Mietkaution für Gewerbe geltend machen

Als Unternehmer stehen Sie bei der Anmietung von Geschäftsräumen oft vor einer erheblichen finanziellen Herausforderung: Die gewerbliche Mietkaution kann aufgrund der hohen Summen Ihre Liquidität deutlich belasten. Im Gegensatz zur privaten Mietkaution, die gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt ist, können bei Gewerbeimmobilien Kautionen in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten anfallen.

Doch wussten Sie, dass Sie diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen können? 

Steuerliche Absetzbarkeit der gewerblichen Mietkaution

Die gute Nachricht: Gewerbliche Mietkautionen können steuerlich relevant sein. Anders als bei privaten Mietverhältnissen bieten sich Unternehmern hier mehrere Möglichkeiten:

Für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen:

  • Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) stellt die gezahlte Kaution grundsätzlich keinen sofort abzugsfähigen Aufwand dar. Erst wenn sie einbehalten wird, kann sie als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Für bilanzierungspflichtige Unternehmen:

  • Die Kaution wird als „sonstiger Vermögensgegenstand“ in der AKTIVA Bilanz erfasst
  • Eine direkte Absetzung als Betriebsausgabe ist nicht möglich

Besonderheiten bei einbehaltener Mietkaution

Wird die Kaution vom Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten, etwa zur Deckung von Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen, gelten besondere Regelungen:

Die einbehaltene Summe stellt eine tatsächlich angefallene Aufwendung und kann darum als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.

Dokumentation für die Steuererklärung

Für die korrekte steuerliche Behandlung der Mietkaution ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich:

  • Bewahren Sie den Mietvertrag mit der Kautionsvereinbarung auf
  • Dokumentieren Sie alle Zahlungsbelege zur Kaution
  • Bei Kautionsbürgschaften: Sammeln Sie die Nachweise über die jährlichen Prämienzahlungen
  • Führen Sie bei Rückerhalt oder Einbehalt der Kaution entsprechende Belege

Liquidität schonen und Steuervorteile nutzen!

Die gewerbliche Mietkaution stellt für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine finanzielle Herausforderung dar. Solange Sie richtig dokumentieren und der gewerbliche Mietvertrag ordentlich aufgesetzt ist, können Sie durchaus einige Anteile geltend machen.

Durch die korrekte steuerliche Geltendmachung der Kaution oder der damit verbundenen Kosten optimieren Sie Ihre Betriebsausgaben und entlasten Ihr Unternehmen finanziell.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft haben Sie eine clevere Wahl getroffen und können mit Ihrem geschonten Kapital in Ihr neues Mietverhältnis starten.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.

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