Bürgschaften sind aus der Wirtschaft kaum wegzudenken. Ihre einfache Ausgestaltung und der Einsatz von zahlungskräftigen, soliden Bürgen machen sie zu einem idealen Instrument, um vertragliche Verpflichtungen, Leistungen und Zahlungen abzusichern. Als Bürgen treten in erster Linie Versicherer oder Banken auf. Die Bank kann dabei die erste Wahl sein, wenn guter Kontakt zum Berater besteht und die Konten und etwaige Kredite ebenso über die Bank laufen. Die Funktionsweise ist identisch, aber im Detail gibt es dennoch Unterschiede - der größte: Bankbürgschaften werden immer voll auf die Kreditlinie angerechnet.
Wenn Sie also Bankbürgschaften haben, diese optimieren möchten und ggf. in eine Versicherungsbürgschaft umwandeln möchten, dann gibt Ihnen der Artikel einen Überblick darüber, was Sie beachten sollten, wann ein Wechsel Sinn macht und wie Sie dabei vorgehen können.
Bankbürgschaften ablösen
Von Bankbürgschaft zur Versicherungsbürgschaft: Lohnt es sich, den Bürgen zu wechseln?
Versicherungsunternehmen stehen Banken als Bürgen in nichts nach. Sie sind ebenfalls vertrauenswürde und finanziell stabile Partner, die bei Geschäftspartnern ebenso akzeptiert werden. Zudem bieten sie im Vergleich noch einige Vorteile:
Wann macht die Ablösung einer Bankbürgschaft Sinn?
Im ersten Moment bedeutet der Wechsel des Bürgen für Ihr Unternehmen einen Aufwand, der sich natürlich lohnen sollte. Daher müssen Sie herausfinden, welche Auswirkungen das Ablösen einer Bankbürgschaft auf Ihr Unternehmen haben wird. Besonders interessant ist der Wechsel, wenn Ihr Unternehmen eines oder mehrere dieser Ziele verfolgt:
Ein Wort zur Vorsicht: Leider ist es nicht bei jeder Bankbürgschaft möglich, den Bürgen zu wechseln. Das kann zum Beispiel von den vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen oder auch der Zustimmung des Auftraggebers abhängen.
Im Gegensatz zur Bank verlangen Versicherungsunternehmen weniger oder gar keine Sicherheiten für Bürgschaften. Dadurch ergibt sich ein weiterer Vorteil, denn es kostet Ihr Unternehmen Ressourcen, Sicherheiten zu stellen. Bei der Ablösung einer Bankbürgschaft können derart gebundene Gelder oder Werte eventuell freigegeben werden.
Wie löst man eine Bankbürgschaft ab?
- 1Vertrag checken:
Im ersten Schritt finden Sie heraus, ob der Vertrag zwischen Ihnen als Auftragnehmer und Ihrem Auftraggeber einen Wechsel zu einer Versicherungsbürgschaft zulässt. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie mit Ihrem Kunden die Ablösung der Bankbürgschaft durch eine Versicherungsbürgschaft und die damit verbundenen notwendigen Änderungen im Vertrag aushandeln. Ohne eine entsprechende Vereinbarung in Ihrem Vertrag ist es in den meisten Fällen jedoch nicht möglich, die Bankbürgschaft abzulösen. Stellen Sie dabei heraus, dass auch der Geschäftspartner dadurch Vorteile hat: Durch mehr finanziellen Spielraum, können Sie beispielsweise mehr investieren und wachsen, wodurch der Partner auch profitieren kann. - 2Bürgschaft prüfen:
Beim Wechsel eines Bürgen sind auch die Vereinbarungen des Bürgschaftsvertrags relevant. Beispielsweise stellt sich die Frage: Sind Kündigungsfristen zu beachten und werden Kosten entstehen? - 3Angebote vergleichen:
Zunächst klären Sie ab, welche Bürgschaftsarten und welche Versicherer für Ihre Bedürfnisse infrage kommen. Damit die Bürgschaft beim Versicherungsunternehmen dann auch wirklich Ihren Vorstellungen sowie den abzusichernden Verträgen entspricht, sollten Sie außerdem verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Einige Versicherer bieten zusätzlich den Service an, den Ablöseprozess Ihrer Bankbürgschaft zu begleiten. Oder Sie kontaktieren uns oder Ihren Makler und besprechen die Möglichkeiten Sie zu unterstützen. - 4Unterlagen für den Bürgschaftsantrag vorbereiten:
Im nächsten Schritt sammeln Sie die notwendigen Unterlagen für den Antrag Ihrer Bürgschaftsversicherung oder Ihres Bürgschaftsrahmens wie Unternehmenszahlen und die abzusichernden Verträge. - 5Bankbürgschaft ablösen:
Beim eigentlichen Ablöseprozess informieren Sie in einem Gespräch zunächst Ihre Bank über das Vorhaben und klären das weitere Vorgehen. Im Anschluss stellen Sie den Bürgschaftsantrag beim Versicherer und reichen die vorbereiteten Unterlagen ein. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass die Vereinbarungen der neuen Bürgschaftsversicherung zum abzusichernden Vertrag und den Bedingungen Ihres Auftraggebers passen. Schließlich überreichen Sie Ihrem Auftraggeber die neue Bürgschaft und geben die alte Bürgschaft bei der Bank zurück, um sie abzulösen.
Mit uns ist die Ablösung Ihrer Bankbürgschaft unkompliziert
Bürgschaftsversicherungen sind unser Fachgebiet und in unserem Portfolio finden sich zahlreiche attraktive Anbieter. Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Ablösung Ihrer Bankbürgschaft? Wenden Sie sich gerne an uns. Wir kennen uns mit den Bedingungen von Bürgschaften aus und stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten Sie ausführlich, helfen Ihnen Konditionen zu vergleichen und begleiten Sie durch den Ablöseprozess. Kontaktieren Sie uns!
Kritaya Moschna, Spezialistin Kautionsversicherungen
Was sollten Sie bei der Ablösung Ihrer Bankbürgschaft beachten?
Damit Sie die Bankbürgschaft problemlos gegen eine Versicherungsbürgschaft tauschen können und dabei auch rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten Sie die folgenden drei Punkte unbedingt berücksichtigen:
- 1Wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder einen Finanzberater und klären Sie die rechtlichen Bedingungen, damit die Ablösung juristisch einwandfrei abläuft.
- 2Besprechen Sie vorab mit Ihrem Auftraggeber den Austausch der Bankbürgschaft durch eine Bürgschaftsversicherung und holen Sie seine Zustimmung ein.
- 3Sehen Sie sich die Bedingungen und Konditionen Ihres neuen Bürgen genau an. Dabei geht es nicht nur um eine günstige Kostenstruktur, sondern auch darum, dass Bürgschaftsart und vertragliche Eckpfeiler perfekt mit Ihrem Bürgschaftsbedarf übereinstimmen.
Fazit
Unternehmen, die ihre Bankbürgschaft ablösen, wählen meist als Alternative eine Bürgschaftsversicherung, bei der ein Versicherungsunternehmen als Bürge fungiert. Das bringt etliche Vorteile mit sich, wie eine verbessere Liquidität oder einen größeren Kreditrahmen bei der Bank. Ob die Ablösung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Daher sollten Betriebe vor dem Ablöseprozess genau prüfen, ob ihre Verträge und Auftraggeber den Wechsel eines Bürgen zulassen und welche Bedingungen die neue Bürgschaft erfüllen muss. Als Versicherungsmakler mit langjähriger Erfahrung im Bürgschaftsgeschäft helfen wir gerne dabei, offene Fragen zu klären und begleiten beim Ablöseprozess.