Mietkautionsbürgschaft im Schadensfall im Gewerbe: Professionelle Abwicklung für Unternehmen

Wenn Gewerbemieter eine Mietkautionsbürgschaft abschließen, stellen sich wichtige Fragen: Was passiert eigentlich, wenn ein Schadensfall eintritt? Wie läuft die Abwicklung ab und welche Rechte haben beide Seiten? 

Unternehmen nutzen Mietkautionsbürgschaften zunehmend als clevere Alternative zur klassischen Barkaution. Diese Lösung schont die Liquidität beim Unternehmer und bietet gleichzeitig eine gleichwertige Absicherung für Vermieter. 

Die SHL Gruppe, Ihr erfahrener und unabhängiger Versicherungsmakler aus München, erklärt Ihnen detailliert die Praxis der Mietkautionsbürgschaft im Schadensfall.

Typische Schadensfälle bei gewerblichen Mietverhältnissen

Ein Schadensfall liegt vor, wenn der Mieter gegen vertragliche Pflichten verstößt. Häufige Beispiele sind:

  • Mietrückstände oder nicht beglichene Nebenkosten
  • Schäden am Gewerbeobjekt, z. B. durch unsachgemäße Nutzung
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen
  • Vorzeitige Vertragsauflösung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Nutzungsentschädigungen bei verzögertem Auszug

Der Inanspruchnahme-Prozess

Die Schadensmeldung erfolgt über ein standardisiertes Verfahren, das der Schadensregulierung bei anderen Bürgschaften ähnelt:

1. Schadensmeldung durch den Vermieter

Der Vermieter meldet den Schaden bei der Bürgschaftsgeberin, meist per bereitgestelltem Formular. Dabei sind folgende Unterlagen erforderlich:

2. Prüfung und Stellungnahme

Nach Eingang prüft der Bürgschaftsgeber, meist der Versicherer,  den Anspruch formal und inhaltlich:

  • Bei Standardbürgschaften wird der Mieter über die geltend gemachten Forderungen informiert und erhält in der Regel eine 14-tägige Frist zur Stellungnahme.
  • Bei Bürgschaften „auf erstes Anfordern“ erfolgt die Auszahlung schneller: Hier genügt eine formgerechte Schadensmeldung durch den Vermieter. Eine inhaltliche Prüfung oder Stellungnahme des Mieters ist nicht zwingend vorgesehen. Der Mieter kann erst im Nachhinein Rückforderungen geltend machen.

3. Auszahlung an den Vermieter

Nach positiver Prüfung zahlt der Bürge den berechtigten Betrag – bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme – direkt an den Vermieter aus. Dieser Vorgang dauert in der Regel nur wenige Arbeitstage.

Erfahren Sie hier mehr zum Auszahlungsprozess!

4. Regress beim Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, den ausgezahlten Betrag vollständig an den Bürgschaftsgeber zu erstatten.

Besonderheiten bei „Bürgschaft auf erstes Anfordern“

Viele gewerbliche Mietkautionsbürgschaften werden als „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ ausgestaltet. Diese Form bietet dem Vermieter maximale Sicherheit, da die Auszahlung direkt  erfolgt, ohne dass der Mieter zunächst widersprechen kann.

Der Vermieter muss das ordnungsgemäße Bestehen des Anspruchs behaupten. Eine detaillierte Beweisführung ist nicht erforderlich. Erst nach der Auszahlung kann der Mieter gegebenenfalls Rückforderungsansprüche geltend machen.

Gewerbemieter sollten sich bei dieser Bürgschaftsform über das erhöhte Risiko einer vorschnellen Inanspruchnahme bewusst sein und gegebenenfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.

Praktische Handlungsempfehlungen für Gewerbemieter

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen als Mieter folgendes: 

Präventive Maßnahmen

  • Führen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos bei Mietbeginn
  • Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und fotografisch
  • Behalten Sie alle Korrespondenz mit dem Vermieter
  • Sorgen Sie für pünktliche Mietzahlungen
  • Informieren Sie den Vermieter rechtzeitig über eventuelle Probleme

Im Schadensfall

Falls der Vermieter die Kautionsbürgschaft im Schadensfall in Anspruch nimmt, sollten Gewerbemieter schnell reagieren:

Unser Kernteam für Bürgschaftsversicherungen

Mehr als 10.000 Bürgschaften und Bürgschaftslösungen hat das erfahrene Team von SHL bereits umgesetzt – für Firmen aus unterschiedlichen Branchen, vom Startup bis zum etablierten Unternehmen. Viele unserer Kunden halten uns bereits seit Jahren die Treue und das oft schon seit der Gründung. Wir sind für Sie da!

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Kritaya Moschna

Spezialistin Kautionsversicherungen

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Melanie Larcher

Spezialistin Kautionsversicherungen

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Lina Rosa

Spezialistin Kautionsversicherungen

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Sebastian Kink

Geschäftsführer

Warum die SHL Gruppe Ihr richtiger Partner ist

Unabhängige Beratung für optimale Lösungen

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleicht die SHL Gruppe verschiedene Anbieter von Mietkautionsbürgschaften und findet die beste Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen. Wir arbeiten mit renommierten Bürgschaftsgebern wie der R+V Versicherung, der Württembergischen oder der Allianz zusammen.

Expertise im Schadenmanagement

Unsere langjährige Erfahrung im gewerblichen Bereich hilft Ihnen dabei, Fallstricke zu vermeiden und im Schadensfall professionell zu reagieren. Wir begleiten Sie bei der Kommunikation mit Vermieter und Bürgschaftsgeber – transparent, lösungsorientiert und unabhängig.

Maßgeschneiderte Konzepte

Jede Branche hat spezifische Risiken. Ein Gastronomiebetrieb benötigt andere Absicherungen als ein IT-Unternehmen oder ein Handwerksbetrieb. Die SHL Gruppe entwickelt individualisierte Konzepte, die perfekt zu Ihrem Geschäftsmodell passen.

Fazit: Professionelle Begleitung durch die SHL Gruppe

Eine Mietkautionsbürgschaft bietet im Gewerbemietverhältnis viele Vorteile – erfordert im Schadensfall aber professionelles Know-how.  Die SHL Gruppe steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite – von der optimalen Produktauswahl bis zur Begleitung im Schadensfall.

Sichern Sie Ihre Liquidität und profitieren Sie von unserer Expertise. Die SHL Gruppe berät Sie unabhängig und findet maßgeschneiderte Bürgschaftslösungen für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Jetzt Beratungstermin buchen!

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der passenden Bürgschaft. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

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Kritaya Moschna 

Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

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Melanie Larcher

Spezialistin Bürgschaftsversicherungen

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für steuerliche oder rechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Melanie Larcher

Melanie Larcher ist seit vielen Jahren bereits bei der SHL tätig. Sie berät bestehende Kunden ebenso wie potenzielle Neukunden über die verschiedenen Bürgschaftsarten und darüber, wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Da die Bonität einen entscheidenden Einflussfaktor in der Geschäftswelt darstellt, gilt es auch hier die Unternehmen aufzuklären und Tipps zur Verbesserung des Ratings zu geben.

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