Die Pfändung einer Mietkaution im gewerblichen Bereich stellt sowohl Vermieter als auch Mieter vor besondere Herausforderungen. Anders als bei Wohnraummietverträgen gelten für Gewerbeimmobilien spezifische Regelungen, die Sie als Unternehmer kennen sollten.
Wir stellen Ihnen das Wichtigste zur Pfändung kurz vor:
Ist die Mietkaution pfändbar?
Grundsätzlich kann eine Mietkaution gepfändet werden. Sie gilt rechtlich als Teil des Vermögens des Mieters, unterliegt jedoch besonderen Regelungen:
Während des laufenden Mietverhältnisses ist die Mietkaution in der Regel vor Pfändung geschützt, da sie als Sicherheit für den Vermieter dient. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und vollständiger Rückgabe der Kaution kann diese gepfändet werden, wenn keine offenen Forderungen des Vermieters bestehen oder die Kaution nicht zur Deckung von Schadensersatzansprüchen benötigt wird.
Pfändung bei Insolvenz
Bei einer Insolvenz des gewerblichen Mieters stellt sich die Frage, ob die Mietkaution in die Insolvenzmasse fällt. Hier gilt:
- 1
Die Mietkaution bleibt zunächst beim Vermieter hinterlegt
- 2Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens und könnte die Kaution zur Begleichung von Schulden heranziehen, sobald sie freigesetzt wird.
- 3Der Vermieter kann durch eine Sicherungseinrede gemäß §829 Abs. 1 ZPO die sofortige Pfändung verhindern, sofern die Kaution noch nicht in das Insolvenzverfahren integriert wurde und offene Forderungen bestehen.
Informieren Sie als Gewerbemieter im Insolvenzfall umgehend Ihren Vermieter über die Situation, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Verzinsung
Ein wichtiger Hinweis: Bei Gewerbemietverhältnissen kann vertraglich vereinbart werden, dass die Kaution nicht verzinst wird.
Entdecken Sie in diesem Artikel mehr zur Verzinsung bei Mietkautionen
Mietkautionskonto als Schutzmaßnahme
Ein wirksamer Schutz vor Pfändung kann die Einrichtung eines speziellen Mietkautionskontos sein:
Mietkautionsbürgschaft als Alternative
Darum empfehlen wir eine Bürgschaft: Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird kein Geldbetrag vom Unternehmer selbst hinterlegt. Als Sicherheit für den Vermieter dient die Bürgschaft, die der Bürge (meist Versicherer oder Bank) stellt. Kann der Mieter seinen Forderungen nicht nachkommen, leistet der Bürge im Rahmen und Höhe wie in der Bürgschaft vermerkt. Diese Form ist nicht direkt pfändbar.
Die SHL Gruppe bietet Ihnen als erfahrener Versicherungsmakler umfassende Beratung zu Mietkautionsbürgschaften und alternativen Sicherheitsleistungen für Ihre Gewerbeimmobilie.
Sichern Sie Ihre Interessen und informieren Sie sich!
Wir empfehlen allen gewerblichen Mietern und Vermietern, klare vertragliche Regelungen zur Mietkaution zu treffen. Besonders wichtig sind dabei:
Bei drohender Pfändung oder Insolvenz sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um Ihre Interessen optimal zu wahren.
Kontaktieren Sie uns gerne und erhalten Sie noch heute einen Termin für eine Beratung rund um das Thema Bürgschaften!
Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.