Kaufkraft des Unternehmens ein. Mit unserem individuell auf Sie zugeschnittenen Angebot lösen Sie bestehende Sicherheiten ab und stellen künftige – und werden so zum gleichermaßen liquiden und zuverlässigen Auftragnehmer.

Tanja Vuksanovic

Als Key Account Managerin bei der SHL Gruppe berät Tanja Vuksanovic seit vielen Jahren Unternehmen aus verschiedensten Branchen rund um das Thema Liquiditätsmanagement. Von Bedarfsanalyse, Angebotsvergleiche bis Umsetzung begleitet sie Unternehmen und verhilft mit entsprechenden Produkten und individuellen Lösungen zu mehr Liquidität und Absicherung von Aufträgen. Bürgschaften, Warenkreditversicherung und Factoring aus einer Hand.

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